Messerangriff im Zug war kein Terrorakt
Ein Mann ging mit einem Messer auf eine Polizistin und einen Passagier los. Es klärt sich nur langsam, was im Intercity geschah.
Die Staatsanwaltschaft vermutet hinter der Messerattacke eines Afrikaners in einem Intercity-Zug in Flensburg weder einen terroristischen noch einen anderen politischen Hintergrund. Es gebe keine Hinweise darauf, sagte Flensburgs Leitende Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt am Donnerstag. Der 24-jährige Verdächtige war Mittwochabend von einer Polizistin mit ihrer Dienstwaffe erschossen worden. Zuvor soll er sie und einen Mitreisenden (35) aus Köln nach einem Streit angegriffen und schwer verletzt haben.
Der getötete Angreifer stammte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Eritrea. Er wohnte in NordrheinWestfalen und soll eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gehabt haben. Die Nationalität des verletzten 35Jährigen war vorerst unbekannt. Auch dazu, ob sich die Männer kannten, die beide in NordrheinWestfalen wohnten, machten die Ermittler keine Angaben.
Zu der Tat kam es am Mittwoch gegen 19 Uhr, als der IC 2406 von Köln nach Flensburg in den Zielbahnhof einfuhr. Zu diesem Zeitpunkt muss der Streit zwischen dem 24-Jährigen und dem 35-Jährigen bereits eskaliert sein. Die Polizistin aus Bremen, die nicht dienstlich, aber in Uniform an Bord des Zuges war, griff ein und wurde selbst verletzt.
Wieso es zu dem Angriff auf den 35-Jährigen kam und der Streit derart eskalierte, war am Donnerstag weiter offen. Direkte Augenzeugen gab es offenbar nicht. Die Polizei sucht Mitreisende, die noch nicht registriert wurden und Hinweise zum Verhalten des Angreifers machen könnten. Die Polizistin nutzte laut Staatsanwaltschaft ihr Schweigerecht und äußerte sich zunächst nicht zu dem Vorfall. Der 35-Jährige wurde noch nicht vernommen.
Hinweise auf einen Terrorakt und Verbindungen zum Islamismus sehen Ermittler indessen aber nach dem tödlichen Angriff auf zwei Polizistinnen und einen Autoinsassen im belgischen Lüttich am Freitag. Der Täter habe „Allahu Akbar“(Gott ist groß) geschrien und soll Kontakt zu radikalisierten Personen gehabt haben, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der 31-Jährige sei Belgier, der als Krimineller verurteilt war und als Freigänger die Haftanstalt verlassen hatte. Der Mann steht auch im Verdacht, in der Nacht zuvor einen Mord in der südbelgischen Provinz Luxemburg begangen zu haben.