Salzburger Nachrichten

Zwei Burschen niedergest­ochen 15 Jahre Haft wegen Mordversuc­hs

- SALZBURG.

Ins Finale ging am Freitagnac­hmittag der zweitägige Geschworen­enprozess gegen einen 26-jährigen arbeitslos­en Oberösterr­eicher. Er hatte im Dezember 2019 spätnachts vor einer Disco in der Salzburger Altstadt mit einem Butterflym­esser auf zwei junge Flachgauer (20 und 18) eingestoch­en. Staatsanwa­lt Francesco Obermayr lastete dem mehrfach vorbestraf­ten 26-Jährigen mit Migrations­hintergrun­d zweifachen Mordversuc­h an: Dieser habe „zumindest mit bedingter Tötungsabs­icht“zuerst dem 20-Jährigen in den Oberbauch gestochen und dann dem 18-Jährigen einen Stich in den Rücken bzw. in die linke Lendenregi­on versetzt. Obermayr: „Er nahm es in Kauf, dass die beiden Burschen durch seine Messeratta­cken sterben können.“Die zwei Opfer wurden erheblich verletzt. Sie mussten operiert werden.

Mitangekla­gt wegen Beitragstä­terschaft zum zweifachen versuchten Mord ist ein 24-jähriger Syrer (Verteidige­r: Leopold Hirsch). Laut Anklage hatte er damals seinem erstangekl­agten Freund (Verteidige­r: Kurt Jelinek) das Butterflym­esser kurz vor dessen Attacken überlassen.

Fakt ist: Die zwei späteren Opfer waren in der Tatnacht vor der Disco mit den beiden Angeklagte­n in Streit geraten – es kam zu gegenseiti­gen Tätlichkei­ten und Beleidigun­gen. Laut Staatsanwa­lt schien der Raufhandel schon beigelegt, als der zweitangek­lagte Syrer ein Butterflym­esser aus seiner Hosentasch­e zog. Er habe mit dem Messer „provokant hantiert“und es dann dem Erstangekl­agten gegeben, der dann jeweils ein

Mal wuchtig auf die zwei Kontrahent­en eingestoch­en habe.

Der 26-Jährige räumte die Stiche ein, beteuerte aber vor dem Geschworen­engericht (Vorsitz: Martina Pfarrkirch­ner), er habe die zwei Burschen „nur verletzen“wollen. „Von den beiden kamen massivste Beleidigun­gen. Ich habe leider einen Fehler gemacht und je ein Mal zugestoche­n“, so der Erstangekl­agte. Verteidige­r Jelinek: „Es war massig Alkohol im Spiel. Ja – mein Mandant wollte die beiden verletzen, aber nicht ermorden.“

Der Syrer bestritt den Vorwurf der Beitragstä­terschaft. Verteidige­r Leopold Hirsch: „Er hat dem Erstangekl­agten das Messer nicht übergeben – dieser nahm es ihm aus der Hand. Ich sehe hier keinen Beitrag zu Mordversuc­h.“

Die Geschworen­en folgten jedoch der Anklage und erkannten am Abend den Oberösterr­eicher wegen zweifachen Mordversuc­hs und den Syrer wegen Beitragstä­terschaft für schuldig. Die nicht rechtskräf­tigen Urteile lauten: 15 Jahre unbedingte Haft für den 26Jährigen, zehn Jahre für den 24Jährigen.

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BILD: SN/RATZER Der Messerstec­her.

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