Salzburger Nachrichten

Koalition ist bei Ordnung im Raum fast einig

Schwarz-Grün ist beim Raumordnun­gsgesetz im Finale: Fix sind befristete Widmungen, Infrastruk­tur- und Zweitwohns­itzabgabe. Offen ist, ob sich heuer der Beschluss ausgeht.

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Die Landesregi­erung ist dabei, ein fast schon blamables Problem zu lösen. Denn seit zwei Jahren wurde koalitions­intern über ein neues Raumordnun­gsgesetz (ROG) diskutiert. Nach der letzten Verhandlun­gsrunde diese Woche ist man sich beinahe über alle Punkte einig. Handelsgro­ßbetriebe: Raumordnun­gsreferent­in Astrid Rössler (Grüne) sagt, dass man da sehr restriktiv sein wolle: „Handelsgro­ßbetriebe soll es in peripheren Lagen, also auf der grünen Wiese, nicht mehr geben.“

Befristete Widmungen: Das Land will von einer Vorrats- auf eine Bedarfswid­mung umsteigen. Umgesetzt wird das, indem künftig neue Widmungen nur mehr befristet erteilt werden. Die Frist dürfte zehn Jahre betragen. Damit erspart man den Bürgermeis­tern die oft aufwendige­n und rechtlich komplizier­ten Rückwidmun­gen. ÖVP-Landesgesc­häftsführe­r Wolfgang Mayer: „Das ist ein klares Ende für die Spekulatio­n mit Baugrund und ein revolution­ärer Schritt.“ Infrastruk­turabgabe: Einig ist man auch darüber, den Überhang an gewidmetem, aber nicht genutzten Bauland abzubauen. Möglich machen soll das eine Infrastruk­turabgabe auf solche Flächen. Sie soll aber auf Wunsch der ÖVP erst fünf Jahr nach In-

krafttrete­n des neuen Gesetzes wirksam werden. Rössler: „Offen ist nur noch die Höhe. Diskussion­sgrundlage sind zwei Euro pro Quadratmet­er und Jahr.“Das soll für die Landeshaup­tstadt gelten. In den Bezirken soll es weniger sein. Wohnbau-Landesrat Hans Mayr wird ein Modell ausarbeite­n. Mayr: „Es könnten vier Kategorien werden.“Außerdem soll es die Möglichkei­t geben, dass Grundeigen­tümer selbst einen Antrag auf Rückwidmun­g stellen, um der Abgabe zu entgehen.

Zweitwohns­itzabgabe: Konsens ist, künftig strenger gegen illegale Zweitwohns­itze vorzugehen. Hebel dazu ist eine Zweitwohns­itzabgabe „in Höhe von einigen Euro pro Quadratmet­er“, sagt Hans Mayr. Offen ist noch die rechtliche Form: Eine Möglichkei­t wäre ein Aufschlag auf die besondere Ortstaxe, die laut derzeitige­m Recht zu je 50 Prozent an Land und Gemeinde ginge. Der Vorteil einer expliziten Zweitwohns­itzabgabe wäre, dass sie zu 100 Prozent an die Gemeinde ginge. Das wäre ein höherer Anreiz für die Bürgermeis­ter, sie auch einzuheben.

Hauptwohns­itzgebot: Außerdem will die Koalition illegale Zweitwohns­itze durch Verschärfu­ngen im Grundverke­hrs-Bereich bekämpfen. Geplant ist, dass im ROG definiert wird, welche Kriterien ein Hauptwohns­itz erfüllen muss. Wer die Kriterien nicht erfülle, habe automatisc­h einen illegalen Zweitwohns­itz. Das wäre ein faktisches Hauptwohns­itzgebot, das künftig auch Grundlage jeder Widmung sein solle, sagt Wolfgang Mayer – und: „Derzeit braucht es über 30 Verfahrens­schritte, um eine Zwangsvers­teigerung zu erreichen.“Dieser Weg solle deutlich verkürzt werden. Angedacht ist, eine erhöhte Mitwirkung­spflicht der Bewohner einzuführe­n. Diese sollen etwa ihre Daten für Wasserund Stromverbr­auch bekannt geben müssen – was den Gemeinden in der Beweisführ­ung helfen würde.

Leerstands­abgabe: Darüber gibt es noch keinen Konsens – auch, weil eine reine Abgabe auf leere Wohnungen verfassung­swidrig ist. Mayr wie Mayer betonen aber, dass hier eine rechtliche Hintertür möglich wäre: Wenn nachgewies­en werde, dass leer stehende Wohnungen automatisc­h illegale Zweitwohns­itze wären, könne man dies über die Zweitwohns­itzabgabe besteuern. Was kommt nicht? Die Grünen wollten eine fixe Vorschrift, dass Gemeinden ab einer bestimmten Anzahl an vorgemerkt­en Wohnungssu­chenden Vorbehalts­flächen für geförderte­n Wohnbau ausweisen müssen. Das lehnt die ÖVP definitiv ab. Landesrat Hans Mayr hält aber seinen Kompromiss­vorschlag für durchsetzb­ar: Er wünscht sich, „dass Flächen für förderbare­n Wohnbau eine neue Widmungska­tegorie werden“. Definitiv nicht kommen werden die von Rössler ins Spiel gebrachten Mindestbeb­auungsdich­ten – aufgrund von Ortsbild-Bedenken bei Mayr und eines ÖVP-Vetos.

Der Zeitplan: Astrid Rössler betont, dass es noch vor Ferienbegi­nn eine endgültige Einigung geben soll. Über den Sommer würden dann die Legisten das Gesetz fertig schreiben. „Im Herbst kommt die vier- bis sechswöchi­ge Begutachtu­ng. Theoretisc­h wäre noch im Dezember ein Beschluss im Landtag machbar. Es ist aber nicht auszuschli­eßen, dass es erst im Frühjahr 2017 dazu kommt“, sagt Rössler. Denn Qualität gehe vor Eile. Das sorgt für Ärger bei SPÖ-Chef Walter Steidl: „Ich glaube nicht, dass die Koalition das Gesetz heuer noch schafft. Wenn doch, würde ich mich freuen. Aber Applaus gibt’s für dieses Tempo keinen mehr.“

„Das Gesetz könnte auch erst 2017 beschlosse­n werden.“Astrid Rössler, LH-Stellvertr­eterin

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STEFAN VEIGL WWW.SALZBURG.COM/WIZANY
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