Auch in der Krise gibt es Ärger mit Airbnb
Auch in der Krise gibt’s Ärger über
Aus dem Pinzgau gibt es Berichte über Vermietungen von Zweitwohnsitzen – trotz der Coronaverordnung. Doch die könnten legal sein.
Aus dem Pinzgau gibt es Berichte über Vermietungen von Zweitwohnsitzen. Kurios ist: Diese könnten sogar legal sein.
SAALFELDEN. Karin Stautzebach wohnt unweit eines Hauses mit zwei Ferienwohnungen im Saalfeldner Ortsteil Bürgerau: „Diese Wohnung wird privat vermietet; laut Auskunft der Nachbarin ist es ein Zweitwohnsitz“, erzählt sie. Was sie ärgert: „Da ist diese Woche eine Familie, laut dem gelben Autokennzeichen aus Holland oder England, eingezogen. Wie kann das sein – in Zeiten der Coronabeschränkungen?“
Die 66-Jährige hat den Fall bei der Polizei angezeigt. Dort erhielt sie die Auskunft, „dass eine Vermietung eines Hauses mit weniger als zehn Betten laut Gemeinde legal ist. Das ist ein Skandal, da fühle ich mich gefrotzelt“, sagt Stautzebach. Denn alle Hotels seien geschlossen – „und über Onlineplattformen wird touristisch vermietet? Für die Eindämmung des Virus kann das nicht gut sein“, so ihre Kritik. Eine Suchanfrage auf booking.com der SN zeigt übrigens, dass die zweite Hälfte der Doppelhaushälfte von neunten bis 13. April sofort buchbar wäre.
Waltraud Totschnig, gewerbliche Zimmervermieterin in Kaprun, erzählt von Freunden, die gehört hätten, „dass bei uns weiter Zweitwohnsitze über Airbnb vermietet werden“. Daher hat sie bei mehreren Dutzend Quartieren in Zell am See Airbnb-Suchanfragen für elften bis 18. April gestellt – „eine Zeit, die noch unter die Quarantäneperiode von Zell fällt“, betont sie. Das Ergebnis? „Eine lange Liste mit freien Quartieren: Da entsteht der Eindruck,
dass man weiter buchen kann.“Totschnig selbst hat die Krise hart getroffen: „Mit meinen 24 Betten werde ich bis 1. Mai 30.000 Euro Umsatz verlieren.“Und noch sei nicht klar, ob sie Mitte oder gar erst Ende Mai wieder aufsperren dürfe, klagt sie.
Konkrete Anfragen der SN via Airbnb bei drei Quartieren in Zell für das Osterwochenende ergaben: In zwei Fällen stimmten die Vermieter einer Buchung zu. Auf Nachfrage, wie es denn mit den Coronaeinschränkungen sei, verwiesen beide auf die Eigenverantwortung des Mieters: „Sie können selbst herausfinden, ob es da Restriktionen von der Regierung gibt“, rät etwa ein Vermieter.
Allerdings: Experten wie der Saalfeldner Anwalt Siegfried Kainz gehen davon aus, dass die Vermietung von Zweitwohnsitzen über Airbnb weiterhin legal ist – trotz der Coronaverordnung des Gesundheitsministers. Kainz: „Die Verordnung, die ein Betretungsverbot für touristische Zwecke vorsieht, zielt nur auf Beherbergungsbetriebe ab. Aber ein legaler Zweitwohnsitz ist kein Beherbergungsbetrieb – weil da auch keine zusätzliche Dienstleistung geboten wird.“
Auch der Bezirkshauptmann des Pinzgaus, Bernhard Gratz, teilt die Ansicht von Kainz: „Es
gibt keine Verordnung gegen die Benutzung von Zweitwohnsitzen. Aber alle, die deswegen vom Ausland einreisen, müssen für zwei Wochen in Quarantäne.“Die Frage, ob Zweitwohnsitze jetzt weitervermietet werden dürften, ist für ihn eine mögliche Gesetzeslücke – „und die gehört repariert“. Zudem betont er, dass auch die Privatzimmervermietung von den Coronabeschränkungen ausgenommen sei.
Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) ist ähnlicher Meinung: „Die Weitervermietung von Zweitwohnsitzen trotz der Coronabeschränkungen ist aus meiner Sicht nicht geklärt. Ich glaube nicht, dass sie verboten ist.“Schwaiger geht aber davon aus, „dass es da nur wenige Fälle geben wird. Und das betrifft auch Österreicher.“
Anderer Meinung ist Reinhold Hauk von der Wirtschaftskammer: Er geht generell davon aus, dass eine Zweitwohnsitz-Weitervermietung – unabhängig von der Coronaverordnung – nur legal ist, wenn man sie gewerblich betreibt. „Denn Privatzimmervermietung ist nur erlaubt, wenn man dort den Hauptwohnsitz hat.“Und eine gewerbliche Vermietung an Touristen sei derzeit – außer für Ausnahmen wie berufliche Zwecke – verboten.
Zudem stellt sich laut Karin Stautzebach auch die Frage, „wie eine Familie etwa aus Holland derzeit überhaupt legal in den Pinzgau einreisen kann“. Polizeisprecherin Irene Stauffer sagt: „Wenn jemand aus dem Ausland einreist und an der Grenze einen Mietvertrag einer Unterkunft oder eines Zweitwohnsitzes vorweist, wird ihm die Einreise nicht verwehrt, weil eine Buchungsbestätigung auch einen Wohnsitz impliziert.“Eine 14-tägige Quarantäne sei aber Pflicht, wenn man kein Gesundheitsattest hat.
„Ich glaube nicht, dass das verboten ist.“
Josef Schwaiger, Landesrat