Fall Leon: Die Ehefrau hält zum Angeklagten
Der Prozess bleibt spannend: Die Beteiligten bestätigten ihre Aussagen, während persönliche Videos nicht als Beweis zugelassen wurden.
Mit Spannung wurde im Mordprozess gegen den 39-jährigen Vater, dessen Sohn im August 2022 in der Kitzbüheler Ache ertrunken ist, die Aussage der Ehefrau als Zeugin erwartet.
Bevor sie den Zeugenstand betrat, umarmte sich das Paar. Mit ihrer Aussage stand sie voll hinter ihrem Mann: „Ich habe alles gedreht und gewendet und ich bin absolut überzeugt, dass er unschuldig ist“, gab sie laut „Tiroler Tageszeitung“an. Über den Zeitraum vor dem Vorfall sagte sie: „Ich hab da keinerlei Veränderung wahrgenommen.“Sie betonte weiter, die Betreuungssituation sei „so gut wie noch nie“gewesen. Leon habe weder Angst vor Dunkelheit noch vor Wasser gehabt. Spaziergänge in der Nacht waren ebenfalls normal. Dass der Bub nicht angeschnallt war, sei dem Alter geschuldet. Mit sechs Jahren hielt die Familie diesen Schritt nicht mehr für nötig. Zudem habe der Bub das einengende Gefühl nicht gemocht. Ihr Mann sei weiters der „Ruhepol der Familie“und ein „wahnsinnig liebevoller Papa“. In die Polizei hingegen habe die Frau „jegliches Vertrauen verloren“. Die Ermittlungen seien „katastrophal“gewesen, Anregungen ihrerseits wurden nicht berücksichtigt.
Auch der Schwager kritisierte während seiner Einvernahme die
Ermittler scharf: Positives über die Beziehung des Vaters zu Leon würde keinen interessieren – das müsse er nicht erzählen, habe ein Beamter zu ihm gesagt.
Dem standen die Aussagen der Notfallsanitäter und Ärzte gegenüber. Sie alle bestätigten, der Angeklagte habe nach dem Vorfall stabil und orientiert gewirkt. Man habe sich normal mit ihm unterhalten können. Die Verletzungen seien ebenfalls marginal gewesen. Ein Sanitäter hatte die Wunde am Hinterkopf am frühen Morgen gar nicht wahrgenommen. An Scherben am Tatort konnte sich indes keiner der Befragten erinnern. Erst im Krankenhaus sei eine aus dem Schuh gefallen, bestätigt auch die Ärztin.
Weiters führte Staatsanwalt Joachim Wüstner als Beweis an, dass sich der Angeklagte kurz vor dem Vorfall im Internet über „Ohnmacht“informiert hatte. Dieser gibt dies zu. Jedoch habe er mit seiner Tochter nach Quallen gesucht und sei so zu dem Begriff gekommen. Die Tochter war nach dem Italien-Urlaub an den Tieren interessiert. Die Großeltern des Verstorbenen bestätigten dies. Der Angeklagte behauptete zudem, er sei nie zur GoogleSuche befragt worden. Der Suchverlauf sei auseinandergerissen und falsch datiert.
An die Glasflasche im Kinderwagen konnte sich keiner der Befragten aus dem Umfeld erinnern. Leons Betreuer bestätigten jedoch, dass das Fach wirklich als Müllablage verwendet wurde. Leon habe zudem selbst aus dem Kinderwagen klettern können und sah Wasser nicht als Gefahr.
Am Vormittag kam es zu Befangenheitsanträgen der Verteidigung gegen zwei Geschworene und den Gerichtsmediziner Walter Rabl. Diese haben sich nach der Verhandlung am Mittwoch unterhalten. Nach einstündiger Unterbrechung und ausführlicher Prüfung wurden die Anträge vom Richter abgelehnt.
Ein Urteil soll am 1. August verkündet werden.