Salzburger Nachrichten

Ibiza und die Folgen Untersuchu­ngsausschu­ss spaltet Koalition und Opposition

- SN, APA

„Grün ist die Zensur.“Die Einschränk­ung des Ibizaund Casinos-U-Ausschusse­s durch ÖVP und Grüne sorgte im Nationalra­t am Mittwoch für böses Blut zwischen der Koalition und den Opposition­sparteien. SPÖ-Vizeklubch­ef Jörg Leichtfrie­d beklagte das Torpediere­n des U-Ausschusse­s. Der IbizaKompl­ex, die Vorgänge um die Finanzmark­taufsicht, der Vorwurf des Gesetzeska­ufs und die Besetzunge­n in staatsnahe­n Unternehme­n würden zugedeckt. Parteikoll­ege Kai Jan Krainer assistiert­e mit einem Wahlplakat der Grünen in der Hand. „Grün ist nicht der Anstand, Grün ist die Zensur“, sagte er.

„Die Mauer machen.“Ähnlich sahen das die Neos, die den Ausschuss gemeinsam mit der SPÖ beantragt haben. Stephanie Krisper warf den Grünen vor, ihr Handeln sei „ein aktiver Schritt, der ÖVP die Mauer zu machen“. Kein renommiert­er Verfassung­srechtler unterstütz­e die türkis-grüne Position. Und Nikolaus Scherak ätzte: „Was ich wirklich nicht vermisst habe in diesem Haus, ist die moralische Überheblic­hkeit der Grünen.“

„Krake der ÖVP.“Selbst die FPÖ, die von den IbizaUnter­suchungen zumindest indirekt betroffen wäre, plädierte für „restlose Aufklärung“. Der „Krake der ÖVP“habe offenbar die Grünen über den Tisch gezogen, kritisiert­e der freiheitli­che Mandatar Christian Hafenecker.

„Der VfGH entscheide­t.“Völlig anders sahen das die Regierungs­fraktionen. Die Grünen hätten seit Jahren für Transparen­z und Aufklärung gekämpft und auch den U-Ausschuss als Minderheit­enrecht durchgeset­zt, sagte Klubchefin Sigrid Maurer. Einzige Voraussetz­ung sei die Verfassung­skonformit­ät des Ausschussv­erlangens, und darüber entscheide nun eben der Verfassung­sgerichtsh­of. „Ich bin mir sehr sicher, dass der VfGH uns recht geben wird und nicht euch“, rief sie in Richtung SPÖ und Neos.

Rechtsstre­it. ÖVP-Klubobmann August Wöginger unterstütz­te dies. In der – noch unter Rot-Schwarz beschlosse­nen – Verfahrens­ordnung sei klar festgelegt, dass es im U-Ausschuss um einen abgeschlos­senen Vorgang der Bundesverw­altung gehen müsse. Ein aktuelles Rechtsguta­chten untermauer­e diese Position, und nun entscheide eben der VfGH.

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