Schlecker-Kinder fechten das Hafturteil an
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet über die Revision.
Lars und Meike Schlecker wollen ihre Verurteilung zu Gefängnisstrafen nicht widerstandslos hinnehmen. Beide haben Revision gegen die Urteile des Landgerichts Stuttgart vom Montag eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag bestätigte. Den beiden Kindern des einstigen Drogeriemarktkönigs Anton Schlecker werden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Die Richter verurteilten Lars Schlecker zu zwei Jahren und neun Monaten Haft, seine Schwester zu zwei Jahren und acht Monaten. Anders als die zweijährige Haftstrafe für ihren Vater Anton Schlecker (plus 54.000 Euro Geldstrafe) können die Strafen der Kinder nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Anton Schleckers Anwalt ist noch dabei, das Urteil gegen den 73-Jährigen zu prüfen. Auch die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie Revision einlegen wird. Sie hat dazu eine Woche Zeit. Die Revision geht direkt zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Schlecker-Kinder hatten sich selbst nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistikfirma LDG ausgezahlt – nur Tage bevor der Konzern Anfang 2012 in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadenssumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus. Für ihn hatte der Staatsanwalt drei Jahre Haft gefordert.