Hintergrund: Dealer müssen drei Mal angehalten werden
Neues Gesetzeslage. Wurde ein Straßendealer früher mit Drogen erwischt, reichte das in der Regel für den Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit aus. Nach der ersten Anhaltung verließen Drogendealer häufig freiwillig die Szene. Seit 1. Jänner gilt jedoch eine neue Gesetzeslage: Gewerbsmäßigkeit liegt erst dann vor, wenn nicht nur eine Tat, sondern auch zwei weitere konkret geplant oder begangen wurden. Anders formuliert: Ein Verdächtiger muss drei Mal angehalten werden, bevor Untersuchungshaft verfügt werden kann.
Die FPÖ etwa kritisiert via Aussendung das Versinken im „Drogen-Sumpf“und fordert eine dauernde PolizeiPräsenz an den Brennpunk- ten. Seitens der Polizei betont man, seit einem Jahr ohnehin „massiv verstärkt“im Grätzel präsent zu sein: „Beamte sind täglich vor Ort, und auch Suchtgiftspürhunde sind im Einsatz“, erklärt Polizeisprecherin Michaela Rossmann.
Die Grünen wiederum betrachten „mehr Law-andOrder“als nicht zielführend: „Da verlagert sich die Szene nur an einen anderen Ort. Wir sind unter anderem für mehr Sozialarbeiter“, sagt Joachim Kovacs.
Bezirksvorsteher Franz Prokop (SP) hat jedenfalls für Anfang Februar einen gemeinsamen Gipfel mit der Polizei angekündigt. Dort sollen weitere Strategien zur Lösung des Problems erarbeitet werden sollen.