Auch Jugendliche dürfen Spielplätze nutzen
Nach dem Vorfall in Friedrichsdorf ergreift die Stadt die Gelegenheit, künftigen Ärger zu vermeiden. Auch für andere konfliktträchtige Situationen gelten bald neue Regeln.
Jugendliche sollen sich in Gütersloh künftig auf Spielplätzen aufhalten dürfen. Das ist eine der neuen Regeln, die die Stadt zum 1. Juni einführen will. Ein Fall wie in Friedrichsdorf, wo im vergangenen Sommer drei 15-Jährige nur wegen ihres Alters ein Bußgeld zahlen mussten, würde demnach anders bewertet. Weitere neue Regeln betreffen das Waschen von Autos auf dem eigenen Grundstück oder das bandenmäßige Betteln in der Innenstadt. Was hat die Stadt vor?
Die aktuelle ordnungsbehördliche Verordnung läuft Ende Mai nach zehn Jahren aus. Dabei handelt es sich um einen Katalog von Maßnahmen, die beitragen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Der neue Katalog soll ebenfalls zehn Jahre gelten, enthält aber einige neue Regeln,vorausgesetzt,dieRatsfraktionen stimmen zu. Jugendliche auf Spielplätzen
Seit zehn Jahren gilt in Gütersloh: Wer älter als 14 ist, darf sich nicht auf einem Spielplatz aufhalten. Das soll sich ändern: Künftig darf jeder drauf, es sei denn, ein Schild schließt explizit bestimmte Personen- oder Altersgruppen aus. „Die neue Formulierung ist weitreichend und lässt bewusst Interpretationsspielraum
offen“, erklärt die Leiterin des Fachbereichs Ordnung, Nicole Pollklas. „So wird die Nutzung von Spielplätzen dem Grunde nach geöffnet, es kann aber auch schnell nachgesteuert werden, falls es Beschwerden gibt.“Auch künftig werden die Spielplätze vorrangig auf Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgerichtet sein.Dennochkommedieneue Verordnung den Bedürfnissen der Bürger, zumal der Jugendlichen, entgegen, sagt Jugendund Sozialdezernent Henning Matthes. Sie eröffne größeren Freiraum und trage dazu bei, Konflikte zu vermeiden. Geändert wird auch ein Passus, der den Aufenthalt von Hunden auf dem Spielplatz regelt. Bislang ist lediglich das „Mitführen“von Hunden verboten; bei entlaufenen, unbeaufsichtigtenHundenhatdieStadt keine Handhabe, gegen die Halter vorzugehen. Diese Textlücke will sie stopfen. Autowaschen
Sein Auto mit Pflegemitteln auf öffentlichen Flächen zu waschen, ist schon länger verboten. Nun soll das auch für private Grundstücke gelten, sofern das Waschwasser in den öffentlichen Kanal oder ins Grundwasser oder auf öffentliche Verkehrsflächen gelangt, mit anderen Worten: eigentlich immer. Wie die Stadt berichtet, fragen Bürger immer mal wieder nach, wie das mit dem Autowaschen ist; der
Fachbereich Ordnung weise dann auf die Probleme hin. Eine rechtliche Handhabe jedoch bestehe bislang nicht. Im Übrigen gelten die Vorschriften fürs Autowaschen ebenso für Reparaturen, Ölwechsel, Unterboden- oder Motorwäsche. Betteln
Aggressives Betteln ist schon jetzt untersagt. Darunter versteht die Stadt „Anfassen, Festhalten, Versperren des Weges, aufdringliches Ansprechen, bedrängende Verfolgung, Einsatz von Hunden oder Zusammenwirken von Personen“. In der letzten Zeit sei in der Innenstadt jedoch vermehrt ein bandenmäßiges Betteln zu beobachten, heißt es – und dagegen habe die Ordnungsbehörde bislang keine Handhabe. Dieses Manko führe dazu, dass die Stadt von den Bettlern zwar eine „Sicherheitsleistung“verlangen kann. An die Hintermänner beziehungsweise an jene Leute, die den Bettlern in regelmäßigen Abständen das Geld abnehmen, kommt sie jedoch nicht heran. Das soll sich ändern. Organisiertes Betteln ist künftig eine Ordnungswidrigkeit, eröffnet einen eigenen Tatbestand, „so dass für weitergehende repressive Maßnahmen rechtliche Grundlagen vorhanden sind“, heißt es. Wie viele Bettler in Gütersloh tätig und wie viele in Banden organisiert sind, kann die Stadt nicht beziffern. Sie sagt aber, es habe zugenommen. Verboten ist Betteln, das den Verkehr behindert, oder Betteln, bei dem körperliche Behinderungen, Krankheiten oder persönliche Notlagen vorgetäuscht werden. Ebenso untersagt ist das Betteln durch Minderjährige oder durch den „missbräuchlichen Einsatz von Tieren“. Straßenmusik
Wer Straßenmusik macht, soll das künftig nur noch in einer Lautstärke dürfen, die niemanden stört. Immer wieder hatten sich Passanten, vor allem aber Geschäftsleute beschwert, die Musik sei zu laut. Zusätzliche Geräte, über die zum Beispiel Begleitmusik läuft, sollen Akustikmusiker künftig nicht mehr einsetzen dürfen. Verboten ist auch, Verstärker anzuschließen. Ausnahmen gelten lediglich für E-Keyboards oder EGitarren – sofern sie nicht so laut sind, dass niemand „über Gebühr belästigt“werde, heißt es. Unverändert gilt, dass Straßenmusiker alle 30 Minuten ihren Standort wechseln müssen. Sie müssen so weit gehen, dass ihre Musik am ursprünglichen Ort nicht mehr zu hören ist, mindestens jedoch 150 Meter weit. Fütterungsverbot
Wildlebende Tauben zu füttern ist in Gütersloh schon länger verboten. Nun wird diese Regel auf Wasservögel wie Enten, Gänse und Schwäne erweitert. Gütersloh ist mit diesem Verbot hintendran, in anderen Städten gilt das längst. Sattsam bekannt ist, dass das unbedachte Füttern von Wasservögeln ein Dauerproblem ist, nicht nur am Stadtparkteich, wo schon lange solche Verbotsschilder stehen. Was passiert nun?
Die neue Verordnung tritt nur in Kraft, wenn die Ratsfraktionen zustimmen. Sie werden sich final in der Ratssitzung Anfang Mai damit beschäftigen.