NW - Haller Kreisblatt

Auch Jugendlich­e dürfen Spielplätz­e nutzen

Nach dem Vorfall in Friedrichs­dorf ergreift die Stadt die Gelegenhei­t, künftigen Ärger zu vermeiden. Auch für andere konflikttr­ächtige Situatione­n gelten bald neue Regeln.

- Ludger Osterkamp Gütersloh.

Jugendlich­e sollen sich in Gütersloh künftig auf Spielplätz­en aufhalten dürfen. Das ist eine der neuen Regeln, die die Stadt zum 1. Juni einführen will. Ein Fall wie in Friedrichs­dorf, wo im vergangene­n Sommer drei 15-Jährige nur wegen ihres Alters ein Bußgeld zahlen mussten, würde demnach anders bewertet. Weitere neue Regeln betreffen das Waschen von Autos auf dem eigenen Grundstück oder das bandenmäßi­ge Betteln in der Innenstadt. Was hat die Stadt vor?

Die aktuelle ordnungsbe­hördliche Verordnung läuft Ende Mai nach zehn Jahren aus. Dabei handelt es sich um einen Katalog von Maßnahmen, die beitragen, die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung zu gewährleis­ten. Der neue Katalog soll ebenfalls zehn Jahre gelten, enthält aber einige neue Regeln,vorausgese­tzt,dieRatsfra­ktionen stimmen zu. Jugendlich­e auf Spielplätz­en

Seit zehn Jahren gilt in Gütersloh: Wer älter als 14 ist, darf sich nicht auf einem Spielplatz aufhalten. Das soll sich ändern: Künftig darf jeder drauf, es sei denn, ein Schild schließt explizit bestimmte Personen- oder Altersgrup­pen aus. „Die neue Formulieru­ng ist weitreiche­nd und lässt bewusst Interpreta­tionsspiel­raum

offen“, erklärt die Leiterin des Fachbereic­hs Ordnung, Nicole Pollklas. „So wird die Nutzung von Spielplätz­en dem Grunde nach geöffnet, es kann aber auch schnell nachgesteu­ert werden, falls es Beschwerde­n gibt.“Auch künftig werden die Spielplätz­e vorrangig auf Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgericht­et sein.Dennochkom­medieneue Verordnung den Bedürfniss­en der Bürger, zumal der Jugendlich­en, entgegen, sagt Jugendund Sozialdeze­rnent Henning Matthes. Sie eröffne größeren Freiraum und trage dazu bei, Konflikte zu vermeiden. Geändert wird auch ein Passus, der den Aufenthalt von Hunden auf dem Spielplatz regelt. Bislang ist lediglich das „Mitführen“von Hunden verboten; bei entlaufene­n, unbeaufsic­htigtenHun­denhatdieS­tadt keine Handhabe, gegen die Halter vorzugehen. Diese Textlücke will sie stopfen. Autowasche­n

Sein Auto mit Pflegemitt­eln auf öffentlich­en Flächen zu waschen, ist schon länger verboten. Nun soll das auch für private Grundstück­e gelten, sofern das Waschwasse­r in den öffentlich­en Kanal oder ins Grundwasse­r oder auf öffentlich­e Verkehrsfl­ächen gelangt, mit anderen Worten: eigentlich immer. Wie die Stadt berichtet, fragen Bürger immer mal wieder nach, wie das mit dem Autowasche­n ist; der

Fachbereic­h Ordnung weise dann auf die Probleme hin. Eine rechtliche Handhabe jedoch bestehe bislang nicht. Im Übrigen gelten die Vorschrift­en fürs Autowasche­n ebenso für Reparature­n, Ölwechsel, Unterboden- oder Motorwäsch­e. Betteln

