Streit um angeblichen da Vinci
Ex-Sprinter Armin Hary geht gerichtlich gegen einen Münchner Galeristen vor
MÜNCHEN (dpa) - Als Sprinter schrieb Armin Hary Sportgeschichte – vor Gericht absolviert er dagegen einen Marathon. Seit 30 Jahren streitet er mit einem Galeristen aus München um ein angebliches Werk von Leonardo da Vinci. Am Ziel ist er noch lange nicht.
Wem gehört der da Vinci? Und ist es überhaupt einer? Ein komplizierter Streit um ein angebliches Werk von Leonardo da Vinci ist am Montag vor dem Oberlandesgericht München (OLG) gelandet. Ex-Olympiasieger Armin Hary (81) und seine Familie streiten schon ewig mit einem Galeristen um die „Verkündigungsmadonna“. „Seit 30 Jahren geht das schon“, sagte Hary. „Ich bin Geschäftsmann, aber so etwas habe ich noch nie erlebt.“
In den 1980er-Jahren hatte der Galerist der Familie des früheren Leichtathletikstars, der 1960 mit einem 100-Meter-Weltrekord Sportgeschichte schrieb, das Ölgemälde zugesichert. Er konnte Schulden, die er aus einem Bilderverkauf bei der Familie hatte, nicht bezahlen. Mit dem Gemälde sollten die ausstehenden Zahlungen beglichen werden. Das Bild wurde aus konservatorischen Gründen allerdings in den Münchner Pinakotheken eingelagert. Er habe es verkaufen wollen, sagte Hary. „Das sollte meine Altersvorsorge sein.“Der Galerist ist sich sicher, dass das Gemälde, das er einst für 3800 D-Mark kaufte, von dem Renaissancemaler da Vinci stammt und damit Millionen wert ist – viel mehr als die 390 000 D-Mark Schulden von damals. Von 450 Millionen Euro sprach der Anwalt des Galeristen vor Gericht. „Der Kopf ist schöner als die Mona Lisa“, erklärte Hary.
Unter Kunstexperten ist die Ansicht, dass es sich um einen da Vinci handelt, umstritten. Es könnte beispielsweise auch von einem Schüler des Meisters stammen. Der Galerist bestreitet, dass die Familie Hary rechtmäßiger Eigentümer des Gemäldes ist.
Komplizierte Sachlage
Das Gericht versuchte am Montag zunächst, die Chronologie der Ereignisse zu ordnen. Es geht dabei auch um alte Mahn- und Pfändungsbescheide, eine einstweilige Verfügung und im Grunde die Frage, wem die Madonna denn nun gehört. „Die Beurteilung des Falles wird auch dadurch erschwert, dass wir teils überlagernde Geschehnisse haben“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Auch weil das alles so kompliziert ist, wurde eine Entscheidung am Montag auf Ende 2019 vertagt. Bis dahin sollen die Streitparteien sich ergänzend zur Sache äußern – und auch noch einmal überlegen, ob das Bild nicht verkauft werden soll.