Umgang mit Asylbewerbern
Diesen Leserbrief schreibe ich voller Zorn und Entrüstung. Am Mittwoch, 9. 1., sah ich im Fernsehen um 19 Uhr die Sendung „Salzburg heute“, moderiert von Harry Manzl. Darin wird berichtet, dass ein Afghane vor Gericht gestellt wird, weil er mit einer abgebrochenen Flasche einem anderen in den Hals gestochen hatte – ein Verbrechen mit stark potenziell tödlichem Ausgang. Es wird ebenso berichtet, dass dieser Verbrecher schon zwei Mal (!) wegen Gewalttätigkeit verurteilt wurde, also vorbestraft ist. Ihn erwarten eventuell 15 Jahre Gefängnis – und dann haben wir ihn wieder! Dieser Afghane müsste umgehend das Land verlassen, schon nach seinen zwei ersten Delikten.
In der gleichen Sendung gab es einen Bericht über einen in Seekirchen lebenden hilfreichen Afghanen, der bestens integriert und bei der Bevölkerung anerkannt und beliebt ist, er hat auch eine Arbeitsgenehmigung. Der soll jetzt abgeschoben werden, wobei ihn in Afghanistan wahrscheinlich das Schlimmste erwartet. Warum hat man den gewalttätigen, vorbestraften Afghanen aber nicht schon längst abgeschoben? Mit welchen Maßstäben wird hier gemessen? Wer sind die Behörden, die solche absolut unausgeglichenen, jedem gesunden Menschenverstand Hohn sprechenden Maßnahmen verfügen? Warum wird ausgerechnet der in Seekirchen lebende Afghane ausgewiesen, der nichts verbrochen hat, der überführte Verbrecher aber nicht?
Es wird jetzt viel über eine Neuordnung der Asylpolitik in Österreich berichtet. Wenn es aber Vorfälle gibt wie hier berichtet, dann gibt es in der Tat viel zu tun – und rasch. Gerald Gießwein 5020 Salzburg