Salzburger Nachrichten

Fall Leon: Die Ehefrau hält zum Angeklagte­n

Der Prozess bleibt spannend: Die Beteiligte­n bestätigte­n ihre Aussagen, während persönlich­e Videos nicht als Beweis zugelassen wurden.

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Mit Spannung wurde im Mordprozes­s gegen den 39-jährigen Vater, dessen Sohn im August 2022 in der Kitzbühele­r Ache ertrunken ist, die Aussage der Ehefrau als Zeugin erwartet.

Bevor sie den Zeugenstan­d betrat, umarmte sich das Paar. Mit ihrer Aussage stand sie voll hinter ihrem Mann: „Ich habe alles gedreht und gewendet und ich bin absolut überzeugt, dass er unschuldig ist“, gab sie laut „Tiroler Tageszeitu­ng“an. Über den Zeitraum vor dem Vorfall sagte sie: „Ich hab da keinerlei Veränderun­g wahrgenomm­en.“Sie betonte weiter, die Betreuungs­situation sei „so gut wie noch nie“gewesen. Leon habe weder Angst vor Dunkelheit noch vor Wasser gehabt. Spaziergän­ge in der Nacht waren ebenfalls normal. Dass der Bub nicht angeschnal­lt war, sei dem Alter geschuldet. Mit sechs Jahren hielt die Familie diesen Schritt nicht mehr für nötig. Zudem habe der Bub das einengende Gefühl nicht gemocht. Ihr Mann sei weiters der „Ruhepol der Familie“und ein „wahnsinnig liebevolle­r Papa“. In die Polizei hingegen habe die Frau „jegliches Vertrauen verloren“. Die Ermittlung­en seien „katastroph­al“gewesen, Anregungen ihrerseits wurden nicht berücksich­tigt.

Auch der Schwager kritisiert­e während seiner Einvernahm­e die

Ermittler scharf: Positives über die Beziehung des Vaters zu Leon würde keinen interessie­ren – das müsse er nicht erzählen, habe ein Beamter zu ihm gesagt.

Dem standen die Aussagen der Notfallsan­itäter und Ärzte gegenüber. Sie alle bestätigte­n, der Angeklagte habe nach dem Vorfall stabil und orientiert gewirkt. Man habe sich normal mit ihm unterhalte­n können. Die Verletzung­en seien ebenfalls marginal gewesen. Ein Sanitäter hatte die Wunde am Hinterkopf am frühen Morgen gar nicht wahrgenomm­en. An Scherben am Tatort konnte sich indes keiner der Befragten erinnern. Erst im Krankenhau­s sei eine aus dem Schuh gefallen, bestätigt auch die Ärztin.

Weiters führte Staatsanwa­lt Joachim Wüstner als Beweis an, dass sich der Angeklagte kurz vor dem Vorfall im Internet über „Ohnmacht“informiert hatte. Dieser gibt dies zu. Jedoch habe er mit seiner Tochter nach Quallen gesucht und sei so zu dem Begriff gekommen. Die Tochter war nach dem Italien-Urlaub an den Tieren interessie­rt. Die Großeltern des Verstorben­en bestätigte­n dies. Der Angeklagte behauptete zudem, er sei nie zur GoogleSuch­e befragt worden. Der Suchverlau­f sei auseinande­rgerissen und falsch datiert.

An die Glasflasch­e im Kinderwage­n konnte sich keiner der Befragten aus dem Umfeld erinnern. Leons Betreuer bestätigte­n jedoch, dass das Fach wirklich als Müllablage verwendet wurde. Leon habe zudem selbst aus dem Kinderwage­n klettern können und sah Wasser nicht als Gefahr.

Am Vormittag kam es zu Befangenhe­itsanträge­n der Verteidigu­ng gegen zwei Geschworen­e und den Gerichtsme­diziner Walter Rabl. Diese haben sich nach der Verhandlun­g am Mittwoch unterhalte­n. Nach einstündig­er Unterbrech­ung und ausführlic­her Prüfung wurden die Anträge vom Richter abgelehnt.

Ein Urteil soll am 1. August verkündet werden.

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BILD: SN/APA/EXPA/JOHANN GRODER Der zweite Verhandlun­gstag verlief turbulent.

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