Drei Tage Prozess um Horrortat
Jener inzwischen 21-jährige Mann, der in Saalfelden seine Ex-Freundin wie im Blutrausch erstochen hat, steht von 31. August bis 2. September vor einem Jugendgeschworenengericht.
Die Bluttat, die sich am späten Abend des 8. Oktober im Saalfeldener Ortsteil Uttenhofen ereignet hatte, war und ist angesichts ihrer Brutalität und Grausamkeit schier unfassbar: Der Mordanklage der Staatsanwaltschaft zufolge hat ein damals noch 20-jähriger arbeitsloser Einheimischer seine 19-jährige ehemalige Freundin in der Wohnung seiner Mutter mit fünf Messern getötet. Beim Opfer wurden insgesamt 50 großteils massive Stich- und Schnittverletzungen gezählt; allein das Herz der jungen Frau wies elf Einstiche auf.
Der junge Angeklagte muss sich nun von 31. August bis einschließlich 2. September im Ausweichquartier des Salzburger Landesgerichts in der Weiserstraße 22 vor einem Jugendgeschworenensenat verantworten. Der Prozess findet unter Vorsitz der erfahrenen Jugendrichterin Bettina Maxones-Kurkowski statt. Parallel zur Anklage wegen Mordes hat Staatsanwältin Karin Sperling auch die Einweisung des Pinzgauers in eine Anstalt für zur Tatzeit zwar zurechnungsfähige, aber dennoch höhergradig geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
Laut Martina Pfarrkirchner, Sprecherin des Landesgerichts, haben RA Liane Hirschbrich, die Wiener Verteidigerin des Angeklagten, sowie RA Stefan Rieder, Anwalt der Hinterbliebenen des Opfers, die Ladungen zum Prozess am Donnerstag erhalten.
Laut dem gerichtlichen Gutachten des Salzburger Neuropsy- chiaters Ernst Griebnitz leidet der demnach hochgradig gefährliche Angeklagte unter einer erheblichen Persönlichkeitsstörung: Dennoch sei er aber zum Zeitpunkt der Horrortat zurechnungsfähig gewesen.
Der ebenfalls zum Prozess geladene Kriminalpsychologe Thomas Müller sprach in seinem Gutachten von einer Art „Overkill“(„Übertötung“) durch den Täter: Beim Opfer wurden demnach nach der eigentlichen Tötung noch „Depersonifizierungshand- lungen“vorgenommen, um es über die Tötung hinaus noch zusätzlich zu erniedrigen und zu demütigen. Die Staatsanwältin ortet Eifersucht als mögliches Tatmotiv. Bei einer anklagekonformen Verurteilung erwarten den Angeklagten bis zu 20 Jahre Haft.
Verteidigerin Liane Hirschbrich ist entgegen der Ansicht von Gutachter Griebnitz überzeugt davon, dass ihr Mandant „psychisch schwer krank ist, daher zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig war und somit auch nicht schuldfähig ist“. Zudem betont Hirschbrich: „Der hier tätig gewordene Gutachter ist in seinem Hauptfach Neurologe und nur im Nebenfach Psychiater.“Die Anwältin erwägt die Einholung eines Privatgutachtens.