Staatsanwalt und Rechnungshofpräsident
Der promovierte Jurist und gebürtige Wiener (Jg. 1944) war Staatsanwalt, ehe er 1980 Sekretär des ÖVPParlamentsklubs wurde. Von 1986 bis 1992 war er Vizepräsident, bis 2004 Präsident des Rechnungshofes. Während Die Regierung muss sich einmal auf die Hinterfüße stellen, nicht in die Knie gehen. Sie muss auf Konfrontation mit den Landeshauptleuten gehen. Sobald von einem Landeshauptmann ein hartes Wort kommt, ist die Diskussion beendet. Anders ausgedrückt: Da sitzen die Blockierer, die all jene Reformen bisher verhindert haben, die zu Lasten der Landeskompetenz gegangen wären. Die seiner Zeit als Vorsitzender des „Österreich-Konvents “wurde Fiedler 2004 als ÖVP-Kandidat für das Hofburg-Amt gehandelt; er trat aber nicht an. Bis 2014 stand er der Nichtregierungsorganisation Transparency International in Wien erst als Vizepräsident, dann als Präsident vor. Kompetenz liegt beim Parlament! Auch das wird aus Ihrer Sicht seiner Rolle nicht gerecht?
Das wird es nicht. Es sollte seine Stärke in der Vordergrund bringen. Die Parlamentarier sind diejenigen, die die Verfassung ändern können. Es kann nicht sein, dass sie vom Wohlwollen der Landeshauptleute abhängig sind. Die Landeshauptleute gehören also entmachtet?
Ja. Die Bundesregierung sollte sich 2030 eine solche Stellung erarbeitet haben, wie es die Verfassung gebietet. Das Parlament sollte jenes Selbstverständnis zum Ausdruck bringen, das vorgesehen ist, aber bisher aus verschiedenen Gründen verschüttet war. Und dann ginge etwas weiter?
Wir könnten dann Einsparungspotenziale nützen, die uns der Rechnungshof, das Wirtschaftsforschungsinstitut und die OECDgenannt haben. Im Gesundheitswesen wären das drei Milliarden Euro an Einsparungen pro Jahr. Wenn man das Schulwesen einheitlich gestaltet und dem Bund zur Gänze überlässt, können pro Jahr zirka 800 Millionen Euro eingespart werden.