Ruhestand? 130.000 arbeiten weiter
Zwar ist Erwerbstätigkeit über das Pensionsalter hinaus ein Minderheitenprogramm. Aber immer mehr bleiben berufstätig.
Viele können den Pensionsantritt nicht erwarten. Für andere ist das Erreichen der Altersgrenze kein Grund, aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Die einen beantragen die Pension zwar, arbeiten aber weiter: in Anstellungsverhältnissen oder auf eigene Rechnung. Andere bessern sich ihre Pension mit einer geringfügigen Beschäftigung auf oder bemühen sich, unter dieser Grenze zu bleiben, um nicht weiter Pensionsversicherungsbeiträge abliefern zu müssen. Wieder andere schieben den Pensionsantritt auf, um dann eine höhere Pension zu bekommen.
Bei den werktätigen Senioren handelt es sich zwar um eine (mehrheitlich aus Frauen bestehende) Minderheit. Sie wird aber immer größer, wie sich beim Durchackern der Daten der Sozialversicherer (Dachverband, PVA, SVS) zeigt. Ergebnis: Um die 130.000 Seniorinnen und Senioren – konkret: Frauen jenseits des 60ers und Männer jenseits des 65ers – waren 2022 offiziell erwerbstätig. Darunter sind übrigens auch Tausende, die schon den 80er überschritten haben.
Aus den jüngsten Daten des Dachverbands der Sozialversicherungsträger, der alle Versichertengruppen zusammenfasst, geht hervor: Im vergangenen Jahr (Stichtag 1. Juli) gingen 60.500 Frauen und Männer, die eine Alterspension, eine Invaliditätspension oder einen Ruhegenuss (= Beamtenpension) bezogen, auch einer Erwerbstätigkeit in größerem Umfang – sprich: einer pensionsversicherungspflichtigen – nach. Von ihnen hatten etwas mehr als 56.100 das Regelpensionsalter überschritten. Bei Männern ist das der 65er, bei Frauen heuer das letzte Mal der 60er. Mit kommendem Jahr beginnt die schrittweise Angleichung des Frauen
an das Männerpensionsalter. Ausnahme sind seit jeher die Beamtinnen, deren Pensionsalter immer schon wie bei ihren männlichen Kollegen der 65er war.
Zu den genannten rund 56.100 erwerbstätigen Pensionistinnen und Pensionisten über 60 bzw. 65 gesellten sich rund 62.000, die ihre Pension mit einer geringfügigen Beschäftigung aufbesserten. Geringfügige Beschäftigungen haben den Vorteil, dass davon zumindest keine Pensionsversicherung kassiert wird. In Summe gingen damit im vergangenen Jahr gut 118.000 Seniorinnen und Senioren – oder 4,7 Prozent aller rund 2,5 Millionen
Pensionsbezieher – in kleinerem oder größerem Ausmaß einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit nach.
Gar nicht so wenige entscheiden sich für eine andere Variante: Sie arbeiten schlicht weiter wie bisher und schieben den Pensionsantrag auf, zumal die ersten drei Jahre, die über das Regelpensionsalter hinaus gearbeitet werden, stark belohnt werden. Die aktuellsten Daten der PVA besagen: 2022 stellten rund 12.850 Personen ihren Pensionsantrag bis zu drei Jahre nach dem Erreichen des Regelpensionsalters, darunter rund 9700 Frauen, womit sie ihre Pensionen in relativ kurzer Zeit zum Teil markant erhöhen konnten. Zählt man auch diese annähernd 12.850 Frauen und Männer zu den werktätigen Senioren, wächst der Personenkreis auf mehr als 130.000.
Besonders lang hält es Selbstständige im Beruf. Den aktuellsten SVS-Daten ist zu entnehmen, dass unter den Zehntausenden in pensionsversicherungspflichtigem Ausmaß erwerbstätigen SVS-Pensionistinnen und -Pensionisten gut 2160 bereits 80 oder älter waren.
In keiner Statistik zu finden sind die ehrenamtlich tätigen Senioren. Dass es sehr viele sind, ist sicher: Allein mit der Betreuung und Pflege naher Angehöriger sind Zehntausende beschäftigt.
Für Tausende ist auch mit dem 80er nicht Schluss