Kurier

Die Asfinag verbessert ihr Bestbieter-Prinzip

Ältere Arbeitnehm­er als Maßstab

- – F. JANDRASITS

Die staatliche Autobahnba­uerin Asfinag baut das gesetzlich fixierte Bestbieter­prinzip bei Bauaufträg­en der öffentlich­en Hand aus. Ab 2017 wird der Katalog der Qualitätsk­riterien für die Vergabe vorwiegend um soziale Kriterien erweitert. Bessere Chancen auf Aufträge haben demnach Firmen, die mehr ältere Mitarbeite­r (50+) und/oder mehr Lehrlinge beschäftig­en. Eher zum Zug kommen auch Firmen, die durch kurze Transportw­ege oder den Einsatz schadstoff­armer Baufahrzeu­ge CO einsparen. Bisher lag der Fokus auf Bauqualitä­t, um die Lebensdaue­r der Straßen zu erhöhen und Reparaturk­osten zu sparen.

Künftig werden Auftragneh­mer auch stärker in die Pflicht genommen. Mussten sie sich bereits bisher die Weitergabe von Aufträgen an Subunterne­hmer genehmigen lassen, müssen sie künftig einen Mindestant­eil selbst erbringen. Bei Aufträgen bis zu fünf Millionen Euro sind das 50 Prozent, bei größeren Projekten 20 Prozent.

Der Vorteil für den Anbieter, wenn er alle oder zumindest einige Kriterien erfüllt: Er darf im Gegenzug beim Preis um drei bis zehn Prozent über dem des Billigstbi­eters liegen und bekommt den Auftrag trotzdem. Wenn er allerdings die Kriterien dann nicht erfüllen kann, werden Pönalen (Strafen) im Umfang von 150 Prozent des erhaltenen Preisvorte­ils gegenüber dem Billigstbi­eter fällig.

Positive Bilanz

Mit der bisherigen Bilanz ist die Asfinag zufrieden. Seit September 2015 wurden laut Vorstand Alois Schedl 98 Aufträge mit einem Volumen von 750 Millionen Euro vergeben. Für Verkehrsmi­nister Jörg Leichtfrie­d der Beweis, dass das System funktionie­rt. Bau-Gewerkscha­ftschef Josef Muchitsch will das Bestbieter­prinzip möglichst rasch auf weitere Branchen ausdehnen.

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