Öffentlicher Zugang zu den Seen
Bei allem Respekt vor „Addendum“, der Artikel zu seiner Recherche über den beschränkten öffentlichen Zugang zu unseren Seen (Lokalteil der SN vom 15. Juli 2017) ist leider keine journalistische Meisterleistung; die drei Kategorien „privat“, „öffentlich“und „Natur“beziehen sich ja nur auf die besitzrechtliche Situation und ignorieren die viel wichtigere Frage des tatsächlichen Seezugangs. So werden damit nur sinnlose Neiddebatten angeheizt.
Denn sieht man vom Attersee und insbesondere dem (im SNArtikel nicht erwähnten) Wörthersee ab, wo tatsächlich ein extrem hoher Teil der Seeufer privat ist, so ist der öffentliche Zugang zum See oft weitaus besser als dargestellt. Größte Fehlerquelle der Darstellung ist die undifferenziert behandelte Kategorie „Natur“, da hier nicht zwischen physischer Unmöglichkeit des Seezugangs und „wilden“Seeufern unterschieden wird, wo trotz verschiedenster naturschutzrechtlicher Beschränkungen kein Betretungsverbot zum Ufer gegeben und Wildbaden daher möglich ist. Ähnlich geht auch die Einreihung der Campingplätze in die Kategorie „privat“daneben, da dort jedermann/jedefrau Zutritt zum See hat, sofern die Gebühren für die Infrastruktur bezahlt werden.
Konkret lässt sich das sehr schön am Mondsee festmachen: Im Gemeindegebiet St. Lorenz wird das Seeufer neben der Bundesstraße zwischen Plomberg und Scharfling zum Wildbaden benutzt, Gleiches neben dem Güterweg der Gemeinde Innerschwand sowie neben dem Großteil der Salzburger Landesstraße in der Oberburgau – im Volksmund die „Türken-Riviera“genannt. Zusammen mit den „privaten“Campingplätzen kommt man hier somit auf ein ziemlich ausgewogenes Verhältnis zwischen öffentlichem und privatem Seezugang. Michael Breisky, 5310 St. Lorenz