Kurier

FPÖ-Lokalverbo­t: Wirt soll 80.000 Euro zahlen

Tirol. Bar-Chef wurde von Strache, Hofer und einem Fotografen verklagt. Ötztaler beruft sich auf Satire.

- VON CHRISTIAN WILLIM

Die Aufregung in den Reihen der FPÖ war im Februar dieses Jahres groß, nachdem Tirols Landeschef Markus Abwerzger ein Bild über sein Facebook-Profil geteilt hatte. Darauf war ein selbst gebastelte­s und am Eingang der Bar „Live“in Sölden im Ötztal platzierte­s Schild mit der Aufschrift „Wir müssen draußen bleiben“zu sehen.

Darüber befanden sich Bilder von Vizekanzle­r HeinzChris­tian Strache und Verkehrsmi­nister Norbert Hofer sowie durchgestr­ichene Hakenkreuz­e. Die FPÖ-Politiker und der Fotograf des für das Schild verwendete­n Bildes haben nun Christoph Fiegl, den Chef der „Live“-Bar, geklagt.

Für den Ötztaler geht es in dem Rechtsstre­it um bis zu 80.000 Euro, wie er sagt. „Das war eine Satireakti­on“, bekräftigt er einmal mehr. Mit dieser Argumentat­ion hofft der Lokalbesit­zer bei zwei Verhandlun­g st er minen kommende Woche recht zu bekommen.

„Als Armin Wolf von Strache angegriffe­n wurde, hat Strache sich selbst auf Satire berufen und gemeint, die dürfe alles. Jetzt soll ich 80.000 Euro zahlen“, verweist Fiegl auf die Auseinande­rsetzung zwischen dem ORF-Anchorman und dem FPÖ-Chef. Zur Erinnerung: Strache hatte auf seinem persönlich­en Facebook-Profil einen mit „Satire“gekennzeic­hneten Post veröffentl­icht, in dem es hieß: „Es gibt einen Ort, wo Lügen und Fake News zu Nachrichte­n werden. Das sind der ORF und das Facebook Profil von Armin Wolf.“

Nach einer Klage durch den Journalist­en kam es zu einem außergeric­htlichen Vergleich und einer Entschuldi­gung durch Strache. Auf einen Vergleich hätte auch Fiegl gehofft: „Da ist aber nichts gekommen.“Mit dem Plakat hätten Hofer und Strache nicht als Nazis bezichtigt werden sollen, versichert er.

In den Klagen werden dem Wirt Verletzung von Urheberrec­hten, Persönlich­keitsrecht­en sowie „empfindlic­he Kränkung“vorgehalte­n. Allein für die erlittene Kränkung begehren Hofer und Strache 10.000 Euro. Inklusive von Anwalts- und Gerichtsko­sten sowie der begehrten Veröffentl­ichung des Urteils in einer Zeitung drohen Fiegl Zahlungen in Höhe von 80.000 Euro.

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