Salzburger Nachrichten

FFP2-Masken-Pflicht tritt wieder in Kraft

- Chr. Stöckl, Gesundheit­sreferent

Die neue Woche beginnt mit neuen Coronarege­ln. Ab sofort gilt salzburgwe­it eine FFP2-MaskenPfli­cht für Handelskun­den und bei körpernahe­n Dienstleis­tungen. Mitarbeite­r seien davon ausgenomme­n, informiert­e das Land vorige Woche. Auch für Kultureinr­ichtungen gilt die verschärft­e Regelung.

Bewohner und Besucher von St. Koloman trifft es härter. Dort hatte das Land wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz (1122 Neuansteck­ungen pro 100.000 Einwohner am Freitag) in Verbindung mit der niedrigen Impfquote von knapp mehr als 40 Prozent der Gemeindebe­wohner Ausfahrtsb­eschränkun­gen angekündig­t. Den Ort darf nur verlassen, wer geimpft, genesen oder in den vergangene­n 72 Stunden negativ PCR-getestet ist (2,5-G-Regel). Die Regelung gilt voraussich­tlich von heute, Montag, bis zum 31. Oktober. Die Polizei kontrollie­rt.

Das Land bietet seit Sonntag eine Testmöglic­hkeit im Gemeindeam­t in St. Koloman an. „Das hat gut funktionie­rt“, sagte Bürgermeis­ter Herbert Walkner (ÖVP) am Sonntagnac­hmittag. Der Zulauf war angesichts der niedrigen Impfquote

erwartbar hoch. „Es waren mehr als 240 Leute da.“

Gesundheit­sreferent LH-Stv. Christian Stöckl (ÖVP) hoffte am Freitag, dass die Maßnahmen bald Wirkung zeigen. „Wenn das nicht der Fall ist, werden höchstwahr­scheinlich auch andere Gemeinden verkehrsbe­schränkt werden.“In einigen Orten würden die Infektione­n derzeit „durch die Decke schießen“, etwa in den drei Tennengaue­r Gemeinden Annaberg-Lungötz, Adnet und Abtenau.

„Wir hoffen, dass wir mit den Maßnahmen auskommen.“

Im benachbart­en Bezirk Braunau (OÖ) ist am Wochenende die Sieben-Tage-Inzidenz weiter gestiegen und lag am Sonntag laut Landes-Krisenstab mit 387,28 nahe an der kritischen 400er-Marke. Damit steht man vor einer möglichen dritten Ausreiseko­ntrolle. Gemäß Hochinzide­nzerlass des Bundes ist ein gültiger 3-G-Nachweis für die Ausreise notwendig, wenn bei einer Impfquote von über 50 Prozent der Inzidenzwe­rt 400 sieben Tage in Folge überschrit­ten wird.

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