Salzburger Nachrichten

Öffentlich­er Zugang zu den Seen

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Bei allem Respekt vor „Addendum“, der Artikel zu seiner Recherche über den beschränkt­en öffentlich­en Zugang zu unseren Seen (Lokalteil der SN vom 15. Juli 2017) ist leider keine journalist­ische Meisterlei­stung; die drei Kategorien „privat“, „öffentlich“und „Natur“beziehen sich ja nur auf die besitzrech­tliche Situation und ignorieren die viel wichtigere Frage des tatsächlic­hen Seezugangs. So werden damit nur sinnlose Neiddebatt­en angeheizt.

Denn sieht man vom Attersee und insbesonde­re dem (im SNArtikel nicht erwähnten) Wörthersee ab, wo tatsächlic­h ein extrem hoher Teil der Seeufer privat ist, so ist der öffentlich­e Zugang zum See oft weitaus besser als dargestell­t. Größte Fehlerquel­le der Darstellun­g ist die undifferen­ziert behandelte Kategorie „Natur“, da hier nicht zwischen physischer Unmöglichk­eit des Seezugangs und „wilden“Seeufern unterschie­den wird, wo trotz verschiede­nster naturschut­zrechtlich­er Beschränku­ngen kein Betretungs­verbot zum Ufer gegeben und Wildbaden daher möglich ist. Ähnlich geht auch die Einreihung der Campingplä­tze in die Kategorie „privat“daneben, da dort jedermann/jedefrau Zutritt zum See hat, sofern die Gebühren für die Infrastruk­tur bezahlt werden.

Konkret lässt sich das sehr schön am Mondsee festmachen: Im Gemeindege­biet St. Lorenz wird das Seeufer neben der Bundesstra­ße zwischen Plomberg und Scharfling zum Wildbaden benutzt, Gleiches neben dem Güterweg der Gemeinde Innerschwa­nd sowie neben dem Großteil der Salzburger Landesstra­ße in der Oberburgau – im Volksmund die „Türken-Riviera“genannt. Zusammen mit den „privaten“Campingplä­tzen kommt man hier somit auf ein ziemlich ausgewogen­es Verhältnis zwischen öffentlich­em und privatem Seezugang. Michael Breisky, 5310 St. Lorenz

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