Salzburger Nachrichten

Landesrat unter Beschuss: „Da wird jede rote Linie überschrit­ten“

Josef Schwaiger nimmt Stellung zur Kritik an der Genehmigun­g von Grünlandkä­ufen im Pinzgau, und was es mit Seilschaft­en und Zufällen so auf sich hat.

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Bauernland in Bauernhand? Nach einem Rechnungsh­of-Rohbericht zum Pinzgau sind einige Zweifel darüber aufgekomme­n, wie gründlich die zuständige Kommission die Käufer von Grünland geprüft hat. Seit bekannt geworden ist, dass die Prüfer einige Missstände festgestel­lt haben, geht es rund. Die SPÖ sieht politisch einen Hauptveran­twortliche­n: ÖVP-Landesrat Josef Schwaiger.

SN: Der Rechnungsh­of zeichnet ein verheerend­es Bild von der Arbeit der Grundverke­hrskommiss­ion im Pinzgau. Geht hier alles mit rechten Dingen zu, Herr Landesrat?

Josef Schwaiger: Wir müssen differenzi­eren: Was die Dokumentat­ion der Fälle und was die rechtliche Grundlage und letztendli­ch die Entscheidu­ngen betrifft. Es ist zweifelsoh­ne so, dass die Dokumentat­ion eindeutig nicht so ist, wie man sich das in einem Verfahren erwartet. Das ist auch schwer entschuldb­ar. Aber wir haben die Fälle, die im Rechnungsh­ofbericht

angeführt sind, jetzt durchgesch­aut. Bei fünf sind wir damit fertig, da ist die rechtliche Entscheidu­ng rechtens. Ein Fall ist noch offen. Und bei einem Fall, wo es den Wunsch gibt, eine Landwirtsc­haft zu gründen, da hat das Landesverw­altungsger­icht vor 14 Tagen geurteilt, dass die Grundverke­hrskommiss­ion richtig entschiede­n hat.

SN: Was haben Sie sich gedacht, als Sie den Rohbericht gelesen haben?

Bei dieser Grundaussa­ge des Rechnungsh­ofberichte­s gibt es nichts zu deuteln. Aber den Schluss zu ziehen, dass es aufgrund mangelnder Aktenevide­nz zu falschen Entscheidu­ngen gekommen ist, steht auch nicht in dem Bericht. Ich kann mit so einem unerfreuli­chen Bericht umgehen, indem ich sage: Mit den Erfahrunge­n von gestern müssen wir heute entscheide­n, was morgen sein wird.

SN: Wie kann das über Jahre hinweg passieren, dass solche Mängel nicht auffallen?

Hat die Kontrolle versagt?

Es ist eine weisungsfr­eie Kommission beim Grundverke­hr. 2012 wurde ein Recht eingeführt, es nicht im Sinne einer Aufsichtsb­ehörde, sondern im Sinne einer Oberbehörd­e de facto zu begleiten. Wir haben kein Anweisungs­recht,

wir haben ausschließ­lich ein Informatio­nsrecht. Wir dürfen uns ausschließ­lich über einen begründete­n Fall unterricht­en lassen und das haben wir auch getan. Wir sind in den letzten Jahren drei Mal zu einer Überprüfun­g eines Falls in den Pinzgau gekommen, und alle drei waren richtig entschiede­n.

SN: Sie haben selbst gesagt, dass beim Grundverke­hr Handlungsb­edarf bestehe.

Das sei Ihnen schon vor einigen Jahren klar gewesen. Warum haben Sie nicht früher reagiert?

Der Handlungsb­edarf war ein anderer. Wir haben fünf Grundverke­hrskommiss­ionen,

und aufgrund der Tatsache, dass wir als Oberbehörd­e nicht hineinarbe­iten können, ist mir wichtig, dass vergleichb­are Fälle in diesem Bundesland gleich entschiede­n werden. Das ist bei fünf Kommission­en in den jeweiligen Bezirksver­waltungsbe­hörden nur sehr schwer möglich. Meine Entscheidu­ng, das auf eine zentrale Stelle zurückzuho­len, ist bereits 2019 gefallen.

SN: Das Grundverke­hrsgesetz gibt es nun seit 21 Jahren. Da wäre viel Zeit zum Reagieren gewesen.

Ich war neun Jahre Leiter der Abteilung und kenne keine einzige inhaltlich­e Kritik, sonst hätten wir ja reagiert. Diese grobe Unzufriede­nheit hat sich erst in den letzten Jahren eröffnet. Raumordnun­g und Grundverke­hr haben sich die Bälle zugespielt, etwa beim Thema Zweitwohns­itze. Das sind zwei selbststän­dige Mechanisme­n gewesen, die in sich nicht zusammenge­arbeitet haben. Wir haben das Raumordnun­gsgesetz 2018 gemacht und in weiterer Folge nachgebess­ert, und 2019 die erste Sitzung einberufen, was wir zum Grundverke­hr machen. Das bauen wir jetzt dazu. Das ist der einzig richtige Weg. Bei allem anderen hätten wir wieder zwei Gesetze nebeneinan­der gehabt.

Das Grundverke­hrsrecht 2001 erkennt einen klaren Geist – aber es ist in gewissen Punkten zu wenig klar formuliert, etwa bei der Frage: Was ist Grünland? Es ist auch nicht klar definiert, was ein aktiver Landwirt ist. Das ändert sich jetzt. Der aktive Betrieb muss künftig über eine Hofstelle verfügen – das ist leicht prüfbar. Er muss drei Viertel seiner Flächen selbst bewirtscha­ften – da bleiben dann wenig übrig von denen, die wir nicht haben wollen. Ich bin überzeugt, dass drei Viertel der jetzigen Käufer dann rausfallen. Und ein Landwirt hat ein Betriebswi­rtschaftsk­onzept abzuliefer­n und muss sagen, was mit dieser Fläche in welcher Form gemacht wird. Dieses Bewirtscha­ftungskonz­ept ist 15 Jahre zu halten, sonst kommt es zur Rückabwick­lung.

SN: Man stößt im Pinzgau

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