FFP2-Masken-Pflicht tritt wieder in Kraft
Die neue Woche beginnt mit neuen Coronaregeln. Ab sofort gilt salzburgweit eine FFP2-MaskenPflicht für Handelskunden und bei körpernahen Dienstleistungen. Mitarbeiter seien davon ausgenommen, informierte das Land vorige Woche. Auch für Kultureinrichtungen gilt die verschärfte Regelung.
Bewohner und Besucher von St. Koloman trifft es härter. Dort hatte das Land wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz (1122 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner am Freitag) in Verbindung mit der niedrigen Impfquote von knapp mehr als 40 Prozent der Gemeindebewohner Ausfahrtsbeschränkungen angekündigt. Den Ort darf nur verlassen, wer geimpft, genesen oder in den vergangenen 72 Stunden negativ PCR-getestet ist (2,5-G-Regel). Die Regelung gilt voraussichtlich von heute, Montag, bis zum 31. Oktober. Die Polizei kontrolliert.
Das Land bietet seit Sonntag eine Testmöglichkeit im Gemeindeamt in St. Koloman an. „Das hat gut funktioniert“, sagte Bürgermeister Herbert Walkner (ÖVP) am Sonntagnachmittag. Der Zulauf war angesichts der niedrigen Impfquote
erwartbar hoch. „Es waren mehr als 240 Leute da.“
Gesundheitsreferent LH-Stv. Christian Stöckl (ÖVP) hoffte am Freitag, dass die Maßnahmen bald Wirkung zeigen. „Wenn das nicht der Fall ist, werden höchstwahrscheinlich auch andere Gemeinden verkehrsbeschränkt werden.“In einigen Orten würden die Infektionen derzeit „durch die Decke schießen“, etwa in den drei Tennengauer Gemeinden Annaberg-Lungötz, Adnet und Abtenau.
„Wir hoffen, dass wir mit den Maßnahmen auskommen.“
Im benachbarten Bezirk Braunau (OÖ) ist am Wochenende die Sieben-Tage-Inzidenz weiter gestiegen und lag am Sonntag laut Landes-Krisenstab mit 387,28 nahe an der kritischen 400er-Marke. Damit steht man vor einer möglichen dritten Ausreisekontrolle. Gemäß Hochinzidenzerlass des Bundes ist ein gültiger 3-G-Nachweis für die Ausreise notwendig, wenn bei einer Impfquote von über 50 Prozent der Inzidenzwert 400 sieben Tage in Folge überschritten wird.