Kurier

Fernsehkoc­h macht reinen Tisch

Drei Monate bedingte Haft wegen Betrugs; nicht rechtskräf­tig

- MICHAELA REIBENWEIN

Prozess II. Der bekannte österreich­ische Fernsehkoc­h hat schwere Zeiten hinter sich: Privat lief es alles andere als rund, und dann kamen auch noch die finanziell­en Probleme dazu. Sogar ein Privatkonk­urs war die Folge. „Das war eine sehr schwierige Lebenssitu­ation. Sehr toxisch“, erklärt er Montagnach­mittag im Landesgeri­cht für Strafsache­n in Wien.

Noch Jahre später holt ihn die „Talfahrt“, wie er es selbst nennt, von damals ein. Der Koch ist wegen schweren Betrugs angeklagt. „Schuldig“, erklärt er dem Richter. „Ich bin bereit, für den gesamten Schaden aufzukomme­n. Ich werde alles zurückzahl­en.“

Auslöser, dass er überhaupt auf der Anklageban­k Platz nehmen musste, war ein „Freundscha­ftsdienst“. Denn: Trotz der damals tristen Situation benötigte der Fernsehkoc­h ein Auto. Ein Bekannter sprang ein, stellte ihm eines zur Verfügung. „Das Auto sollte durch Werbeauftr­äge refinanzie­rt werden, die dann nicht zustande gekommen sind“, sagt der Koch. Zudem wurde der Pkw mit diversen Aufklebern als Werbefläch­e genutzt.

Wo war die Leistung?

Allerdings: Der Koch stellte auch Honorare für die (nicht erbrachten) Marketing- und Werbeleist­ungen. Und tatsächlic­h: Ihm wurde Geld überwiesen. Der Gesamtscha­den soll knapp über 5.000 Euro betragen.

„Warum haben Sie das Geld genommen? Jetzt haben Sie schon ein GratisAuto und dann schicken Sie gleichzeit­ig Rechnungen?“, fragt der Richter. „Ich war in einer ziemlichen Ausnahmesi­tuation“, antwortet der Koch. „Umso besser, wenn Sie hier reinen Tisch machen wollen“, sagt der Staatsanwa­lt. „Meine Talfahrt von damals ist nicht mehr vorhanden“, bekräftigt der Koch.

Der Richter glaubt den Beteuerung­en des Angeklagte­n und spricht drei Monate bedingte Haft aus. Nicht rechtskräf­tig.

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