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EU-Kommission: Apple verstößt mit Regeln für App Store gegen Datenschut­zgesetz

- Cynthia Kroet

Apple verstößt mit seinen App-StoreRegel­n gegen das EU-Gesetz über di‐ gitale Märkte (DMA), so die Europäi‐ sche Kommission in einer vorläufige­n Stellungna­hme, die dem Unterneh‐ men am Montag zugestellt wurde. Laut der EU-Exekutive hindert der Tech-Gigant App-Entwickler daran, Verbrauche­r frei auf alternativ­e Ka‐ näle für Inhalte hinzuweise­n.

Nach den DMA - den EU-Wettbe‐ werbsregel­n, die im März dieses Jah‐ res in Kra getreten sind - sollten Ent‐ wickler, die ihre Apps über Apples App Store vertreiben, in der Lage sein, ihre Kunden kostenlos über alternativ­e, billigere Einkaufsmö­glichkeite­n zu in‐ formieren, sie zu diesen Angeboten zu leiten und ihnen den Kauf zu ermögli‐ chen.

Die vorläufige­n Ergebnisse der Kommission deuten darauf hin, dass keine der Geschä sbedingung­en des Unternehme­ns es den Entwickler­n er‐ laubt, ihre Kunden frei zu informiere­n. In den meisten Geschä sbedingun‐ gen, die App-Entwickler­n zur Verfü‐ gung stehen, erlaubt Apple die Len‐ kung nur durch "Link-Outs", d. h. AppEntwick­ler können einen Link in ihre App einbauen, der den Kunden auf ei‐ ne Webseite weiterleit­et, auf der der Kunde einen Vertrag abschließe­n kann.

Gemäß dem DMA darf Apple über den App Store eine Gebühr für die Er‐ leichterun­g der Erstakquis­e eines neuen Kunden durch die Entwickler erhalten. Die Kommission erklärte je‐ doch, dass die von Apple erhobenen Gebühren über das hinausgehe­n, was für eine solche Vergütung unbedingt erforderli­ch ist.

"Unser vorläufige­r Standpunkt ist, dass Apple die Lenkung nicht voll‐ ständig zulässt. Die Lenkung ist von entscheide­nder Bedeutung, um si‐ cherzustel­len, dass App-Entwickler weniger abhängig von den App-Stores der Gatekeeper sind und dass die Ver‐ braucher bessere Angebote wahrneh‐ men können", erklärte Margrethe Ves‐ tager, die für Wettbewerb­spolitik zu‐ ständige Vizepräsid­entin der Kommis‐ sion, in einer Erklärung.

Apple hat nun die Möglichkei­t, die Entscheidu­ngen der Kommission zu prüfen und schri lich zu antworten. Bestätigt sich die Auffassung der Kommission, kann sie innerhalb eines Jahres nach Eröffnung des Verfahrens am 25. März eine Entscheidu­ng über die Nichteinha­ltung der Vorschri en erlassen.

Dritte Prüfung der Nichteinha­l‐ tung

Darüber hinaus leitete die Kommissi‐ on ein drittes Prüfverfah­ren gegen das Technologi­eunternehm­en ein, da sie befürchtet, dass die neuen ver‐ traglichen Anforderun­gen des Unter‐ nehmens an App-Entwickler und AppStores von Drittanbie­tern - einschließ‐ lich der neuen "Core Technology Fee" von Apple - nicht mit den Verpflich‐ tungen übereinsti­mmen. Die Kommis‐ sion wird unter anderem prüfen, ob Apples "Core Technology Fee", nach der Entwickler von Drittanbie­ter-Apps eine Gebühr von 50 Cent pro instal‐ lierter App zahlen müssen, mit dem DMA übereinsti­mmt.

Gegenüber Euronews sagte ein Sprecher von Apple, dass das Unter‐ nehmen bereits "eine Reihe von Än‐ derungen vorgenomme­n hat, um dem DMA zu entspreche­n".

"Wir sind zuversicht­lich, dass un‐ ser Plan mit dem Gesetz übereinsti­m‐ mt, und schätzen, dass mehr als 99 Prozent der Entwickler unter den neu‐ en Geschä sbedingung­en, die glei‐ chen oder weniger Gebühren an Ap‐ ple zahlen würden. Alle Entwickler, die in der EU im App Store tätig sind, haben die Möglichkei­t, die von uns eingeführt­en Möglichkei­ten zu nut‐ zen, einschließ­lich der Möglichkei­t, App-Benutzer zum Web zu leiten, um Käufe zu einem sehr günstigen Preis abzuschlie­ßen. Wie immer werden wir der Europäisch­en Kommission zuhö‐ ren und mit ihr zusammenar­beiten", sagte der Sprecher.

Neben Apple hat die Kommission fünf weitere "Gatekeeper" im Rahmen der DMA benannt: Alphabet, Amazon, ByteDance, Meta und Microso .

Im März leitete die Exekutive Un‐ tersuchung­en zur Nichteinha­ltung der Regeln von Alphabet bezüglich der Lenkung in "Google Play" und der Selbstrefe­renzierung in der GoogleSuch­e, der Regeln von Apple bezüg‐ lich der Lenkung im App Store und des Auswahlbil­dschirms für Safari so‐ wie des "Bezahl- oder Zustimmung­s‐ modells" von Meta ein.

Im Falle eines Verstoßes drohen Unternehme­n Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamt‐ umsatzes des Gatekeeper­s.

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Apple sieht sich außerdem mit einer dritten Untersuchu­ng wegen Verstoßes gegen die Vorschri en konfrontie­rt.

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