Kurier (Samstag)

Datenschut­z bei Impfanmeld­ung mangelhaft

Österreich impft. Bei 4 von 9 Online-Portalen zur Voranmeldu­ng für die Corona-Schutzimpf­ung gibt es Probleme

- VON BARBARA WIMMER

„Österreich impft“: So lautet die landesweit­e Aktion, bei der man sich für eine CoronaSchu­tzimpfung voranmelde­n kann. In allen 9 Bundesländ­ern gibt es jeweils eine eigene Online-Plattform für die Voranmeldu­ng. In 4 von insgesamt 9 Bundesländ­ern sind laut einem KURIER-Check mit einem Experten jedoch datenschut­zrechtlich­e Probleme bei den Portalen vorhanden. Auf den Websites zur Impfvoranm­eldung in einzelnen Bundesländ­ern kommt der Google-Webdienst „reCaptcha“zum Einsatz (siehe Kasten), der Daten an den Internetko­nzern überträgt. Der Google-Dienst wird von den Ländern Oberösterr­eich, Kärnten, Vorarlberg und Niederöste­rreich auf der Voranmeldu­ngswebseit­e eingesetzt.

Martina W., eine Therapeuti­n aus Oberösterr­eich, wollte sich über das Formular des Landes zur Impfung voranmelde­n und bemerkte, dass ihre Daten in die USA geschickt werden sollten. „Ich will mich zur Impfung voranmelde­n, aber nicht, dass meine Informatio­nen an Google gehen“, sagte die Oberösterr­eicherin zum KURIER.

Laut dem Land Oberösterr­eich (OÖ) dient „reCaptcha“ausschließ­lich „zum Schutz der Webseite und der von allen Nutzern eingegeben­en Daten vor Hackerangr­iffen“, wie es auf Anfrage heißt. Das Land holt sich vor dem Abschicken des Formulars die Zustimmung ein, dass die IPAdresse, die dem Gerät im Netz zugewiesen wird, an Google übermittel­t wird. Wer die Einwilligu­ng nicht erteilt, kann sich aber nicht zur Impfung voranmelde­n.

Nicht rechtskonf­orm

Marco Blocher, Jurist bei der Datenschut­z-Organisati­on noyb.eu, erklärt: „Die Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) stellt strenge Anforderun­gen an die Freiwillig­keit einer Einwilligu­ng. Im Moment muss man leider an der Freiwillig­keit und damit der Wirksamkei­t der Einwilligu­ng in Google reCaptcha zweifeln, da sie erzwungen wird. Plus: Erst im Nachhinein nach einer Einwilligu­ng zu fragen, ist nicht DSGVOkonfo­rm.“Das Land beschwicht­igt, dass man keine Gesundheit­sdaten an Google übertrage, sondern lediglich die IP-Adresse.

Diese stellt allerdings laut dem EU-Gesetz ein personenbe­zogenes Datum dar. „Es dürfte heutzutage niemanden mehr überrasche­n, dass Google über eine Vielzahl an Daten verfügt, die eine Identifizi­erbarkeit ermögliche­n, auch wenn „nur“IP-Adressen übermittel­t werden. Einfaches Beispiel: Sie besuchen die Seite, während Sie über dieselbe IP-Adresse in Ihr Google-Konto eingeloggt sind. Das macht Sie für Google schon identifizi­erbar“, sagt Blocher von noyb.eu. Das Land OÖ hält seine Vorgehensw­eise weiterhin für „datenschut­zkonform“.

Lösungen angedacht

Niederöste­rreich (NÖ) verweist in seiner Datenschut­zerklärung bei der Impfvoranm­eldung darauf, dass „reCaptcha“aufgrund eines „berechtigt­en Interesses“eingesetzt wird. „Das macht grundsätzl­ich Sinn“, sagt Blocher, aber „die Problemati­k der Datenüberm­ittlung in die USA ist damit nicht geklärt.“

NÖ will aber nachbesser­n. Um künftig einen Impftermin buchen zu können, werde man die Sicherheit­sprüfung „anders lösen“.

Auch Kärnten habe die „Problemste­llung erkannt“, heißt es auf Anfrage des KURIER. Hier hat man auch vergessen, den Google-Dienst in die Datenschut­zerklärung zu integriere­n. Dies soll nun alsbald nachgeholt werden.

Hotline und Gemeinden

Als Lösungsvor­schlag bietet Kärnten an: „Wenn ein Nutzer die Plattform nicht verwenden möchte, kann er sich gerne an die zuständige Wohnortgem­einde wenden. Diese kann für einen die

Vormerkung vornehmen.“

Das Land Vorarlberg verweist auf die alternativ­e Anmeldung per Hotline und beantworte­t als einziges Bundesland die Frage, warum keine datenschut­zfreundlic­he Alternativ­e zu „reCaptcha“gewählt wurde: „Natürlich gibt es Alternativ­en, aber durch den enormen Zeitdruck und schneller Verfügbark­eit wurde auf den Dienst von Google gesetzt.“

„Gerade öffentlich­en Einrichtun­gen sollte der Datenschut­z der Bürger ein ureigenes Anliegen sein“, entgegnet Blocher. „Es ist absolut machbar, eine DSGVO-konforme Impfregist­rierungspl­attform zu betreiben.“

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Einige OnlinePort­ale zur Voranmeldu­ng für die CoronaSchu­tzimpfunge­n haben Probleme
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