Klagen gegen Heckler & Koch abgewiesen
Landgericht Stuttgart hält die Beschlüsse der Hauptversammlungen 2019 und 2020 für rechtmäßig
Das Landgericht Stuttgart hat an den Beschlüssen der beiden Hauptversammlungen des Waffenherstellers Heckler & Koch (H&K) in den Jahren 2019 und 2020 nichts auszusetzen. Die 31. Kammer für Handelssachen wies am Dienstag mehrere Klagen dagegen ab. Unter anderem waren die Luxemburger Finanzholding CDE, der heutige Mehrheitsaktionär des Unternehmens, ein Kleinaktionär und ein Investor aus Malta vor Gericht gezogen.
Sowohl die Beschlüsse vom Dezember 2019, welche unter anderem die Grundlage für die Mitgliedschaft des Finanzinvestors Andreas Heeschen im Aufsichtsrat werden sollten, als auch die Hauptversammlungsbeschlüsse vom August 2020, durch die diese Beschlüsse wieder aufgehoben wurden, seien rechtmäßig, urteilte nun das Gericht. Diese Entscheidung hatte sich bereits während der mündlichen Verhandlung angedeutet. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die CDE, hinter der der französische Investor Nicolas Walewski steht, und Heeschen sind inzwischen zerstritten. Inzwischen hat die Finanzholding bei dem Unternehmen mit Sitz in Oberndorf die Mehrheit übernommen und bei dem Mittelständler das Sagen. CDE hatte ihren Anteil an der H&K AG auf rund 60 Prozent aufgestockt und dafür nach langer Prüfung im Juli 2020 vom Bundeswirtschaftsministerium grünes Licht bekommen.
Heeschen hält nach Angaben seines Anwalts in der mündlichen Verhandlung immer noch mehr als zehn Prozent der Anteile des Unternehmens. Unter anderem war bemängelt worden, dass sein Vertreter bei dem Treffen seinen Wohnort nicht genannt hatte. Das sei nur ein marginaler Verstoß. Vielmehr komme es auf die Erreichbarkeit des gewählten Aufsichtsratsmitglieds und auf etwaige Auswirkungen auf die praktische Tätigkeit an, erklärte das Gericht. Heeschen hatte in der Vergangenheit den H&K-Chef Jens Bodo Koch scharf kritisiert. Koch hatte das Unternehmen nach einer mehrjährigen Krise zurück in die schwarzen Zahlen gebracht.