Landesrat unter Beschuss: „Da wird jede rote Linie überschritten“
Josef Schwaiger nimmt Stellung zur Kritik an der Genehmigung von Grünlandkäufen im Pinzgau, und was es mit Seilschaften und Zufällen so auf sich hat.
Bauernland in Bauernhand? Nach einem Rechnungshof-Rohbericht zum Pinzgau sind einige Zweifel darüber aufgekommen, wie gründlich die zuständige Kommission die Käufer von Grünland geprüft hat. Seit bekannt geworden ist, dass die Prüfer einige Missstände festgestellt haben, geht es rund. Die SPÖ sieht politisch einen Hauptverantwortlichen: ÖVP-Landesrat Josef Schwaiger.
SN: Der Rechnungshof zeichnet ein verheerendes Bild von der Arbeit der Grundverkehrskommission im Pinzgau. Geht hier alles mit rechten Dingen zu, Herr Landesrat?
Josef Schwaiger: Wir müssen differenzieren: Was die Dokumentation der Fälle und was die rechtliche Grundlage und letztendlich die Entscheidungen betrifft. Es ist zweifelsohne so, dass die Dokumentation eindeutig nicht so ist, wie man sich das in einem Verfahren erwartet. Das ist auch schwer entschuldbar. Aber wir haben die Fälle, die im Rechnungshofbericht
angeführt sind, jetzt durchgeschaut. Bei fünf sind wir damit fertig, da ist die rechtliche Entscheidung rechtens. Ein Fall ist noch offen. Und bei einem Fall, wo es den Wunsch gibt, eine Landwirtschaft zu gründen, da hat das Landesverwaltungsgericht vor 14 Tagen geurteilt, dass die Grundverkehrskommission richtig entschieden hat.
SN: Was haben Sie sich gedacht, als Sie den Rohbericht gelesen haben?
Bei dieser Grundaussage des Rechnungshofberichtes gibt es nichts zu deuteln. Aber den Schluss zu ziehen, dass es aufgrund mangelnder Aktenevidenz zu falschen Entscheidungen gekommen ist, steht auch nicht in dem Bericht. Ich kann mit so einem unerfreulichen Bericht umgehen, indem ich sage: Mit den Erfahrungen von gestern müssen wir heute entscheiden, was morgen sein wird.
SN: Wie kann das über Jahre hinweg passieren, dass solche Mängel nicht auffallen?
Hat die Kontrolle versagt?
Es ist eine weisungsfreie Kommission beim Grundverkehr. 2012 wurde ein Recht eingeführt, es nicht im Sinne einer Aufsichtsbehörde, sondern im Sinne einer Oberbehörde de facto zu begleiten. Wir haben kein Anweisungsrecht,
wir haben ausschließlich ein Informationsrecht. Wir dürfen uns ausschließlich über einen begründeten Fall unterrichten lassen und das haben wir auch getan. Wir sind in den letzten Jahren drei Mal zu einer Überprüfung eines Falls in den Pinzgau gekommen, und alle drei waren richtig entschieden.
SN: Sie haben selbst gesagt, dass beim Grundverkehr Handlungsbedarf bestehe.
Das sei Ihnen schon vor einigen Jahren klar gewesen. Warum haben Sie nicht früher reagiert?
Der Handlungsbedarf war ein anderer. Wir haben fünf Grundverkehrskommissionen,
und aufgrund der Tatsache, dass wir als Oberbehörde nicht hineinarbeiten können, ist mir wichtig, dass vergleichbare Fälle in diesem Bundesland gleich entschieden werden. Das ist bei fünf Kommissionen in den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden nur sehr schwer möglich. Meine Entscheidung, das auf eine zentrale Stelle zurückzuholen, ist bereits 2019 gefallen.
SN: Das Grundverkehrsgesetz gibt es nun seit 21 Jahren. Da wäre viel Zeit zum Reagieren gewesen.
Ich war neun Jahre Leiter der Abteilung und kenne keine einzige inhaltliche Kritik, sonst hätten wir ja reagiert. Diese grobe Unzufriedenheit hat sich erst in den letzten Jahren eröffnet. Raumordnung und Grundverkehr haben sich die Bälle zugespielt, etwa beim Thema Zweitwohnsitze. Das sind zwei selbstständige Mechanismen gewesen, die in sich nicht zusammengearbeitet haben. Wir haben das Raumordnungsgesetz 2018 gemacht und in weiterer Folge nachgebessert, und 2019 die erste Sitzung einberufen, was wir zum Grundverkehr machen. Das bauen wir jetzt dazu. Das ist der einzig richtige Weg. Bei allem anderen hätten wir wieder zwei Gesetze nebeneinander gehabt.
Das Grundverkehrsrecht 2001 erkennt einen klaren Geist – aber es ist in gewissen Punkten zu wenig klar formuliert, etwa bei der Frage: Was ist Grünland? Es ist auch nicht klar definiert, was ein aktiver Landwirt ist. Das ändert sich jetzt. Der aktive Betrieb muss künftig über eine Hofstelle verfügen – das ist leicht prüfbar. Er muss drei Viertel seiner Flächen selbst bewirtschaften – da bleiben dann wenig übrig von denen, die wir nicht haben wollen. Ich bin überzeugt, dass drei Viertel der jetzigen Käufer dann rausfallen. Und ein Landwirt hat ein Betriebswirtschaftskonzept abzuliefern und muss sagen, was mit dieser Fläche in welcher Form gemacht wird. Dieses Bewirtschaftungskonzept ist 15 Jahre zu halten, sonst kommt es zur Rückabwicklung.
SN: Man stößt im Pinzgau