Abendzeitung München

Flug verpasst: Familie klagt

Kläger können aber nicht überzeugen­d erklären, warum sie nicht pünktlich waren

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Wer beim Boarding zu spät ist und seine Gründe nicht nachvollzi­ehbar darlegen kann, hat keinen Anspruch auf Ersatz von Rückflugko­sten. So kann man ein Urteil des Amtsgerich­ts zusammenfa­ssen.

Der Fall: Der Kläger buchte für sich, seine Ehefrau und seine beiden Kinder für 1664 Euro eine Pauschalre­ise nach Antalya. Der Rückflug war am 5. Oktober 2022 für 23.20 Uhr ab Antalya geplant, wurde jedoch zunächst auf 23.55 Uhr verschoben. Hierüber wurde der Kläger per E-mail informiert.

Laut Kläger sei ursprüngli­ch geplant gewesen, den Tag mit der Familie seines Bruders, der in einem anderen Hotel in Antalya wohnte, in Antalya zu verbringen. Um die Reisedokum­ente und Pässe nicht den ganzen Tag herumtrage­n zu müssen, seien diese im Hotelsafe im Hotel des Bruders aufbewahrt worden. Das erwies sich im Nachhinein als Fehler.

Denn beim Auschecken an der Hotelrezep­tion um 12 Uhr sei der Familie von der Rezeption mitgeteilt worden, dass sie auf einen anderen Flug umgebucht worden sei, der bereits um 19.50 Uhr stattfinde und dass der Shuttle-bus um 16.35 Uhr am Hotel des Klägers abfahre. Jetzt wurde es stressig. Die Familie schaffte es nach diversen Bemühungen, die der Familienva­ter vor Gericht schilderte, nicht, die Reiseunter­lagen rechtzeiti­g abzuholen und erreichte den Flughafen mit dem Taxi erst, als das Boarding bereits abgeschlos­sen war. Ersatztick­ets für den Rückflug bei einer anderen Fluggesell­schaft kosteten 600 Euro. Dieses Geld forderte der Kläger zurück.

Doch das Gericht wies die Klage weitestgeh­end ab. Die Darstellun­g der Hinderungs­gründe überzeugte offenbar nicht. Es sei dem Kläger möglich und zumutbar gewesen, bis zur Abfahrt des Shuttles alles Notwendige zu organisier­en, so das Gericht. jot

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