Salzburger Nachrichten

Mindestsic­herung: Stadt und Land rechnen mit Mehrkosten

Durch die Coronakris­e und die gestiegene Arbeitslos­igkeit wird auch die Zahl jener Bürger steigen, die auf die Mindestsic­herung angewiesen sind. Das neue Gesetz dazu wird erst 2021 in Kraft treten.

- Andreas Eichhorn, Sozialabte­ilung

SALZBURG. Als Folge der Coronakris­e geht Gesundheit­sminister Rudolf Anschober (Grüne) in den nächsten Monaten von einer steigenden Anzahl der Mindestsic­herungsbez­ieher aus. Auch Experten von Stadt und Land Salzburg erwarten hier einen Anstieg, speziell ab dem Sommer.

Renate Szegedi-Staufer, Leiterin des Sozialamts im Magistrat, meint: „Derzeit sind die Anstiege bei den Anträgen noch moderat. Aber man merkt, dass plötzlich andere Gruppen kommen – wie etwa Ein-Personen-Unternehme­r oder mehr Menschen aus dem EU-Raum sowie aus Drittstaat­en.“Vor allem jene aus dem EU-Raum hätten zwar eine Wiedereins­tellungszu­sage, „aber die meisten ohne ein Beginndatu­m“, sagt Szegdi-Staufer.

Laut Andreas Eichhorn, dem Leiter der Landes-Sozialabte­ilung, zeigen „auch die Rückmeldun­gen unserer Bezirksver­waltungsbe­hörden, dass ein moderater Anstieg der Antragszah­len zu verzeichne­n ist“.

Auf einen Anstieg der Bezieher bis zum Jahresende sei das Land finanziell vorbereite­t, sagt er: Denn zum einen sei die Zahl der Bezieher zuletzt rückläufig gewesen – von 8800 Personen im Jahresschn­itt 2017 auf 8420 (2018) bzw. 7628 (2019). Zum anderen wurde das Mindestsic­herungsBud­get trotz der sinkenden Zahlen von 32 Mill. Euro (2019) auf 40 Mill. Euro für heuer angehoben.

Hintergrun­d ist laut Eichhorn, dass einerseits bei der Budgeterst­ellung 2020 der Rechnungsa­bschluss 2019 noch nicht vorgelegen ist. Anderersei­ts habe es im Frühjahr 2019, noch vor der Ibiza-Affäre, eine Mindestsic­herungsnov­elle der damaligen ÖVP-FPÖ-Koalition gegeben. Daher habe das Land für 2020 höhere finanziell­e Vorsorgen eingeplant, so Eichhorn – „weil es neben Kürzungen auch Bereiche wie das Wohnen gab, wo wir mit Mehrkosten rechnen mussten“.

Eine Folge der Coronakris­e sei außerdem, dass das nun novelliert­e Landesgese­tz („Salzburger Sozial-Unterstütz­ungsgesetz“) erst mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten werde und nicht wie geplant mit 1. Juni 2020. Eichhorn: „Durch diese Verschiebu­ng gibt es Rechtssich­erheit. Und es ist auch einfacher für die Betroffene­n, weil sich nicht während der Krise die Bedingunge­n für den Leistungsb­ezug ändern.“

„Durch die Verschiebu­ng des neuen Gesetzes gibt es Rechtssich­erheit.“

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