EU-Kommission: Apple verstößt mit Regeln für App Store gegen Datenschutzgesetz
Apple verstößt mit seinen App-StoreRegeln gegen das EU-Gesetz über di‐ gitale Märkte (DMA), so die Europäi‐ sche Kommission in einer vorläufigen Stellungnahme, die dem Unterneh‐ men am Montag zugestellt wurde. Laut der EU-Exekutive hindert der Tech-Gigant App-Entwickler daran, Verbraucher frei auf alternative Ka‐ näle für Inhalte hinzuweisen.
Nach den DMA - den EU-Wettbe‐ werbsregeln, die im März dieses Jah‐ res in Kra getreten sind - sollten Ent‐ wickler, die ihre Apps über Apples App Store vertreiben, in der Lage sein, ihre Kunden kostenlos über alternative, billigere Einkaufsmöglichkeiten zu in‐ formieren, sie zu diesen Angeboten zu leiten und ihnen den Kauf zu ermögli‐ chen.
Die vorläufigen Ergebnisse der Kommission deuten darauf hin, dass keine der Geschä sbedingungen des Unternehmens es den Entwicklern er‐ laubt, ihre Kunden frei zu informieren. In den meisten Geschä sbedingun‐ gen, die App-Entwicklern zur Verfü‐ gung stehen, erlaubt Apple die Len‐ kung nur durch "Link-Outs", d. h. AppEntwickler können einen Link in ihre App einbauen, der den Kunden auf ei‐ ne Webseite weiterleitet, auf der der Kunde einen Vertrag abschließen kann.
Gemäß dem DMA darf Apple über den App Store eine Gebühr für die Er‐ leichterung der Erstakquise eines neuen Kunden durch die Entwickler erhalten. Die Kommission erklärte je‐ doch, dass die von Apple erhobenen Gebühren über das hinausgehen, was für eine solche Vergütung unbedingt erforderlich ist.
"Unser vorläufiger Standpunkt ist, dass Apple die Lenkung nicht voll‐ ständig zulässt. Die Lenkung ist von entscheidender Bedeutung, um si‐ cherzustellen, dass App-Entwickler weniger abhängig von den App-Stores der Gatekeeper sind und dass die Ver‐ braucher bessere Angebote wahrneh‐ men können", erklärte Margrethe Ves‐ tager, die für Wettbewerbspolitik zu‐ ständige Vizepräsidentin der Kommis‐ sion, in einer Erklärung.
Apple hat nun die Möglichkeit, die Entscheidungen der Kommission zu prüfen und schri lich zu antworten. Bestätigt sich die Auffassung der Kommission, kann sie innerhalb eines Jahres nach Eröffnung des Verfahrens am 25. März eine Entscheidung über die Nichteinhaltung der Vorschri en erlassen.
Dritte Prüfung der Nichteinhal‐ tung
Darüber hinaus leitete die Kommissi‐ on ein drittes Prüfverfahren gegen das Technologieunternehmen ein, da sie befürchtet, dass die neuen ver‐ traglichen Anforderungen des Unter‐ nehmens an App-Entwickler und AppStores von Drittanbietern - einschließ‐ lich der neuen "Core Technology Fee" von Apple - nicht mit den Verpflich‐ tungen übereinstimmen. Die Kommis‐ sion wird unter anderem prüfen, ob Apples "Core Technology Fee", nach der Entwickler von Drittanbieter-Apps eine Gebühr von 50 Cent pro instal‐ lierter App zahlen müssen, mit dem DMA übereinstimmt.
Gegenüber Euronews sagte ein Sprecher von Apple, dass das Unter‐ nehmen bereits "eine Reihe von Än‐ derungen vorgenommen hat, um dem DMA zu entsprechen".
"Wir sind zuversichtlich, dass un‐ ser Plan mit dem Gesetz übereinstim‐ mt, und schätzen, dass mehr als 99 Prozent der Entwickler unter den neu‐ en Geschä sbedingungen, die glei‐ chen oder weniger Gebühren an Ap‐ ple zahlen würden. Alle Entwickler, die in der EU im App Store tätig sind, haben die Möglichkeit, die von uns eingeführten Möglichkeiten zu nut‐ zen, einschließlich der Möglichkeit, App-Benutzer zum Web zu leiten, um Käufe zu einem sehr günstigen Preis abzuschließen. Wie immer werden wir der Europäischen Kommission zuhö‐ ren und mit ihr zusammenarbeiten", sagte der Sprecher.
Neben Apple hat die Kommission fünf weitere "Gatekeeper" im Rahmen der DMA benannt: Alphabet, Amazon, ByteDance, Meta und Microso .
Im März leitete die Exekutive Un‐ tersuchungen zur Nichteinhaltung der Regeln von Alphabet bezüglich der Lenkung in "Google Play" und der Selbstreferenzierung in der GoogleSuche, der Regeln von Apple bezüg‐ lich der Lenkung im App Store und des Auswahlbildschirms für Safari so‐ wie des "Bezahl- oder Zustimmungs‐ modells" von Meta ein.
Im Falle eines Verstoßes drohen Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamt‐ umsatzes des Gatekeepers.