Fünf Schuldsprüche nach tödlicher Explosion
Ein Toter, 22 Verletzte und 50 Millionen Euro Schaden waren 2017 in Erdgasstation zu beklagen.
Rund viereinhalb Jahre nach einer gewaltigen Explosion in der Erdgasstation Baumgarten (Bezirk Gänserndorf) mit einem Toten und 22 Verletzten endete am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg der Prozess mit vier Schuldsprüchen. Vier Mitarbeiter der Firma Bilfinger Bohr- und Rohrtechnik GmbH – ein Projektleiter, ein Werkstättenleiter, ein Chef der Qualitätssicherung sowie ein Bauleiter – erhielten bedingte Haftstrafen im Ausmaß von jeweils zehn Monaten. Ihr Arbeitgeber erhielt nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eine bedingte Geldbuße von 125.000 Euro (25 Tagessätze à 5000 Euro). Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Acht der zwölf Angeklagten wurden vom Vorwurf der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst freigesprochen. Auch drei weitere Firmen kamen ohne Strafen davon.
Bei der Explosion war am 12. Dezember 2017 ein Schaden von rund 50 Millionen Euro entstanden. Der Prozess hatte sich auch wegen der Coronapandemie verzögert und im Dezember 2021 begonnen.
Im Zentrum des Falles stand ein sogenannter Filterseparator, der Feuchtigkeit aus Gasleitungen filtert. Mitarbeiter der Rohrtechnikfirma sollen das Gerät 2016 in einer Anlage in Kärnten abgebaut haben. Dabei wurde laut Staatsanwaltschaft
ein für die Sicherheit wichtiges Bauteil – ein Sicherungszentralhebel – unsachgemäß demontiert. 2017 wurde der Separator bei einer Erweiterung der Station der Gas Connect Austria (GCA) installiert.
Als das Gerät am 12. Dezember 2017 mit Erdgas gefüllt wurde, riss der 500 Kilogramm schwere Deckel ab und wurde auf einen gegenüberliegenden Filterseparator geschleudert, dessen Verschluss ebenfalls aufging. Unter hohem Druck trat Gas aus, es kam zu einer Explosion.
Laut Staatsanwalt galten als Ursache
neben dem fehlenden Sicherungszentralhebel auch eine nicht plankonform befestigte Zentralschraube und eine unzulässig aufgeschraubte Druckkappe am Schnellverschluss. Mitarbeiter des TÜV Austria Services (Technischer Überwachungsverein, Anm.) sollen das Gerät geprüft haben, ohne dass ihnen ein fehlendes Bauteil auffiel. Bei der Explosion wurde ein TÜVTechniker (32) getötet.
Zur Begründung sagte die Richterin, der Vertrauensgrundsatz, auf den sich die Angeklagten beriefen, könne bei der Zusammenarbeit mehrerer Personen nicht angewendet werden. Trotz eines Vieraugenprinzips seien Sorgfaltspflichten verletzt worden.