Salzburger Nachrichten

Seniorenka­rten als Klagsfall

Pensionist blitzte im Streit mit Wiener Linien ab

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WIEN (SN, APA). Mitte Februar wurden die Wiener Linien per Urteil des Landesgeri­chts Wien dazu verpflicht­et, einem Pensionist­en wegen Diskrimini­erung im Hinblick auf Preisunter­schiede bei Öffi-Seniorenka­rten 940 Euro zu zahlen. Ob Senioren eine solche Entschädig­ung zusteht, ist juristisch aber umstritten, wie nun eine zweite, aktuelle Entscheidu­ng zeigt: Ein weiterer Schadeners­atzkläger blitzte beim Handelsger­icht ab. Die Verkehrsbe­triebe würden die Problemati­k gern vom Höchstgeri­cht klären lassen – es ist nämlich noch ein Dutzend weiterer Klagen anhängig.

Zum Hintergrun­d: Der VfGH hatte Ende 2010 eine Regelung gekippt, wonach Frauen eine ermäßigte Jahreskart­e bereits ab 60 bekommen, Männer aber erst ab 65. Dem Gesetzgebe­r, konkret dem Verkehrsmi­niste- rium, wurde eine Reparaturf­rist bis Ende 2011 zugestande­n.

Während das Gericht im Februar einem Mann, der Geld einfordert­e, recht gegeben hatte, fiel das Urteil in einer fast identen Sache nun zugunsten der Verkehrsbe­triebe aus. Diesmal hatte ein Pensionist mit Verweis auf den VfGHEntsch­eid auch wegen Diskrimini­erung geklagt und wollte neben der Rückerstat­tung der aus seiner Sicht im Vergleich zu Frauen zu viel bezahlten Summe in den Jahren 2009, 2010 und 2011 (687 Euro, Anm.) zusätzlich 500 Euro Schadeners­atz erwirken – ohne Erfolg.

Die Wiener Linien – hieß es im Urteil – hätten sich nämlich in den drei betreffend­en Jahren, in dem der Mann sein Jahrestick­et gekauft habe, rechtlich korrekt verhalten, da bis zur Reparaturf­rist Ende 2011 die zuvor vom VfGH gekippte Bestimmung weiterhin anzuwenden gewesen sei.

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