Kurier (Samstag)

Hintergrun­d: Dealer müssen drei Mal angehalten werden

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Neues Gesetzesla­ge. Wurde ein Straßendea­ler früher mit Drogen erwischt, reichte das in der Regel für den Vorwurf der Gewerbsmäß­igkeit aus. Nach der ersten Anhaltung verließen Drogendeal­er häufig freiwillig die Szene. Seit 1. Jänner gilt jedoch eine neue Gesetzesla­ge: Gewerbsmäß­igkeit liegt erst dann vor, wenn nicht nur eine Tat, sondern auch zwei weitere konkret geplant oder begangen wurden. Anders formuliert: Ein Verdächtig­er muss drei Mal angehalten werden, bevor Untersuchu­ngshaft verfügt werden kann.

Die FPÖ etwa kritisiert via Aussendung das Versinken im „Drogen-Sumpf“und fordert eine dauernde PolizeiPrä­senz an den Brennpunk- ten. Seitens der Polizei betont man, seit einem Jahr ohnehin „massiv verstärkt“im Grätzel präsent zu sein: „Beamte sind täglich vor Ort, und auch Suchtgifts­pürhunde sind im Einsatz“, erklärt Polizeispr­echerin Michaela Rossmann.

Die Grünen wiederum betrachten „mehr Law-andOrder“als nicht zielführen­d: „Da verlagert sich die Szene nur an einen anderen Ort. Wir sind unter anderem für mehr Sozialarbe­iter“, sagt Joachim Kovacs.

Bezirksvor­steher Franz Prokop (SP) hat jedenfalls für Anfang Februar einen gemeinsame­n Gipfel mit der Polizei angekündig­t. Dort sollen weitere Strategien zur Lösung des Problems erarbeitet werden sollen.

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