Seniorenkarten als Klagsfall
Pensionist blitzte im Streit mit Wiener Linien ab
WIEN (SN, APA). Mitte Februar wurden die Wiener Linien per Urteil des Landesgerichts Wien dazu verpflichtet, einem Pensionisten wegen Diskriminierung im Hinblick auf Preisunterschiede bei Öffi-Seniorenkarten 940 Euro zu zahlen. Ob Senioren eine solche Entschädigung zusteht, ist juristisch aber umstritten, wie nun eine zweite, aktuelle Entscheidung zeigt: Ein weiterer Schadenersatzkläger blitzte beim Handelsgericht ab. Die Verkehrsbetriebe würden die Problematik gern vom Höchstgericht klären lassen – es ist nämlich noch ein Dutzend weiterer Klagen anhängig.
Zum Hintergrund: Der VfGH hatte Ende 2010 eine Regelung gekippt, wonach Frauen eine ermäßigte Jahreskarte bereits ab 60 bekommen, Männer aber erst ab 65. Dem Gesetzgeber, konkret dem Verkehrsministe- rium, wurde eine Reparaturfrist bis Ende 2011 zugestanden.
Während das Gericht im Februar einem Mann, der Geld einforderte, recht gegeben hatte, fiel das Urteil in einer fast identen Sache nun zugunsten der Verkehrsbetriebe aus. Diesmal hatte ein Pensionist mit Verweis auf den VfGHEntscheid auch wegen Diskriminierung geklagt und wollte neben der Rückerstattung der aus seiner Sicht im Vergleich zu Frauen zu viel bezahlten Summe in den Jahren 2009, 2010 und 2011 (687 Euro, Anm.) zusätzlich 500 Euro Schadenersatz erwirken – ohne Erfolg.
Die Wiener Linien – hieß es im Urteil – hätten sich nämlich in den drei betreffenden Jahren, in dem der Mann sein Jahresticket gekauft habe, rechtlich korrekt verhalten, da bis zur Reparaturfrist Ende 2011 die zuvor vom VfGH gekippte Bestimmung weiterhin anzuwenden gewesen sei.