Salzburger Nachrichten

Drei Tage Prozess um Horrortat

Jener inzwischen 21-jährige Mann, der in Saalfelden seine Ex-Freundin wie im Blutrausch erstochen hat, steht von 31. August bis 2. September vor einem Jugendgesc­hworenenge­richt.

-

Die Bluttat, die sich am späten Abend des 8. Oktober im Saalfelden­er Ortsteil Uttenhofen ereignet hatte, war und ist angesichts ihrer Brutalität und Grausamkei­t schier unfassbar: Der Mordanklag­e der Staatsanwa­ltschaft zufolge hat ein damals noch 20-jähriger arbeitslos­er Einheimisc­her seine 19-jährige ehemalige Freundin in der Wohnung seiner Mutter mit fünf Messern getötet. Beim Opfer wurden insgesamt 50 großteils massive Stich- und Schnittver­letzungen gezählt; allein das Herz der jungen Frau wies elf Einstiche auf.

Der junge Angeklagte muss sich nun von 31. August bis einschließ­lich 2. September im Ausweichqu­artier des Salzburger Landesgeri­chts in der Weiserstra­ße 22 vor einem Jugendgesc­hworenense­nat verantwort­en. Der Prozess findet unter Vorsitz der erfahrenen Jugendrich­terin Bettina Maxones-Kurkowski statt. Parallel zur Anklage wegen Mordes hat Staatsanwä­ltin Karin Sperling auch die Einweisung des Pinzgauers in eine Anstalt für zur Tatzeit zwar zurechnung­sfähige, aber dennoch höhergradi­g geistig abnorme Rechtsbrec­her beantragt.

Laut Martina Pfarrkirch­ner, Sprecherin des Landesgeri­chts, haben RA Liane Hirschbric­h, die Wiener Verteidige­rin des Angeklagte­n, sowie RA Stefan Rieder, Anwalt der Hinterblie­benen des Opfers, die Ladungen zum Prozess am Donnerstag erhalten.

Laut dem gerichtlic­hen Gutachten des Salzburger Neuropsy- chiaters Ernst Griebnitz leidet der demnach hochgradig gefährlich­e Angeklagte unter einer erhebliche­n Persönlich­keitsstöru­ng: Dennoch sei er aber zum Zeitpunkt der Horrortat zurechnung­sfähig gewesen.

Der ebenfalls zum Prozess geladene Kriminalps­ychologe Thomas Müller sprach in seinem Gutachten von einer Art „Overkill“(„Übertötung“) durch den Täter: Beim Opfer wurden demnach nach der eigentlich­en Tötung noch „Depersonif­izierungsh­and- lungen“vorgenomme­n, um es über die Tötung hinaus noch zusätzlich zu erniedrige­n und zu demütigen. Die Staatsanwä­ltin ortet Eifersucht als mögliches Tatmotiv. Bei einer anklagekon­formen Verurteilu­ng erwarten den Angeklagte­n bis zu 20 Jahre Haft.

Verteidige­rin Liane Hirschbric­h ist entgegen der Ansicht von Gutachter Griebnitz überzeugt davon, dass ihr Mandant „psychisch schwer krank ist, daher zur Tatzeit nicht zurechnung­sfähig war und somit auch nicht schuldfähi­g ist“. Zudem betont Hirschbric­h: „Der hier tätig gewordene Gutachter ist in seinem Hauptfach Neurologe und nur im Nebenfach Psychiater.“Die Anwältin erwägt die Einholung eines Privatguta­chtens.

 ?? BILD: SN/RICKY KNOLL ?? Leitet den Prozess: Richterin Bettina Maxones-Kurkowski.
BILD: SN/RICKY KNOLL Leitet den Prozess: Richterin Bettina Maxones-Kurkowski.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria