Was sich am Schul-Alltag ändern soll
Schulautonomie. Mehr Freiheit, mehr Selbstbestimmung, mehr Effizienz
Fragt man die Pädagogen, was ihr größtes Problem im Arbeitsalltag ist, ist vor allem zu hören: Das enge Korsett, das durch unzählige ministerielle Ukasse, Verordnungen aus den Landesschulräten oder Erlässe der Landesregierungen, kaum Luft zum Atmen ließ.
Die nun fixierte Bildungsreform will damit aufräumen. Künftig soll es den Schulen, konkret den Schulleitern und den Pädagogen vor Ort, frei gestellt werden, wie sie ihre Schüler optimal unterrichten.
Was das Reformpaket konkret ermöglich wird: – Schulalltag Wann eine Schule öffnet, wann der Unterricht beginnt, wann die Schule wieder schließt soll vor Ort entschieden werden. Allerdings muss eine Aufsicht vorhanden bleiben. – Pädagogische Freiheit Geschichtsunterricht einen ganzen Tag im Heeresgeschichtlichen Museum? Gneis-, Schiefer oder Dolomitgestein beim Bergwandern verstehen? Der D-Day als gemeinsames Projekt von Zeichen-, Geschichts- und Französischlehrer? All das soll ohne Sondergenehmigung der Schulbehörden möglich werden. – Kooperationen Der örtliche Fußballklub, die private Theatergruppe, die Feuerwehr oder der Dorf-Gesangsverein: Grundsätzlich sollen Schulen jede Art von Kooperation mit örtlichen Vereinen eingehen können, und am Nachmittag entsprechende Kurse anbieten. – Unterrichtszeit Was schon jetzt – als genehmigte Schulversuche – an vielen Schulen möglich ist, soll auch den Schulen überantwortet werden: Die 50-Minuten-Einheiten müssen nicht mehr eingehalten werden. – Klassengröße Die Klassenschülerhöchstzahl – bei den Unterstufen maximal 25 Schüler – ist nicht mehr unverrückbar. Damit sollen z. B. Blockvorlesungen mit vielen Schülern und danach Arbeiten in Kleingruppen möglich werden. Damit nicht (aufgrund von Platz- und Lehrermangel) plötzlich Riesenklassen mit wie früher 36 oder mehr Schülern entstehen, wollen die Schulbehörden genau kontrollieren, wie das gehandhabt wird. – Lehrerauswahl Die Schulleiter sollen deutlich mehr Möglichkeiten bekommen, die für ihren Schulstandort geeigneten Lehrer selbst auszusu- chen. Ganz frei wird die Lehrerauswahl nicht sein, um verhindern zu können, dass an schwierigen oder entlegenen Standorten gar keine Lehrer mehr Dienst machen. – Schulcluster Bis zu acht Schulen sollen sich zu Schulverbänden zusammenschließen können. So sollen die vorhandenen Ressourcen, Fußballplatz, Fotolabor aber auch Fachlehrern – effizienter genutzt werden. Cluster sind freiwillig – ausgenommen sind Kleinschulen mit sinkender Schülerzahl, die sonst zusperren müssten. – Mischcluster Grundsätzlich sollen auch Bundes- und Landesschulen in einem Cluster sein können, also etwa eine Volks-, eine Mittelschule und eine AHS. – Schulverwaltung Die Landesschulräte werden zu Bildungsdirektionen. Statt eines amtsführenden Präsidenten bekommen sie einen Bildungsdirektor, der bestimmte Kompetenzen aufweisen muss und gemeinsam von Landeshauptmann und Bildungsministerium bestimmt wird. Der bisherige Vizepräsident wird abgeschafft, die LandesschulratsKollegien durch Beiräte mit beratender Funktion ersetzt.