Zwei Burschen niedergestochen 15 Jahre Haft wegen Mordversuchs
Ins Finale ging am Freitagnachmittag der zweitägige Geschworenenprozess gegen einen 26-jährigen arbeitslosen Oberösterreicher. Er hatte im Dezember 2019 spätnachts vor einer Disco in der Salzburger Altstadt mit einem Butterflymesser auf zwei junge Flachgauer (20 und 18) eingestochen. Staatsanwalt Francesco Obermayr lastete dem mehrfach vorbestraften 26-Jährigen mit Migrationshintergrund zweifachen Mordversuch an: Dieser habe „zumindest mit bedingter Tötungsabsicht“zuerst dem 20-Jährigen in den Oberbauch gestochen und dann dem 18-Jährigen einen Stich in den Rücken bzw. in die linke Lendenregion versetzt. Obermayr: „Er nahm es in Kauf, dass die beiden Burschen durch seine Messerattacken sterben können.“Die zwei Opfer wurden erheblich verletzt. Sie mussten operiert werden.
Mitangeklagt wegen Beitragstäterschaft zum zweifachen versuchten Mord ist ein 24-jähriger Syrer (Verteidiger: Leopold Hirsch). Laut Anklage hatte er damals seinem erstangeklagten Freund (Verteidiger: Kurt Jelinek) das Butterflymesser kurz vor dessen Attacken überlassen.
Fakt ist: Die zwei späteren Opfer waren in der Tatnacht vor der Disco mit den beiden Angeklagten in Streit geraten – es kam zu gegenseitigen Tätlichkeiten und Beleidigungen. Laut Staatsanwalt schien der Raufhandel schon beigelegt, als der zweitangeklagte Syrer ein Butterflymesser aus seiner Hosentasche zog. Er habe mit dem Messer „provokant hantiert“und es dann dem Erstangeklagten gegeben, der dann jeweils ein
Mal wuchtig auf die zwei Kontrahenten eingestochen habe.
Der 26-Jährige räumte die Stiche ein, beteuerte aber vor dem Geschworenengericht (Vorsitz: Martina Pfarrkirchner), er habe die zwei Burschen „nur verletzen“wollen. „Von den beiden kamen massivste Beleidigungen. Ich habe leider einen Fehler gemacht und je ein Mal zugestochen“, so der Erstangeklagte. Verteidiger Jelinek: „Es war massig Alkohol im Spiel. Ja – mein Mandant wollte die beiden verletzen, aber nicht ermorden.“
Der Syrer bestritt den Vorwurf der Beitragstäterschaft. Verteidiger Leopold Hirsch: „Er hat dem Erstangeklagten das Messer nicht übergeben – dieser nahm es ihm aus der Hand. Ich sehe hier keinen Beitrag zu Mordversuch.“
Die Geschworenen folgten jedoch der Anklage und erkannten am Abend den Oberösterreicher wegen zweifachen Mordversuchs und den Syrer wegen Beitragstäterschaft für schuldig. Die nicht rechtskräftigen Urteile lauten: 15 Jahre unbedingte Haft für den 26Jährigen, zehn Jahre für den 24Jährigen.