Ibiza und die Folgen Untersuchungsausschuss spaltet Koalition und Opposition
„Grün ist die Zensur.“Die Einschränkung des Ibizaund Casinos-U-Ausschusses durch ÖVP und Grüne sorgte im Nationalrat am Mittwoch für böses Blut zwischen der Koalition und den Oppositionsparteien. SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried beklagte das Torpedieren des U-Ausschusses. Der IbizaKomplex, die Vorgänge um die Finanzmarktaufsicht, der Vorwurf des Gesetzeskaufs und die Besetzungen in staatsnahen Unternehmen würden zugedeckt. Parteikollege Kai Jan Krainer assistierte mit einem Wahlplakat der Grünen in der Hand. „Grün ist nicht der Anstand, Grün ist die Zensur“, sagte er.
„Die Mauer machen.“Ähnlich sahen das die Neos, die den Ausschuss gemeinsam mit der SPÖ beantragt haben. Stephanie Krisper warf den Grünen vor, ihr Handeln sei „ein aktiver Schritt, der ÖVP die Mauer zu machen“. Kein renommierter Verfassungsrechtler unterstütze die türkis-grüne Position. Und Nikolaus Scherak ätzte: „Was ich wirklich nicht vermisst habe in diesem Haus, ist die moralische Überheblichkeit der Grünen.“
„Krake der ÖVP.“Selbst die FPÖ, die von den IbizaUntersuchungen zumindest indirekt betroffen wäre, plädierte für „restlose Aufklärung“. Der „Krake der ÖVP“habe offenbar die Grünen über den Tisch gezogen, kritisierte der freiheitliche Mandatar Christian Hafenecker.
„Der VfGH entscheidet.“Völlig anders sahen das die Regierungsfraktionen. Die Grünen hätten seit Jahren für Transparenz und Aufklärung gekämpft und auch den U-Ausschuss als Minderheitenrecht durchgesetzt, sagte Klubchefin Sigrid Maurer. Einzige Voraussetzung sei die Verfassungskonformität des Ausschussverlangens, und darüber entscheide nun eben der Verfassungsgerichtshof. „Ich bin mir sehr sicher, dass der VfGH uns recht geben wird und nicht euch“, rief sie in Richtung SPÖ und Neos.
Rechtsstreit. ÖVP-Klubobmann August Wöginger unterstützte dies. In der – noch unter Rot-Schwarz beschlossenen – Verfahrensordnung sei klar festgelegt, dass es im U-Ausschuss um einen abgeschlossenen Vorgang der Bundesverwaltung gehen müsse. Ein aktuelles Rechtsgutachten untermauere diese Position, und nun entscheide eben der VfGH.