Kaprun: auf Totschlag
Depression. Diese machte es ihr zuletzt unter anderem unmöglich, den Haushalt zu führen. Der Mann war mit dieser Situation schlicht überfordert.“
Die Lage habe sich über Jahre hinweg verschlimmert. Zuletzt fasste der Mann den Entschluss, seine Gattin zu erschlagen und sich selbst zu töten. Zu verharmlosen sei die Tat allerdings nicht, sagt Staatsanwalt Marcus Neher. Zwar sei die Gemütsregung nachvollziehbar, aber der Totschlag sei es nicht.
Bei der zu erwartenden Strafe macht die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag einen großen Unterschied. Bei einer Mordanklage droht eine Strafe von zehn bis 20 Jahren Haft oder gar lebenslang. Bei Totschlag beträgt der Strafrahmen zwischen fünf und zehn Jahren. Die Haftund Rechtsschutzrichterin hat nach Vorliegen des psychiatrischen Gerichtsgutachtens die vorerst wegen Mordes bestehende Untersuchungshaft auf Totschlag geändert.
Georg Schmeissner, der Anwalt des Angeklagten, empfindet die Anklageschrift als angemessen. „Die Staatsanwaltschaft ist hier mit sehr viel Augenmaß vorgegangen.“
Das zeuge auch davon, wie gut das Rechtssystem in Österreich funktioniere. „Es wird so viel auf die Gesetzeslage in Österreich geschimpft. Aber dieser Fall zeigt, dass wir ein sehr gutes Rechtssystem haben.“Sein Mandant habe sich in tiefer Verzweiflung befunden. Die Tat sei zwar nicht zu entschulden, aber auch für den Täter stecke in diesem Fall eine große
„ Die Anklage wurde sehr umsichtig formuliert.“
Tragödie hinter der Bluttat. „Die Tat meines Mandanten war eine Verzweiflungstat.“
Der heute 60-Jährige befindet sich derzeit in einer Justizanstalt in Wien. Nach der Tat und seinem gescheiterten Suizid befand er sich drei Monate lang auf der Intensivstation. Er musste mehrmals operiert werden, ihm wurde ein Bein abgenommen. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.