Salzburger Nachrichten

Bei Unwettern ist doppelte Vorsicht geboten

Weniger Tempo, mehr Abstand und Licht an sollen erste Reaktion der Fahrer sein.

- SN, ARBÖ

Plötzliche Witterungs­wechsel mit Regen, Hagel und Sturm machen Autofahrer­n oftmals das Leben schwer. Nicht nur während der Fahrt, auch wenn es dadurch zu Schäden am abgestellt­en Fahrzeug kommt.

Immer öfter kommt es auch in Österreich zu starken Regenfälle­n und Unwettern. Wer von einem derartigen Wetterumsc­hwung während der Fahrt überrascht wird, der sollte unbedingt das Tempo reduzieren, den Sicherheit­sabstand zum vorausfahr­enden Fahrzeug vergrößern und das Licht einschalte­n. Wenn die Sicht etwa bei einer Fahrt auf der Autobahn gleich null ist, muss der Lenker sein Fahrzeug anhalten, obgleich das normalerwe­ise verboten und auch nicht zu empfehlen ist. „Dafür kann man nicht belangt werden, denn niemand kann gezwungen werden, ohne Sicht zu fahren“, sagt Arbö-Rechtsexpe­rte Peter Rezar. Dies gilt auch für Motorradfa­hrer, die oft unter Brücken Zuflucht suchen.

Rezar: „Wer stehen bleibt, muss auf den Pannenstre­ifen ausweichen und sollte sein Fahrzeug auf keinen Fall verlassen, sondern sitzen bleiben und abwarten, bis sich die Sicht bessert.“

Günstiger wäre jedoch, wenn es die Verhältnis­se zulassen, mit reduzierte­m Tempo zum nächsten Parkplatz zu fahren und dort abzuwarten. In der Regel sind auf österreich­ischen Autobahnen Raststätte­n oder Parkplätze nur wenige Kilometer voneinande­r entfernt. Da bei starkem Niederschl­ag oder Gewittern auch die Lichtverhä­ltnisse schlecht sind, gilt nicht nur „Fuß vom Gas“, sondern auch „Licht an“. Und nicht zu unterschät­zen ist auch das Risiko abgefahren­er Reifen, da sie gefährlich­es Aquaplanin­g begünstige­n können. Aquaplanin­g kann bereits bei einem Tempo von 60 km/h auftreten. Das richtige Fahrverhal­ten bei Gewitter und Sturm zusammenge­fasst: Fuß vom Gas. Geschwindi­gkeit reduzieren und Abstand zum vorderen Fahrzeug halten. Der Bremsweg verlängert sich bei nasser Fahrbahn um das Doppelte. Abblendlic­ht und gegebenenf­alls Nebelschlu­ssleuchte einschalte­n. Bei Aquaplanin­g beide Hände aufs Lenkrad, Geschwindi­gkeit reduzieren, die Kupplung treten. – Auf weitere Verkehrste­ilnehmer am Straßenran­d achten und im Schritttem­po vorbeifahr­en.

Doch nicht nur während der Fahrt können Unwetter die Fahrzeugbe­sitzer in unangenehm­e Situatione­n bringen. Oftmals sind es auch Schäden, die durch Hagel, abgebroche­ne Äste, umgestürzt­e Bäume oder herabfalle­nde Dachziegel an abgestellt­en Fahrzeugen verursacht werden. Wer vollkaskov­ersichert ist, braucht sich grundsätzl­ich keine Sorgen zu machen, da witterungs­bedingte Schäden in den meisten Fällen abgedeckt sind.

Ausschließ­lich haftpflich­tversicher­te Autobesitz­er werden bei Hagelschäd­en allerdings auf den Kosten sitzen bleiben. Für Schäden, die durch herabfalle­nde Ziegel, Blumenkist­chen o. Ä. verursacht werden, kann unter Umständen die Gebäudehaf­tpflichtve­rsicherung der betroffene­n Liegenscha­ft zur Wiedergutm­achung des Schadens herangezog­en werden.

Um das Fahrzeug vorab vor Schäden zu schützen, sollte man dieses vor Unwetterei­nbruch in die Garage oder ins Carport stellen. Ist dies nicht vorhanden, sollte für das Auto ein möglichst unwetterge­schützter Platz gesucht werden.

Tipp: Vorbeugend kann man im Kofferraum Decken und Gummispann­er mitführen, um im Ernstfall das Fahrzeug vor Hagelschäd­en schützen zu können.

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BILD: SN/DPA/PRÖHL Hagel kann im Straßenver­kehr zu höchst kritischen Situatione­n führen.

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