Salzburger Nachrichten

Schlecker-Kinder fechten das Hafturteil an

Der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe entscheide­t über die Revision.

- SN, dpa

Lars und Meike Schlecker wollen ihre Verurteilu­ng zu Gefängniss­trafen nicht widerstand­slos hinnehmen. Beide haben Revision gegen die Urteile des Landgerich­ts Stuttgart vom Montag eingelegt, wie ein Gerichtssp­recher am Dienstag bestätigte. Den beiden Kindern des einstigen Drogeriema­rktkönigs Anton Schlecker werden Untreue, Insolvenzv­erschleppu­ng, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfe­n. Die Richter verurteilt­en Lars Schlecker zu zwei Jahren und neun Monaten Haft, seine Schwester zu zwei Jahren und acht Monaten. Anders als die zweijährig­e Haftstrafe für ihren Vater Anton Schlecker (plus 54.000 Euro Geldstrafe) können die Strafen der Kinder nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Anton Schleckers Anwalt ist noch dabei, das Urteil gegen den 73-Jährigen zu prüfen. Auch die Staatsanwa­ltschaft hat noch nicht entschiede­n, ob sie Revision einlegen wird. Sie hat dazu eine Woche Zeit. Die Revision geht direkt zum Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe. Die Schlecker-Kinder hatten sich selbst nach Überzeugun­g des Landgerich­ts unrechtmäß­ig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistikfi­rma LDG ausgezahlt – nur Tage bevor der Konzern Anfang 2012 in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursacht­e Schadenssu­mme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus. Für ihn hatte der Staatsanwa­lt drei Jahre Haft gefordert.

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