Die Asfinag verbessert ihr Bestbieter-Prinzip
Ältere Arbeitnehmer als Maßstab
Die staatliche Autobahnbauerin Asfinag baut das gesetzlich fixierte Bestbieterprinzip bei Bauaufträgen der öffentlichen Hand aus. Ab 2017 wird der Katalog der Qualitätskriterien für die Vergabe vorwiegend um soziale Kriterien erweitert. Bessere Chancen auf Aufträge haben demnach Firmen, die mehr ältere Mitarbeiter (50+) und/oder mehr Lehrlinge beschäftigen. Eher zum Zug kommen auch Firmen, die durch kurze Transportwege oder den Einsatz schadstoffarmer Baufahrzeuge CO einsparen. Bisher lag der Fokus auf Bauqualität, um die Lebensdauer der Straßen zu erhöhen und Reparaturkosten zu sparen.
Künftig werden Auftragnehmer auch stärker in die Pflicht genommen. Mussten sie sich bereits bisher die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer genehmigen lassen, müssen sie künftig einen Mindestanteil selbst erbringen. Bei Aufträgen bis zu fünf Millionen Euro sind das 50 Prozent, bei größeren Projekten 20 Prozent.
Der Vorteil für den Anbieter, wenn er alle oder zumindest einige Kriterien erfüllt: Er darf im Gegenzug beim Preis um drei bis zehn Prozent über dem des Billigstbieters liegen und bekommt den Auftrag trotzdem. Wenn er allerdings die Kriterien dann nicht erfüllen kann, werden Pönalen (Strafen) im Umfang von 150 Prozent des erhaltenen Preisvorteils gegenüber dem Billigstbieter fällig.
Positive Bilanz
Mit der bisherigen Bilanz ist die Asfinag zufrieden. Seit September 2015 wurden laut Vorstand Alois Schedl 98 Aufträge mit einem Volumen von 750 Millionen Euro vergeben. Für Verkehrsminister Jörg Leichtfried der Beweis, dass das System funktioniert. Bau-Gewerkschaftschef Josef Muchitsch will das Bestbieterprinzip möglichst rasch auf weitere Branchen ausdehnen.