Kartnig wurde die Fußfessel entzogen
Der Eindruck, es gäbe im Strafvollzug zwei Klassen,„tut der Justiz nicht gut,“stellt Cheflegist Christian Pilnacek fest.
GRAZ, WIEN. Es war gerade eineWoche her, dass der frühere Präsident des Fußballclubs Sturm Graz, Werbeunternehmer und derzeitige Fußfesselträger Hannes Kartnig mit einem Opernbesuch in Graz für Aufsehen sorgte – da wurde er am Montag erneut an einem Platz gesichtet, an dem die breite Öffentlichkeit einen Fußfesselträger nicht erwartet: nämlich beim Geburtstagsessen zu seinem 63er in einem Wiener Nobelrestaurant.
Am Mittwoch griff die Justiz durch: Kartnig wurde die Fußfessel entzogen. Er ist somit wieder Häftling in der Justizanstalt Graz-Jakomini. Dagegen kann er Beschwerde erheben. Zwar hatte Kartnig, der wegen Steuerhinterziehung zu 15 Monaten Haft und 5,5, Mill. Euro Geldstrafe verurteilt worden war, erneut einen Ausgang bewilligt erhalten. Doch nach dem Opernbe- such war Kartnig förmlich ermahnt worden – das war an sich die Voraussetzung für einen Widerruf des elektronischen Hausarrests, falls ein neuerlicher schwerwiegender Missbrauch im Ausgang erfolgen sollte.
Christian Pilnacek, führender Straflegist im Justizministerium, sagte dazu den „Salzburger Nachrichten“: Ein Ausgang sei für einen Fußfesselträger rechtlich zulässig wie für einen Strafhäftling im Entlassungsvollzug, aber nur zu gewissen Zwecken. „DerVergleichswert ist der Insasse einer Justizanstalt. Es muss auch bei der Fußfessel der Charakter einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme gewahrt bleiben. Die Zwecke des Ausgangs müssen sich im Rahmen dessen bewegen, was man unter der notwendigen Aufrechterhaltung familiärer Beziehungen versteht. Es ist nicht notwendig, das auszureizen.“Man habe Kartnig auch gesagt: Er sei prominent und solle sich so verhalten, dass diese Auffälligkeit nicht schlagend werde. Pilnacek findet es „ärgerlich“, wenn der Eindruck vermittelt werde, es gäbe im Strafvollzug zwei Klassen. „Das tut der Justiz nicht gut.“