HIV-Infizierter erhält Schadenersatz
Land Tirol feuerte Dienstnehmer zu Unrecht und muss lebenslang zahlen.
Einem HIV-positiven Mann wurde vom Landesgericht Innsbruck 35.000 Euro Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Laut Rechtskomitee Lambda (RKL) hatte das Land Tirol den Dienstnehmer in der Probezeit wegen seiner HIV-Infektion und seiner Homosexualität entlassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht habe „mit seinem richtungweisenden Urteil in vorbildlicher Weise Geschichte geschrieben“, erklärte RKL-Präsident Hel- mut Graupner am Mittwoch. Erstmals in der Geschichte habe ein österreichisches Gericht einen HIVPositiven für erlittene Diskriminierung Entschädigung zugesprochen.
Gemäß Gleichbehandlungsgesetz müsse das Land dem Mann überdies lebenslang den Unterschied seines Einkommens zu jenem Verdienst bezahlen, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte, sagte Graupner.
Der Mann soll von seinem ExPartner gestalkt und beim Arbeitge- ber als HIV-positiv und homosexuell geoutet worden sein. Auch habe der ehemalige Partner ein Strafverfahren veröffentlicht, bei dem der Dienstnehmer rechtskräftig freigesprochen worden sei. Daraufhin sei dem Mann von seinem Vorgesetzten nahegelegt worden, sich nach einer anderen Stelle umzusehen. Das Land hält fest, die Personalmaßnahmen stünden in keiner Weise mit der sexuellen Orientierung oder der HIV-Infektion des Betroffenen in Verbindung.