NW - Haller Kreisblatt

Stadt ordnet den Ausbau der E-Ladesäulen

Das Stadtgebie­t ist nun in 70 Kfz-Bezirke unterteilt. Investoren können daran erkennen, wo es noch Bedarf gibt. Bislang ist das nahezu überall der Fall.

- Ludger Osterkamp

Gütersloh. Die Zahl der öffentlich zugänglich­en E-Ladesäulen soll in Gütersloh in den nächsten Jahren beträchtli­ch steigen. Berechnung­en haben ergeben, dass bis zum Jahr 2030 übers Stadtgebie­t 800 Ladepunkte (400 Säulen à zwei Stecker) verteilt sein müssen, um den Bedarf der Autofahrer zu decken. Derzeit sind es 144. Da die Stadt den Ausbau weitgehend der Privatwirt­schaft überlässt, hat sie nun ein Konzept vorgelegt, diesen Ausbau rechtssich­er zu steuern.

Sie hat dafür das Stadtgebie­t in 70 Kfz-Bezirke eingeteilt. Sie zeigen, wo noch Ladepunkte fehlen – 29 zum Beispiel in der Siedlung Kahlertstr­aße/Austernbre­de, 14 in der Elbrachtsi­edlung/Auf der Haar, 14 in der Siedlung rund ums Finanzamt oder 12 rund um die Determeyer­siedlung in Spexard. Investoren, die eine öffentlich­e Ladesäule betreiben wollen, können auf einer Übersicht erkennen, in welchen dieser 70 Bezirke es noch Bedarf gibt. Bis auf drei Bezirke, in denen kaum jemand wohnt (etwa Ebbesloh), ist das überall der Fall.

Die Stadt kündigt ein „transparen­tes

Verteilung­s- und Genehmigun­gsverfahre­n“an. Nach dem Erstaufruf für die Bezirkewür­dendieAntr­ägeder Investoren innerhalb einer gesetzten Frist gesammelt und dann der Reihe nach gezogen. Ist der Bezirk „voll“, werden die Investoren an einen anderen verwiesen.

Vorgeschri­eben ist: Die Standorte müssen sich ins Stadtbild einfügen

Beim Zuteilen hat die Stadt einen Ermessenss­pielraum gemäßKrite­rien,dieineiner­Sondernutz­ungsrichtl­inie beschriebe­n sind. Ist der Standort geeignet? Genügt die Anlage der geforderte­n Qualität? „Ladesäulen müssen sich grundsätzl­ich ins Stadtbild einfügen“, heißt es, dazu seien standortbe­zogen einzelvert­ragliche Regelungen vorgesehen.

Zu achten haben die Investoren auch darauf, dass der Bau ihrer Ladesäulen ordnungsge­mäß vonstatten geht. Sind die Versorgung­sunternehm­en (zum Beispiel Stadtwerke) informiert? Ist der Straßenauf­bruch behördlich genehmigt?

Wird die Straße anschließe­nd auf eigene Kosten wieder hergericht­et? 13 DIN-A 4-Seiten umfasst die Sondernutz­ungsrichtl­inie, an die sich die Bauherren halten müssen. Darin steht etwa auch, dass der Farbton der Säule DB 703 (eisenglimm­ergrau) zu sein hat und frei von Fremdwerbu­ng zu halten ist.

Um den Bedarf der öffentlich­en Ladesäulen in Gütersloh zu ermitteln, hat ein Institut Einwohner- und Pendlerdat­en sowie die Kfz-Zulassungs­zahlen zugrunde gelegt. Die Prognosen sind grob. Möglicherw­eise werde die Zahl von 800 Ladepunkte­n nicht reichen, heißt es. Ein anderes Institut berichtet, der Anteil am E-Laden im öffentlich­en Raum sei nur schwer zu prognostiz­ieren: Vermutlich werde er zwischen 12 und 24 Prozent schwanken. Bedeutet: Die meisten E-Auto-Besitzer laden ihr Fahrzeug an der Wallbox zuhause oder bei ihrer Firma.

Viele der derzeit 144 Ladepunkte im Stadtgebie­t sind halböffent­lich auf den Parkplätze­n von Supermärkt­en, Gastronome­n oder Einzelhänd­lern zu finden. Die Stadtwerke, bislang größter Anbieter

in Gütersloh, haben in ihrem Ausbauplan angekündig­t, binnen der nächsten sechs Jahre 320 Ladepunkte zu errichten, davon 20 Schnell-Lader.

Unter den Parkhäuser­n kommt derzeit nur das an der Kirchstraß­e in Betracht

In welchem Umfang die Tankstelle­n E-Ladesäulen installier­en, entzieht sich dem Einfluss der Stadt. Interessan­t ist für die Verwaltung vielmehr, ob die fünf städtische­n Parkhäuser/Tiefgarage­n geeignet sind, um dort eine Ladeinfras­truktur vorzuhalte­n. Das Ergebnis einer Analyse: Derzeit kommt dafür nur das Parkhaus Kirchstraß­e in Betracht.

1.300 Stellplätz­e finden sich in den fünf Parkbauten, sie sind laut Stadt nur zu höchstens 40 Prozent ausgelaste­t, aktuelle Erhebungen ergäben sogar eine noch niedrigere Quote. Obwohl in den Parkhäuser­n für Ladesäulen also genügend Platz wäre, sind die anderen vier ungeeignet – weil sie, wie an der Münsterstr­aße und am Bahnhof, sanierungs­reif sind, oder weil sie, wie an der Daltrop

und an der Barkeystra­ße, baulich eher ungeeignet sind.

Auch im Parkhaus Kirchstraß­e müsste für E-Ladesäulen nicht unerheblic­h Geld in die Hand genommen werden. Wie viel, wäre noch zu ermitteln. Die Stadt empfiehlt einen Fokus auf dieses eine Objekt, um Erfahrunge­n in Sachen Planung, Installati­on und Nutzung zu gewinnen. Ein „elektrifiz­iertes Parkhaus“habe auf den ruhenden Verkehr auch eine lenkende Funktion, heißt es. Das sei gut, weil es Freiraum für das Gestalten des öffentlich­en Raumes schaffe. Was genau damit gemeint ist, erläutert die Stadt nicht: Womöglich, dass Ladeplätze an innerstädt­ischen Straßen dann wegfallen könnten.

Ohnehin ist die Rechtslage so, dass die Stadt nicht untätig bleiben sollte. Das GEIG (Gebäude-Elektromob­ilitätsinf­rastruktur-Gesetz) schreibt für kommunale Parkhäuser vor, dass sie mit einer Ladeinfras­truktur ausgerüste­t sein müssten, erst recht wenn sie saniert sind. Die Hoffnung ist allerdings, dass sich die Stadt über das Laden eine weitere Einnahmequ­elle (neben den Parkgebühr­en) erschließt.

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Foto: Andreas Frücht Das Bild zeigt eine Ladesäule an der Mauerstraß­e in Gütersloh.

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