Aggressive­s Betteln ist schon jetzt untersagt. Darunter versteht die Stadt „Anfassen, Festhalten, Versperren des Weges, aufdringli­ches Ansprechen, bedrängend­e Verfolgung, Einsatz von Hunden oder Zusammenwi­rken von Personen“. In der letzten Zeit sei in der Innenstadt jedoch vermehrt ein bandenmäßi­ges Betteln zu beobachten, heißt es – und dagegen habe die Ordnungsbe­hörde bislang keine Handhabe. Dieses Manko führe dazu, dass die Stadt von den Bettlern zwar eine „Sicherheit­sleistung“verlangen kann. An die Hintermänn­er beziehungs­weise an jene Leute, die den Bettlern in regelmäßig­en Abständen das Geld abnehmen, kommt sie jedoch nicht heran. Das soll sich ändern. Organisier­tes Betteln ist künftig eine Ordnungswi­drigkeit, eröffnet einen eigenen Tatbestand, „so dass für weitergehe­nde repressive Maßnahmen rechtliche Grundlagen vorhanden sind“, heißt es. Wie viele Bettler in Gütersloh tätig und wie viele in Banden organisier­t sind, kann die Stadt nicht beziffern. Sie sagt aber, es habe zugenommen. Verboten ist Betteln, das den Verkehr behindert, oder Betteln, bei dem körperlich­e Behinderun­gen, Krankheite­n oder persönlich­e Notlagen vorgetäusc­ht werden. Ebenso untersagt ist das Betteln durch Minderjähr­ige oder durch den „missbräuch­lichen Einsatz von Tieren“. Straßenmus­ik

Wer Straßenmus­ik macht, soll das künftig nur noch in einer Lautstärke dürfen, die niemanden stört. Immer wieder hatten sich Passanten, vor allem aber Geschäftsl­eute beschwert, die Musik sei zu laut. Zusätzlich­e Geräte, über die zum Beispiel Begleitmus­ik läuft, sollen Akustikmus­iker künftig nicht mehr einsetzen dürfen. Verboten ist auch, Verstärker anzuschlie­ßen. Ausnahmen gelten lediglich für E-Keyboards oder EGitarren – sofern sie nicht so laut sind, dass niemand „über Gebühr belästigt“werde, heißt es. Unveränder­t gilt, dass Straßenmus­iker alle 30 Minuten ihren Standort wechseln müssen. Sie müssen so weit gehen, dass ihre Musik am ursprüngli­chen Ort nicht mehr zu hören ist, mindestens jedoch 150 Meter weit. Fütterungs­verbot

Wildlebend­e Tauben zu füttern ist in Gütersloh schon länger verboten. Nun wird diese Regel auf Wasservöge­l wie Enten, Gänse und Schwäne erweitert. Gütersloh ist mit diesem Verbot hintendran, in anderen Städten gilt das längst. Sattsam bekannt ist, dass das unbedachte Füttern von Wasservöge­ln ein Dauerprobl­em ist, nicht nur am Stadtparkt­eich, wo schon lange solche Verbotssch­ilder stehen. Was passiert nun?

Die neue Verordnung tritt nur in Kraft, wenn die Ratsfrakti­onen zustimmen. Sie werden sich final in der Ratssitzun­g Anfang Mai damit beschäftig­en.

 ?? ?? Alles streng geregelt oder gar verboten: Das Waschen von Autos auf Privatgrun­dstücken (im Uhrzeigers­inn), der Aufenthalt für Ältere auf Spielplätz­en, das organisier­te Betteln in der Innenstadt, das Füttern von Enten oder anderem Wassergefl­ügel. Fotos: Frücht (2), dpa, Piaxabay
Alles streng geregelt oder gar verboten: Das Waschen von Autos auf Privatgrun­dstücken (im Uhrzeigers­inn), der Aufenthalt für Ältere auf Spielplätz­en, das organisier­te Betteln in der Innenstadt, das Füttern von Enten oder anderem Wassergefl­ügel. Fotos: Frücht (2), dpa, Piaxabay
 ?? ??
 ?? ??
 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany