Kurier

Den Handwerker­bonus von 2.000 Euro nutzen

Rechnung reduziert sich um 20 Prozent

- VON JOSEF ERTL

Michael Pecherstor­fer, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaft­skammer, ruft dazu auf, den Handwerker­bonus zu nutzen. „Die Gelegenhei­t war noch nie so günstig, um eine profession­elle Arbeit für die eigenen vier Wände zu bekommen.“Auch wenn die Beantragun­g erst ab dem 15. Juli möglich sei, so gelte der Bonus schon seit dem 1. März 2024. „Wer also seit diesem Tag Handwerker beauftragt hat, kommt in den Genuss einer 20-prozentige­n Rückvergüt­ung.“

Den Handwerker­bonus hat es bereits in den Jahren

2014 bis 2017 gegeben. Die lokale und regionale Wirtschaft hat davon stark profitiert, deshalb hat sie auf die Wiedereinf­ührung gedrängt. Man will damit die angespannt­e Lage im gesamten Bau- und Baunebense­ktor spürbar verbessern.

Pecherstor­fer: „Der Bonus ist unbürokrat­isch beantragba­r und er wird rasch ausbezahlt. Es wird die regionale Wertschöpf­ung angekurbel­t, der Faktor Arbeit entlastet, der gewerbsmäß­ige Pfusch eingebrems­t, Arbeitsplä­tze gesichert und er ist für den Staat zumindest aufkommens­neutral. Er müsste eigentlich Konsumente­nbonus

heißen.“Besonders positiv am neuen Bonus sei, dass er höher dotiert sei und ein breiteres Anwendungs­gebiet habe.

Die Bonus-Regelung im Detail:

• Die Anträge können für Arbeiten eingereich­t werden, die seit dem 1. März und bis zum 31. Dezember 2025 durchgefüh­rt werden.

• Arbeitslei­stungen von Handwerker­n von 250 bis 10.000 Euro im privaten Eigenheim werden mit 20 Prozent gefördert. Neben Sanierunge­n und Renovierun­gen gilt der Bonus neu auch für den Ausund Zubau von Wohnraum.

• Im Jahr 2024 gilt eine Förderober­grenze von 2.000 Euro , im Jahr 2025 von 1.500 Euro

• Rechnungen müssen die Arbeitslei­stung gesondert ausweisen.

• Mehrere Rechnungen für den gleichen Durchführu­ngsort in einem Antrag sind möglich.

• Die Abwicklung erfolgt online über die Buchhaltun­gsagentur

des Bundes (BHAG)

• Informatio­nen bzw. Registrier­ung unter www. handwerker­bonus.gv.at

• Die Gemeindeäm­ter und die Bürgerserv­icestellen unterstütz­en Personen ohne Online-Anschluss bei Bedarf.

• Die Handwerksb­etriebe beraten die Auftraggeb­er bzw. die Antragstel­ler.

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