Falscher Polizist strafte Verkehrssünder ab
Ein Salzburger wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hatte in der Stadt Salzburg drei Mal von Autolenkern Strafen kassiert.
SALZBURG. Zerknirscht, mit hängendem Kopf, manchmal die Hände vor dem Gesicht: So saß am Donnerstag ein 48-jähriger Salzburger vor Einzelrichterin Anna-Sophia Geisselhofer. Im Februar und im Oktober 2013 sowie im Jänner 2015 war der Mann viel selbstbewusster aufgetreten: Er stoppte vermeintliche Verkehrssünder, gab sich als Polizist aus und kassierte auch kleinere Strafbeträge: in Summe 108 Euro.
Für die Anklage, vertreten von Staatsanwalt Leon Karisch, war es schwerer Betrug. Dazu kam, dass der selbsternannte Polizist offenbar eines seiner Opfer dazu überreden wollte, ihn bei der Polizei nicht zu identifizieren, nachdem Anzeigen und Medienberichte über einen falschen Polizisten bekannt waren.
„Mein Mandant hat eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, einen übertriebenen Gerechtigkeitssinn“, argumentierte Rechtsanwalt Stefan Rieder, der den 48-Jährigen verteidigte. Sein Mandant habe sich mit seinem Handeln keinesfalls bereichern wollen und den entstandenen Schaden bereits wiedergutgemacht. In seinem Plädoyer sprach Rieder von verringerter Schuldfähigkeit seines Mandanten, der sich bereits in Behandlung befinde. Begonnen hatte es am 18. Februar 2013, als der damals 46-Jährige als Radfahrer unterwegs war und einen Autofahrer stoppte, der offenbar ein Fahrverbot nicht beachtet hatte. Er stellte sich als Polizeibeamter vor, zückte kurz eine Karte und belehrte den angeblichen Verkehrssünder. Zum Schluss verlangte er 29 Euro Strafgeld mit dem Hinweis, ein Anzeigeverfahren käme teurer.
Am 20.Oktober 2013 beobachtete der Gerechtigkeitsfanatiker im Bereich des Nelböckviaduktes, wie ein Autofahrer angeblich rücksichtlos überholte, bei Rot über die Kreuzung fuhr und im Stadtteil Schallmoos mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Der 46-Jährige fuhr dem Autofahrer nach und filmte dabei die Verkehrsübertretungen. Bei einer persönlichen Konfrontation nahm der vermeintliche Polizist dem Lenker 60 Euro ab. Am 26. Jänner 2015 war es wieder so weit: Diesmal fühlte sich der 48Jährige von einem anderen Autofahrer geschnitten und kassierte 19 Euro Strafgeld. Die Salzburger Polizei konnte den falschen Kollegen ausforschen. Noch zuvor soll dieser einem der Opfer gesagt haben, es solle sich gut überlegen, ob es ihn identifizieren könne. „Es tut mir leid. Es war falsch“, sagte am Donnerstag der zerknirschte Salzburger vor Gericht. Dieses verhängte rechtskräftig eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Auch wenn der bislang unbescholtene Salzburger nicht ins Gefängnis muss, könnte er in seinem Berufsleben große Probleme bekommen. Der Mann besitzt laut seinem Anwalt eine Gewerbeberechtigung für Versicherungsgeschäfte. Diese geht verloren, wenn ein Inhaber zu mehr als drei Monaten Gefängnis, bedingt oder unbedingt, verurteilt wird.
„ Mein Mandant hat übertriebenen Gerechtigkeitssinn.“
Stefan Rieder, Rechtsanwalt