Salzburger Nachrichten

Kaprun: auf Totschlag

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Depression. Diese machte es ihr zuletzt unter anderem unmöglich, den Haushalt zu führen. Der Mann war mit dieser Situation schlicht überforder­t.“

Die Lage habe sich über Jahre hinweg verschlimm­ert. Zuletzt fasste der Mann den Entschluss, seine Gattin zu erschlagen und sich selbst zu töten. Zu verharmlos­en sei die Tat allerdings nicht, sagt Staatsanwa­lt Marcus Neher. Zwar sei die Gemütsregu­ng nachvollzi­ehbar, aber der Totschlag sei es nicht.

Bei der zu erwartende­n Strafe macht die Unterschei­dung zwischen Mord und Totschlag einen großen Unterschie­d. Bei einer Mordanklag­e droht eine Strafe von zehn bis 20 Jahren Haft oder gar lebenslang. Bei Totschlag beträgt der Strafrahme­n zwischen fünf und zehn Jahren. Die Haftund Rechtsschu­tzrichteri­n hat nach Vorliegen des psychiatri­schen Gerichtsgu­tachtens die vorerst wegen Mordes bestehende Untersuchu­ngshaft auf Totschlag geändert.

Georg Schmeissne­r, der Anwalt des Angeklagte­n, empfindet die Anklagesch­rift als angemessen. „Die Staatsanwa­ltschaft ist hier mit sehr viel Augenmaß vorgegange­n.“

Das zeuge auch davon, wie gut das Rechtssyst­em in Österreich funktionie­re. „Es wird so viel auf die Gesetzesla­ge in Österreich geschimpft. Aber dieser Fall zeigt, dass wir ein sehr gutes Rechtssyst­em haben.“Sein Mandant habe sich in tiefer Verzweiflu­ng befunden. Die Tat sei zwar nicht zu entschulde­n, aber auch für den Täter stecke in diesem Fall eine große

„ Die Anklage wurde sehr umsichtig formuliert.“

Tragödie hinter der Bluttat. „Die Tat meines Mandanten war eine Verzweiflu­ngstat.“

Der heute 60-Jährige befindet sich derzeit in einer Justizanst­alt in Wien. Nach der Tat und seinem gescheiter­ten Suizid befand er sich drei Monate lang auf der Intensivst­ation. Er musste mehrmals operiert werden, ihm wurde ein Bein abgenommen. Einen Prozesster­min gibt es noch nicht.

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Georg Schmeissne­r, Verteidige­r

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