Stadt ordnet den Ausbau der E-Ladesäulen
Das Stadtgebiet ist nun in 70 Kfz-Bezirke unterteilt. Investoren können daran erkennen, wo es noch Bedarf gibt. Bislang ist das nahezu überall der Fall.
Gütersloh. Die Zahl der öffentlich zugänglichen E-Ladesäulen soll in Gütersloh in den nächsten Jahren beträchtlich steigen. Berechnungen haben ergeben, dass bis zum Jahr 2030 übers Stadtgebiet 800 Ladepunkte (400 Säulen à zwei Stecker) verteilt sein müssen, um den Bedarf der Autofahrer zu decken. Derzeit sind es 144. Da die Stadt den Ausbau weitgehend der Privatwirtschaft überlässt, hat sie nun ein Konzept vorgelegt, diesen Ausbau rechtssicher zu steuern.
Sie hat dafür das Stadtgebiet in 70 Kfz-Bezirke eingeteilt. Sie zeigen, wo noch Ladepunkte fehlen – 29 zum Beispiel in der Siedlung Kahlertstraße/Austernbrede, 14 in der Elbrachtsiedlung/Auf der Haar, 14 in der Siedlung rund ums Finanzamt oder 12 rund um die Determeyersiedlung in Spexard. Investoren, die eine öffentliche Ladesäule betreiben wollen, können auf einer Übersicht erkennen, in welchen dieser 70 Bezirke es noch Bedarf gibt. Bis auf drei Bezirke, in denen kaum jemand wohnt (etwa Ebbesloh), ist das überall der Fall.
Die Stadt kündigt ein „transparentes
Verteilungs- und Genehmigungsverfahren“an. Nach dem Erstaufruf für die BezirkewürdendieAnträgeder Investoren innerhalb einer gesetzten Frist gesammelt und dann der Reihe nach gezogen. Ist der Bezirk „voll“, werden die Investoren an einen anderen verwiesen.
Vorgeschrieben ist: Die Standorte müssen sich ins Stadtbild einfügen
Beim Zuteilen hat die Stadt einen Ermessensspielraum gemäßKriterien,dieineinerSondernutzungsrichtlinie beschrieben sind. Ist der Standort geeignet? Genügt die Anlage der geforderten Qualität? „Ladesäulen müssen sich grundsätzlich ins Stadtbild einfügen“, heißt es, dazu seien standortbezogen einzelvertragliche Regelungen vorgesehen.
Zu achten haben die Investoren auch darauf, dass der Bau ihrer Ladesäulen ordnungsgemäß vonstatten geht. Sind die Versorgungsunternehmen (zum Beispiel Stadtwerke) informiert? Ist der Straßenaufbruch behördlich genehmigt?
Wird die Straße anschließend auf eigene Kosten wieder hergerichtet? 13 DIN-A 4-Seiten umfasst die Sondernutzungsrichtlinie, an die sich die Bauherren halten müssen. Darin steht etwa auch, dass der Farbton der Säule DB 703 (eisenglimmergrau) zu sein hat und frei von Fremdwerbung zu halten ist.
Um den Bedarf der öffentlichen Ladesäulen in Gütersloh zu ermitteln, hat ein Institut Einwohner- und Pendlerdaten sowie die Kfz-Zulassungszahlen zugrunde gelegt. Die Prognosen sind grob. Möglicherweise werde die Zahl von 800 Ladepunkten nicht reichen, heißt es. Ein anderes Institut berichtet, der Anteil am E-Laden im öffentlichen Raum sei nur schwer zu prognostizieren: Vermutlich werde er zwischen 12 und 24 Prozent schwanken. Bedeutet: Die meisten E-Auto-Besitzer laden ihr Fahrzeug an der Wallbox zuhause oder bei ihrer Firma.
Viele der derzeit 144 Ladepunkte im Stadtgebiet sind halböffentlich auf den Parkplätzen von Supermärkten, Gastronomen oder Einzelhändlern zu finden. Die Stadtwerke, bislang größter Anbieter
in Gütersloh, haben in ihrem Ausbauplan angekündigt, binnen der nächsten sechs Jahre 320 Ladepunkte zu errichten, davon 20 Schnell-Lader.
Unter den Parkhäusern kommt derzeit nur das an der Kirchstraße in Betracht
In welchem Umfang die Tankstellen E-Ladesäulen installieren, entzieht sich dem Einfluss der Stadt. Interessant ist für die Verwaltung vielmehr, ob die fünf städtischen Parkhäuser/Tiefgaragen geeignet sind, um dort eine Ladeinfrastruktur vorzuhalten. Das Ergebnis einer Analyse: Derzeit kommt dafür nur das Parkhaus Kirchstraße in Betracht.
1.300 Stellplätze finden sich in den fünf Parkbauten, sie sind laut Stadt nur zu höchstens 40 Prozent ausgelastet, aktuelle Erhebungen ergäben sogar eine noch niedrigere Quote. Obwohl in den Parkhäusern für Ladesäulen also genügend Platz wäre, sind die anderen vier ungeeignet – weil sie, wie an der Münsterstraße und am Bahnhof, sanierungsreif sind, oder weil sie, wie an der Daltrop
und an der Barkeystraße, baulich eher ungeeignet sind.
Auch im Parkhaus Kirchstraße müsste für E-Ladesäulen nicht unerheblich Geld in die Hand genommen werden. Wie viel, wäre noch zu ermitteln. Die Stadt empfiehlt einen Fokus auf dieses eine Objekt, um Erfahrungen in Sachen Planung, Installation und Nutzung zu gewinnen. Ein „elektrifiziertes Parkhaus“habe auf den ruhenden Verkehr auch eine lenkende Funktion, heißt es. Das sei gut, weil es Freiraum für das Gestalten des öffentlichen Raumes schaffe. Was genau damit gemeint ist, erläutert die Stadt nicht: Womöglich, dass Ladeplätze an innerstädtischen Straßen dann wegfallen könnten.
Ohnehin ist die Rechtslage so, dass die Stadt nicht untätig bleiben sollte. Das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) schreibt für kommunale Parkhäuser vor, dass sie mit einer Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssten, erst recht wenn sie saniert sind. Die Hoffnung ist allerdings, dass sich die Stadt über das Laden eine weitere Einnahmequelle (neben den Parkgebühren) erschließt.