Aufregung um „Steuergeschenk“an große Immobilien-Gesellschaften
Keine Grunderwerbsteuer. Die von der Regierung geplante Steuerbefreiung beim Verkauf von Immobilien in verschachtelten Firmenkonstruktionen sorgt für heftige Kritik bei Opposition und Finanzrechts-Experten.
Konkret handelt es sich um eine im „Jahressteuergesetz 2018“enthaltene „Klarstellung“beim Grunderwerbssteuergesetz. Demnach fällt bei der Übertragung von Immobilien keine Grunderwerbssteuer an, wenn diese über HoldingKonstruktionen verkauft werden. Kauft also ein Investor eine Holding, deren Tochterfirmen Immobilien besitzen, muss er keine Grund- erwerbsteuer zahlen. Diese wird nur dann fällig, wenn eine Immobilie direkt verkauft wird – also etwa eine Wohnung an einen neuen Eigentümer geht. Die Steuer beträgt dann 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Die Steuer muss auch bezahlt werden, wenn eine Firma, die selbst Immobilien besitzt, den Eigentümer wechselt.
Kritik an der geplanten Steuerbefreiung kommt von ÖGB und Arbeiterkammer: „Damit ist es nun praktisch gesetzlich erlaubt, sich bei Immobilienübertragungen doppel- oder mehrstöckiger Konstruktionen zu bedienen, um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden“, heißt es in der Begutachtung zum Gesetzesentwurf. SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer sprach am Sonntag von einem „massiven Steuergeschenk an große Immobiliengesellschaften“. Für den einfachen Bürger gelte die Steuerpflicht ab dem ersten Euro.
Im Finanzministerium wird betont, dass das Grunderwerbsteuergesetz schon bisher so interpretiert worden sei, es handle sich nur um eine Klarstellung. Man hätte das Gesetz auch „in eine andere Richtung“klarstellen können, meint der Salzburger Finanzrechts-Professor Christoph Urtz. Er sieht in der Neuregelung eine „legalisierte Umgehungskonstruktion“.