Salzburger Nachrichten

Finanzskan­dal: Schaden widerspric­ht Gutachter

- Resch

Es geht um schwere Vorwürfe rund um Spekulatio­nsgeschäft­e der Stadt Salzburg: Gutachter Christian Imo äußert diese in einer 301 Seiten starken Analyse, welche die Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft in Auftrag gegeben hat. Wie berichtet, schreibt Imo von einem Finanzmana­gement, welches „katastroph­ale“Folgen gehabt habe, sodass die Stadt letztlich einen Schaden zwischen 3,2 und 4,8 Mill. Euro erwirtscha­ftet habe. Hinzu komme, dass der Gemeindera­t „grob falsch“informiert worden sei – anders gesagt: Drohende Verluste seien verschwieg­en worden. Der Kern der Vorwürfe betrifft aber die Übergabe der Swap-Geschäfte an das Land Salzburg im Jahr 2007 – aus denen sich ein möglicher Verdacht der Beihilfe zur Untreue ergebe, wobei hohe Beamte der Stadt wie auch Bürgermeis­ter Heinz Schaden (SPÖ) zu den Beschuldig­ten zählen.

Die Rechtsanwä­lte der Stadt halten dem nun ihre Argumente entgegen. Die Kanzlei Hitzenbich­ler & Zettl hat bereits im Jänner den Antrag gestellt, Gutachter Imo von seinen Aufgaben zu entheben. Insbesonde­re, weil dieser mit dem öffentlich­en Rechnungsw­esen nicht vertraut sei. Das Gutachten ziehe falsche Schlüsse, heißt es nun in der anwaltlich­en Stellungna­hme. Insbesonde­re: Imo habe sich „nur kursorisch“mit den Akten beschäftig­t – so sei der heutige Finanzdire­ktor erst seit 2008 in dieser Position. Also erst nach der Swap-Übergabe und nicht seit 2006, wie Imo schreibe. Imo halte der Stadt Regeln über Spekulatio­nsgeschäft­e vor, die erst nach 2007 so beschlosse­n worden seien. 2007 seien „Spekulatio­nsgeschäft­e erlaubt und politisch erwünscht“gewesen.

„ Jeder private Haushalt hätte in dieser Lage so gehandelt.“

Das System der öffentlich­en Buchhaltun­g (Kameralist­ik) sei so, dass drohende Verluste und negative Barwerte darin gar nicht aufscheine­n könnten – daher habe die Finanzdire­ktion der Stadt auch nichts verschwieg­en. Dass man bei negativen Kursentwic­klungen durch „Krisen durchtauch­en“wolle, sei damals wie heute in öffentlich­en Verwaltung­en normal, der Versuch des „Aussitzens“sogar „typisch“. Bei einem Swap mit der Barclays Bank als Partner sei es höchstwahr­scheinlich, dass sich dieser wieder ins Positive gedreht hätte, also kein Schaden entstanden wäre. Hier wird auf selbst beauftragt­e Gutachten verwiesen. Das Land habe durchaus einen Vorteil daraus erzielt, sich die negativen Swaps von der Stadt „schenken“zu lassen. Denn dadurch habe man sich Gebühren und Margen erspart, die angefallen wären, hätte man sich dieselben Produkte von einer Bank „geholt“. Diese Ersparnis sei von den Verlusten abzuziehen. Möglich sei, dass dann sogar ein Gewinn übrig bleibe.

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Verteidige­r
Andre Hitzenbich­ler, Verteidige­r

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