Mindestsicherung: Stadt und Land rechnen mit Mehrkosten
Durch die Coronakrise und die gestiegene Arbeitslosigkeit wird auch die Zahl jener Bürger steigen, die auf die Mindestsicherung angewiesen sind. Das neue Gesetz dazu wird erst 2021 in Kraft treten.
SALZBURG. Als Folge der Coronakrise geht Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in den nächsten Monaten von einer steigenden Anzahl der Mindestsicherungsbezieher aus. Auch Experten von Stadt und Land Salzburg erwarten hier einen Anstieg, speziell ab dem Sommer.
Renate Szegedi-Staufer, Leiterin des Sozialamts im Magistrat, meint: „Derzeit sind die Anstiege bei den Anträgen noch moderat. Aber man merkt, dass plötzlich andere Gruppen kommen – wie etwa Ein-Personen-Unternehmer oder mehr Menschen aus dem EU-Raum sowie aus Drittstaaten.“Vor allem jene aus dem EU-Raum hätten zwar eine Wiedereinstellungszusage, „aber die meisten ohne ein Beginndatum“, sagt Szegdi-Staufer.
Laut Andreas Eichhorn, dem Leiter der Landes-Sozialabteilung, zeigen „auch die Rückmeldungen unserer Bezirksverwaltungsbehörden, dass ein moderater Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen ist“.
Auf einen Anstieg der Bezieher bis zum Jahresende sei das Land finanziell vorbereitet, sagt er: Denn zum einen sei die Zahl der Bezieher zuletzt rückläufig gewesen – von 8800 Personen im Jahresschnitt 2017 auf 8420 (2018) bzw. 7628 (2019). Zum anderen wurde das MindestsicherungsBudget trotz der sinkenden Zahlen von 32 Mill. Euro (2019) auf 40 Mill. Euro für heuer angehoben.
Hintergrund ist laut Eichhorn, dass einerseits bei der Budgeterstellung 2020 der Rechnungsabschluss 2019 noch nicht vorgelegen ist. Andererseits habe es im Frühjahr 2019, noch vor der Ibiza-Affäre, eine Mindestsicherungsnovelle der damaligen ÖVP-FPÖ-Koalition gegeben. Daher habe das Land für 2020 höhere finanzielle Vorsorgen eingeplant, so Eichhorn – „weil es neben Kürzungen auch Bereiche wie das Wohnen gab, wo wir mit Mehrkosten rechnen mussten“.
Eine Folge der Coronakrise sei außerdem, dass das nun novellierte Landesgesetz („Salzburger Sozial-Unterstützungsgesetz“) erst mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten werde und nicht wie geplant mit 1. Juni 2020. Eichhorn: „Durch diese Verschiebung gibt es Rechtssicherheit. Und es ist auch einfacher für die Betroffenen, weil sich nicht während der Krise die Bedingungen für den Leistungsbezug ändern.“
„Durch die Verschiebung des neuen Gesetzes gibt es Rechtssicherheit.“