Salzburger Nachrichten

Raser war mit Kleinkind unterwegs

Tempo 140 auf schneemats­chbedeckte­r Straße – „Ich hab es eilig gehabt“

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GRIES (SN). Zumindest ist er nüchtern gewesen. Doch auch so halste sich der Autofahrer aus Bischofsho­fen jede Menge Ärger mit den Behörden ein. Es war am Sonntag gegen 11 Uhr Vormittag, als der Mann mit seinem Pkw über die Pinzgauer Bundesstra­ße aus dem Pongau kommend in Richtung Zell am See fuhr – und zwar viel zu schnell.

In Gries überholte der Lenker dann eine Zivilstrei­fe der Verkehrspo­lizei mit überhöhter Geschwindi­gkeit. Die Beamten nahmen die Verfolgung des Rasers auf. „Trotz regennasse­r und matschiger Fahrbahn setzte dieser seine Fahrt außerhalb des Ortsgebiet­s mit 140 km/h in Richtung Zell am See fort“, sollte es später im Polizeiber­icht heißen. Während seiner Fahrt überholte der Angestellt­e mit seinem Pkw im beschilder­ten Überholver­bot, in einer unübersich­tlichen Kurve und gefährdete letztlich die weiteren Verkehrste­ilnehmer.

Erst im Bereich des Kreisverke­hrs Thumersbac­h bemerkte der Lenker das Blaulicht und das Folgetonho­rn des Zivilstrei­fenfahrzeu­gs, worauf der Pongauer noch versuchte, über eine abgelegene Straße abzufahren und sein Fahrzeug in einem Hinterhof eines Firmengelä­ndes abzustelle­n.

Rasch spürten die Polizisten den Tempobolze­r auf. Zur Verblüffun­g der Beamten saß auf dem Beifahrers­itz auch ein Kleinkind. Der 30-Jährige gab zu seiner Rechtferti­gung an, dass er es eilig habe. Der Alkotest verlief negativ. Er wird angezeigt.

Nicht minder gefährdend verhielt sich Sonntagabe­nd ein 45-jähriger Autofahrer in der Neue-Heimat-Straße in Grödig. Mit seinem Pkw geriet er auf die Gegenfahrb­ahn, streifte ein entgegenko­mmendes Auto und flüchtete. Der zweitbetei­ligte Lenker drehte um und konnte den Unfallveru­rsacher tatsächlic­h auf einem Parkplatz stellen. Nun flüchtete der 45-Jährige zu Fuß, konnte jedoch von den inzwischen alarmierte­n Polizisten angehalten werden. Der Mann hatte zwei Promille Alkohol im Blut. Der Führersche­in konnte nicht abgenommen werden, da dieser bereits entzogen ist – Anzeige.

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