Gibt es auf der Piste eine Helmpflicht?
Wir planen in den Semesterferien wieder einmal einen Skiurlaub in Salzburg. Auch wenn ich einen Skihelm grundsätzlich für sinnvoll halte, müssenmeine Frau und ich auf jeden Fall einen Helmtragen? Müssenunserebeiden Söhne (12 und 16 Jahre) einen Skihelm tragen, wenn sie ohnehin nur mit einem Skikurs unterwegs sind? Was passiert, wenn wir ohne Skihelm auf der Piste sind? Müssenwirdanneine Strafe zahlen?
Gunther G., Burgenland
Lieber Herr G., die Skihelmpflicht in Österreich gilt für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und immer noch nicht in allen Bundesländern. Nur in Salzburg, Oberösterreich,
Niederösterreich, Steiermark, Kärnten, dem Burgenland und Wien besteht eine Helmpflicht für Kinder. In Tirol und Vorarlberg gibt es weiterhin keine gesetzliche Helm pflicht für Kinder. Vorarlberg hat allerdings eine öffentlicheEmpfehlung für das Tragen vonSkihelmen ausgesprochen.
In Salzburg muss daher Ihr 12-jähriger Sohn im Rahmen der Wintersport ausübung verpflichtendeinen Wintersport helm tragen, Ihren 16- jährigen Sohn trifft diese Verpflichtung nicht mehr. Der Kopfschutz ist nicht nur beim Skifahren, sondern beispielsweise auch beim Snowboarden oder beim Rodeln auf präparierter Piste zu tragen. Selbstverständlich gilt diese Helmpflicht auch beim Skifahren in einem Ski kurs. Es ist davon auszugehen, dass ein Skilehrer Ihren 12-jährigen Sohn gar nicht im Skikurs mitnehmen würde, wenn dieser keinen Skihelm dabei hätte.
Ihre Frau, Sie und Ihr 16jähriger Sohn, so wie alle über 15- Jährigen unterliegen in keinem Bundesland einer Ski helm pflicht. Dadurch das Trageneines Ski helms schwere Unfälle und Körperverletzungen, insbesondere schwere Kopfverletzungen, vermieden werden können, ist ein Skihelm aber auch für Erwachsene bei der Wintersport ausübung zu empfehlen. Dazu kommt in Ihrem Fall auch die Vorbild wirkung für Ihre Söhne.
Kontrollen der Helm pflichtsind im Gesetz nicht vorgesehen. Die Polizei oder eigene Pisten aufsichtsorgane sind berechtigt, auf dieHelmpflicht hinzuweisen. Verwaltungsstrafen gibt esaberkeine, wenn ein Kind keinenHelmträgt.
Bei Verstoß gegen die Helmpflicht könnte es imFalle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung und/oder dem Unfallgegner kommen. Die Versicherung könntesichweigern, dieUnfallkosten zu übernehmen. Falls eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt, könnte ein Mitverschulden der Eltern des verletzten Kindes gegeben sein und Schmerzengeldansprüche, sowie sonstige Ansprüche entsprechend gekürztwerden.
In einer ganz aktuellen Entscheidung aus Deutschland (München) hat das Gericht bei einem Skiunfall in Tirol auch bei einem erwachsenen Unfallopfer ohne Helm ein Mitverschulden gesehen. Die verletzte Skifahrerin trug keinen Ski helm, die erlittenen Kopfverletzungenhätten aber durch das Tragen eines Skihelms vermieden werden können. Das deutsche Gericht sah daher ein Mitverschulden bei der verletzten Skifahrerin und sprach ihr daher nur dieHälft eder B eh andlungsk osten zu.
Auch wenn dies noch eine Einzelfall entscheidung aus Deutschland ist, ist es auf jedenFallratsam, IhreganzeFamilie mit Skihelmen auszustatten. Diese können auch bei allen Skiverleihs oder direkt bei den meisten Skischulen ausgeborgtwerden.