Patientenverfügung für den Notfall: Entscheiden Sie selbst über Ihr weiteres Leben
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um sich mit den Themen Vorsorge, Vollmachten, und Verfügungen auseinanderzusetzen? Die Antwort lautet klar: Eigentlich immer! Denn, wie heißt es doch: Plötzlich kommt es anders, als man denkt. Nach einem Unfall oder Schlaganfall im Koma liegen und mit Maschinen über viele Jahre künstlich am Leben erhalten werden? Für viele, wenn nicht sogar für die meisten von uns, unvorstellbar! Um für den Fall der Fälle vorzusorgen, eignet sich am besten die Patientenverfügung Ein Beispiel: Christian M. wird in einen Autounfall verwickelt. Die Ärzte im Krankenhaus teilen seiner Frau und den Eltern mit, dass der 35-Jährige neben mehreren Brüchen schwerste Dauerschäden am Gehirn erlitten hat und weitere Therapien aussichtlos sind. Eine Patientenverfügung gibt es nicht. Die Angehörigen fragen sich, ob Christian M. rein lebenserhaltene Maßnahmen gewollt hätte. Der Wille verpflichtet Wer hier im Vorfeld keine eindeutige Regelung getroffen hat, überlässt es Angehörigen und Ärzten, für den Betroffenen zu entscheiden. Keine einfache Sache, denn schließlich entscheidet man über Leben und Tod eines anderen. Ihre Angehörigen müssen dann zusammen mit den Medizinern mutmaßen, was Ihr Wille gewesen wäre und beispielsweise etwaige frühere Äußerungen von Ihnen dazu berücksichtigen. Mit der Patientenverfügung legen Sie selbstbestimmt fest, ob man Sie nach einem Unfall oder im Endstadium einer unheilbaren Krankheit mit allen medizinischen Mitteln am Leben erhalten soll. Ärzte sind verpflichtet, sich daran zu halten. Auf den Punkt gebracht Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Die Beglaubigung durch einen Notar ist nicht erforderlich, aber hilfreich. Diese belegt eindeutig, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung „im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte“, also handlungsfähig, waren. Eine schriftliche Bestätigung kann alternativ auch Ihr Hausarzt geben. Legen Sie in Ihrer Patientenverfügung fest, für welche gesundheitlichen Situationen sie greifen soll und welche medizinischen Behandlungen medikamentös und operativ vorgenommen werden dürfen – oder auch nicht. Bestimmen Sie außerdem, ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Ernährung wünschen und ob Sie sich im Todesfall zur Organspende bereit erklären. Die Patientenverfügung ist kein Vertrag, an den man sich ein Leben lang halten muss: Sie kann jederzeit formlos von Ihnen widerrufen werden. Wie alle Vollmachten sollten Sie auch die Patienten¬verfügung regelmäßig überprüfen. Entspricht sie noch Ihren (Wert)Vorstellungen oder sollten bestimmte Punkte vielleicht doch abgeändert werden? Vorsorgemappe: Ihre Wünsche auf einen Blick Vollmachten für den Ernstfall sind sicherlich schwierige Themen. Aber jeder mündige Mensch sollte sie haben, um sich abzusichern. Mit der Vorsorgemappe des Schwäbischen Verlags haben Sie einen Ordner, der zahlreiche Formulare für die wichtigsten Verfügungen und Vollmachten enthält – so auch die Patientenverfügung oder die Entscheidung zur Organspende. Darüber hinaus bietet er viele nützliche Informationen und Hinweise. Der Ordner ist so aufgebaut, dass Sie Seiten aktualisieren und austauschen oder weitere Unterlagen einfügen können.