Den Handwerkerbonus von 2.000 Euro nutzen
Rechnung reduziert sich um 20 Prozent
Michael Pecherstorfer, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer, ruft dazu auf, den Handwerkerbonus zu nutzen. „Die Gelegenheit war noch nie so günstig, um eine professionelle Arbeit für die eigenen vier Wände zu bekommen.“Auch wenn die Beantragung erst ab dem 15. Juli möglich sei, so gelte der Bonus schon seit dem 1. März 2024. „Wer also seit diesem Tag Handwerker beauftragt hat, kommt in den Genuss einer 20-prozentigen Rückvergütung.“
Den Handwerkerbonus hat es bereits in den Jahren
2014 bis 2017 gegeben. Die lokale und regionale Wirtschaft hat davon stark profitiert, deshalb hat sie auf die Wiedereinführung gedrängt. Man will damit die angespannte Lage im gesamten Bau- und Baunebensektor spürbar verbessern.
Pecherstorfer: „Der Bonus ist unbürokratisch beantragbar und er wird rasch ausbezahlt. Es wird die regionale Wertschöpfung angekurbelt, der Faktor Arbeit entlastet, der gewerbsmäßige Pfusch eingebremst, Arbeitsplätze gesichert und er ist für den Staat zumindest aufkommensneutral. Er müsste eigentlich Konsumentenbonus
heißen.“Besonders positiv am neuen Bonus sei, dass er höher dotiert sei und ein breiteres Anwendungsgebiet habe.
Die Bonus-Regelung im Detail:
• Die Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März und bis zum 31. Dezember 2025 durchgeführt werden.
• Arbeitsleistungen von Handwerkern von 250 bis 10.000 Euro im privaten Eigenheim werden mit 20 Prozent gefördert. Neben Sanierungen und Renovierungen gilt der Bonus neu auch für den Ausund Zubau von Wohnraum.
• Im Jahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro , im Jahr 2025 von 1.500 Euro
• Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen.
• Mehrere Rechnungen für den gleichen Durchführungsort in einem Antrag sind möglich.
• Die Abwicklung erfolgt online über die Buchhaltungsagentur
des Bundes (BHAG)
• Informationen bzw. Registrierung unter www. handwerkerbonus.gv.at
• Die Gemeindeämter und die Bürgerservicestellen unterstützen Personen ohne Online-Anschluss bei Bedarf.
• Die Handwerksbetriebe beraten die Auftraggeber bzw. die Antragsteller.