Wird geplante Demonstration von Coronaleugnern untersagt?
Demonstranten, die Corona leugnen bzw. verharmlosen, sorgen für einen Kompetenzstreit zwischen der Polizei und dem Magistrat Wien als Gesundheitsbehörde. Bereits am Nationalfeiertag waren 1500 Protestierende in die Innenstadt gekommen – sie ignorierten die Verpflichtung, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, und leisteten auch der Aufforderung der Polizei, den Mindestabstand einzuhalten, keine Folge. Auf Anzeigen gegen einzelne Teilnehmer war trotzdem verzichtet worden. Deshalb, weil die Polizei der Ansicht ist, dass nicht sie einschreiten, sondern die Gesundheitsbehörde aus epidemiologischen Gründen auflösen hätte müssen.
Für kommenden Samstag ist die nächste Großdemonstration geplant. Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl will diese im Keim ersticken: Er forderte die Gesundheitsbehörde der Stadt Wien auf, die geplante Veranstaltung aus epidemiologischen Gründen zu untersagen. Es seien „Gefahren für die Gesundheit der Demo-Teilnehmer zu erwarten“. Aus Sicht der Magistratsdirektion ist diese Einschätzung nicht im Voraus möglich, da man nicht im Vorhinein wisse, ob Schutzmaßnahmen gegen Corona eingehalten werden – oder nicht. Pürstl argumentiert, die Polizei hätte im Falle einer Untersagung Rechtssicherheit beim Einschreiten und „wir können durch taktisches Einschreiten eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten eindämmen“.
Die Positionen zwischen Polizei und Magistratsabteilung 15 sind derart verhärtet, dass das Gesundheitsministerium am Donnerstag die betroffenen Behörden zu einer Aussprache „über eine klare, einvernehmliche Rechtsauslegung“geladen hat. Der salomonische Lösungsansatz des Ministeriums: Eine Auflösung bei Verstößen habe grundsätzlich durch die Polizei zu erfolgen, aber nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde. Was diese für Schwachsinn hält: Wenn die Polizei feststelle, dass die gesetzliche Vorgabe massiv unterlaufen werde, müsse sie einschreiten – dazu brauche es keine Empfehlung der Gesundheitsbehörde.