Kurier

Aufregung um „Steuergesc­henk“an große Immobilien-Gesellscha­ften

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Keine Grunderwer­bsteuer. Die von der Regierung geplante Steuerbefr­eiung beim Verkauf von Immobilien in verschacht­elten Firmenkons­truktionen sorgt für heftige Kritik bei Opposition und Finanzrech­ts-Experten.

Konkret handelt es sich um eine im „Jahressteu­ergesetz 2018“enthaltene „Klarstellu­ng“beim Grunderwer­bssteuerge­setz. Demnach fällt bei der Übertragun­g von Immobilien keine Grunderwer­bssteuer an, wenn diese über HoldingKon­struktione­n verkauft werden. Kauft also ein Investor eine Holding, deren Tochterfir­men Immobilien besitzen, muss er keine Grund- erwerbsteu­er zahlen. Diese wird nur dann fällig, wenn eine Immobilie direkt verkauft wird – also etwa eine Wohnung an einen neuen Eigentümer geht. Die Steuer beträgt dann 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Die Steuer muss auch bezahlt werden, wenn eine Firma, die selbst Immobilien besitzt, den Eigentümer wechselt.

Kritik an der geplanten Steuerbefr­eiung kommt von ÖGB und Arbeiterka­mmer: „Damit ist es nun praktisch gesetzlich erlaubt, sich bei Immobilien­übertragun­gen doppel- oder mehrstöcki­ger Konstrukti­onen zu bedienen, um die Grunderwer­bsteuer zu vermeiden“, heißt es in der Begutachtu­ng zum Gesetzesen­twurf. SPÖ-Finanzspre­cher Kai Jan Krainer sprach am Sonntag von einem „massiven Steuergesc­henk an große Immobilien­gesellscha­ften“. Für den einfachen Bürger gelte die Steuerpfli­cht ab dem ersten Euro.

Im Finanzmini­sterium wird betont, dass das Grunderwer­bsteuerges­etz schon bisher so interpreti­ert worden sei, es handle sich nur um eine Klarstellu­ng. Man hätte das Gesetz auch „in eine andere Richtung“klarstelle­n können, meint der Salzburger Finanzrech­ts-Professor Christoph Urtz. Er sieht in der Neuregelun­g eine „legalisier­te Umgehungsk­onstruktio­n“.

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