Richter: Teilzeit-Rente statt Zwangspension
Länger arbeiten als bis 65?
Richter, die wollen und können, sollen künftig länger arbeiten dürfen – und nicht mit 65 in die Zwangspension verabschiedet werden. Diese Forderung hat Justizminister Wolfgang Brandstetter jüngst im KURIER deponiert.
Im Büro der für das Beamtendienstrecht zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl äußerte man sich gestern eher zurückhaltend: „Sollte ein Bedarf bestehen, dann könnte dieser im Zuge der nächsten Dienstrechtsnovelle geprüft werden“, sagt ein Sprecher zum KURIER.
Tatsächlich ist die Frage, ob Richter länger als bis 65 arbeiten sollen, umstritten. Denn es ist unklar, wie viele Richter tatsächlich länger arbeiten wollen würden und was dies angesichts des Aufnahmestopps im öffentlichen Dienst für die Karrieren der jüngeren Kollegen bedeutet.
Interessensvertreter wie Michael Schuh, der Sprecher der jungen SPÖ-Gewerkschafter in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), sind gegen Brandstetters Vorstoß: „Die Situation für die jungen Arbeitnehmer ist düster. Wir brauchen dringend Programme, um Beschäftigung zu schaffen. Da ist es wenig hilfreich, wenn die Bediensteten länger im Dienst gehalten werden und keine Aufstiegschancen für den Nachwuchs vorhanden sind.“Auch der Vorsitzende der Richter in der GÖD, Christian Haider, sieht keinen Grund, über ein höheres Pensionsantrittsalter nachzudenken. „Uns als GÖD wäre wichtiger, wenn wir es den Kollegen ermöglichen könnten, krankheitsbedingt in Teilzeit-Modelle zu gehen.“Ähnlich sieht die Sache Werner Zinkl, der Präsident der Richtervereinigung. Zinkl will lieber über TeilzeitPensionen nachdenken. Zinkl: „Es steht außer Zweifel, dass man im Alter auf eine reiche Erfahrung zurückgreifen kann. Allerdings nimmt die Leistungsfähigkeit tendenziell ab, man kann mitunter nicht mehr die vollen 100 Prozent bringen – insofern sollten eher Teilzeit-Modelle entwickelt werden.“