Grünes Licht für den Umbau der Volksbank
Die EU-Kommission gibt der Volksbankengruppe bis 2023 Zeit, 300 Mill. Euro Partizipationskapital an den Staat zurückzuzahlen.
Der Neuordnung des österreichischen Volksbankensektors steht nichts mehr im Weg. Die EU-Kommission hat am Donnerstag den Plan zur Umstrukturierung genehmigt, dieser sei mit den Beihilfevorschriften der EU vereinbar. Der Plan sieht vor, dass das bisherige Spitzeninstitut, die ÖVAG (Österreichische Volksbanken AG), gespalten wird. Die ÖVAG, die zu 43,3 Prozent der Republik gehört, geht in einer Bad Bank (Immigon) auf, die Zentralfunktionen für den Sektor werden künftig von der Volksbank Wien-Baden ausgeübt. Die Volksbankengruppe bekommt zudem bis zum Jahr 2023 Zeit, die noch offenen 300 Mill. Euro staatliches Partizipationskapital zu tilgen.
Laut Kommission erfolgt mit diesem Plan eine grundlegende Umstrukturierung des VolksbankenVerbunds, „sodass dieser langfristig ohne weitere staatliche Unterstützung rentabel sein kann“. Der Plan musste adaptiert werden, nachdem im Zuge der Bewertung der ÖVAG von der Europäischen Zentralbank (EZB) im Herbst des Vorjahres eine Kapitallücke von 856 Mill. Euro festgestellt worden war.
Finanzminister Hans Jörg Schelling wollte allerdings kein zusätzliches Staatsgeld mehr in die Bank stecken, daher sahen sich ÖVAG und die Volksbanken zu einem weitreichenden Umbau des Sektors gezwungen. Die rechtliche Spaltung erfolgt an diesem Wochenende, die ÖVAG wird ihre Bankkonzession zurücklegen und unterliegt damit nicht mehr den Eigenmittelanforderungen für Banken. Die Kernfunktionen der ÖVAG gehen auf die Volksbank Wien-Baden über, ihre Bilanzsumme steigt damit von 3,4 auf 11,5 Mrd. Euro. Weitere 1,6 Mrd. Euro kommen hinzu, sobald die Fusionen mit sechs Volksbanken aus der Ostregion über die Bühne sind. Auf die Volksbank Wien-Baden entfallen künftig 4o Prozent der 30 Mrd. Euro Bilanzsumme des Sektors. Vermögenswerte in Höhe von 7,1 Mrd. Euro werden in der zur Bad Bank Immigon mutierenden ÖVAG abgewickelt. Die zuvor 41 Primärbanken des Sektors fusionieren zu zehn größeren Instituten, und werden künftig für Verbindlichkeiten des Verbundes und der Zentralorganisation haften. Damit wird der Verbund als wirtschaftlicher Nachfol- ger der ÖVAG laut EU-Kommission zum Empfänger der staatlichen Beihilfe, die die ÖVAG 2012 erhielt.
Nach dem Beihilfebeschluss von 2012 war die ÖVAG verpflichtet worden, das verbleibende staatliche Partizipationskapital in Höhe von 300 Mill. Euro zurückzuzahlen, um Wettbewerbsverzerrungen abzumildern. Da ÖVAG/Immigon abgewickelt werde, habe Österreich stattdessen zugesagt, in den neuen Umstrukturierungsplan einen Zahlungsplan aufzunehmen, dem zufolge der Verbund den geschuldeten Betrag in Tranchen bis Ende 2023 zurückzahlen werde, erklärte die EU-Kommission.