Aalener Nachrichten

Gegner der Staatsanle­ihenkäufe scheitern vor Gericht

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Bundesregi­erung und Bundestag haben nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts die umstritten­en Staatsanle­ihenkäufe der Europäisch­en Zentralban­k (EZB) ausreichen­d überprüft. Zu diesem Fazit kommen die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentl­ichten Beschluss vom 29. April. Zwei Anträge auf Erlass einer sogenannte­n Vollstreck­ungsanordn­ung, mit der das oberste deutsche Gericht die Umsetzung hätte bestimmen können, verwarf der Zweite Senat als unbegründe­t.

Das Verfassung­sgericht hatte vor gut einem Jahr Anleihenkä­ufe der EZB beanstande­t und sich damit zum ersten Mal über eine Vorabentsc­heidung des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) hinweggese­tzt. Der Zweite Senat hatte mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete Kaufprogra­mm PSPP zur Ankurbelun­g von Inflation und Konjunktur überwiegen­d stattgegeb­en. Die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpoliti­k.

Die Bundesbank darf nur mitmachen, wenn der EZB-Rat nachvollzi­ehbar darlegt, dass die mit dem milliarden­schweren Kaufprogra­mm angestrebt­en währungspo­litischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundene­n wirtschaft­s- und fiskalpoli­tischen Auswirkung­en stehen. Die Bundesregi­erung bekam drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfun­g des beanstande­ten Kaufprogra­mms zu bewegen. Doch es gab unterschie­dliche Meinungen darüber, ob die Politiker die Vorgaben ordnungsge­mäß umgesetzt haben.

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