Flug verpasst: Familie klagt
Kläger können aber nicht überzeugend erklären, warum sie nicht pünktlich waren
Wer beim Boarding zu spät ist und seine Gründe nicht nachvollziehbar darlegen kann, hat keinen Anspruch auf Ersatz von Rückflugkosten. So kann man ein Urteil des Amtsgerichts zusammenfassen.
Der Fall: Der Kläger buchte für sich, seine Ehefrau und seine beiden Kinder für 1664 Euro eine Pauschalreise nach Antalya. Der Rückflug war am 5. Oktober 2022 für 23.20 Uhr ab Antalya geplant, wurde jedoch zunächst auf 23.55 Uhr verschoben. Hierüber wurde der Kläger per E-mail informiert.
Laut Kläger sei ursprünglich geplant gewesen, den Tag mit der Familie seines Bruders, der in einem anderen Hotel in Antalya wohnte, in Antalya zu verbringen. Um die Reisedokumente und Pässe nicht den ganzen Tag herumtragen zu müssen, seien diese im Hotelsafe im Hotel des Bruders aufbewahrt worden. Das erwies sich im Nachhinein als Fehler.
Denn beim Auschecken an der Hotelrezeption um 12 Uhr sei der Familie von der Rezeption mitgeteilt worden, dass sie auf einen anderen Flug umgebucht worden sei, der bereits um 19.50 Uhr stattfinde und dass der Shuttle-bus um 16.35 Uhr am Hotel des Klägers abfahre. Jetzt wurde es stressig. Die Familie schaffte es nach diversen Bemühungen, die der Familienvater vor Gericht schilderte, nicht, die Reiseunterlagen rechtzeitig abzuholen und erreichte den Flughafen mit dem Taxi erst, als das Boarding bereits abgeschlossen war. Ersatztickets für den Rückflug bei einer anderen Fluggesellschaft kosteten 600 Euro. Dieses Geld forderte der Kläger zurück.
Doch das Gericht wies die Klage weitestgehend ab. Die Darstellung der Hinderungsgründe überzeugte offenbar nicht. Es sei dem Kläger möglich und zumutbar gewesen, bis zur Abfahrt des Shuttles alles Notwendige zu organisieren, so das Gericht. jot