Wissensprovider für den Bau
Know how. „Überbau“ist eine erfolgreiche Aus- und Weiterbildungsplattform für die Baubranche
Wir verstehen uns als Schulungs-, Fortund Weiterbildungsanbieter über die gesamte Wertschöpfungskette des Bauens, also von der Idee über Planung, Errichtung und Betrieb bis zum Umbau oder zur Instandsetzung“, sagt Hans Staudinger, Geschäftsführer der Überbau Bildungs GmbH. Es gehe darum, jene mit Wissen zu versorgen, deren Zusammenwirken für den Erfolg von Bauprojekten erforderlich sei. Zielgruppe seien daher nicht nur Architekten, Planer, Ingenieure, Bauträger und Projektentwickler, sondern auch ausführende Unternehmen sowie involvierte Dienstleister wie Anwälte, Wirtschaftstreuhänder oder Notare. Doch nicht nur technische und baurechtliche Inhalte werden in den Seminaren, Lehrgängen oder bei Exkursionen vermittelt. „Ein weiterer großer Fokus sind Social Skills wie Mediation, Kommunikation und ähnliches“, beschreibt Staudinger, bis 2014 Direktor der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, NÖ und Burgenland.
Wille zum Wachstum
Derzeit ist die Überbau GmbH, die aktuell über rund 10.000 Kundenkontakte verfügt, nur in Österreich tätig. Ziel ist es jedoch, im gesamten deutschsprachigen Raum aktiv zu sein. Ein erster Schritt in diese Richtung ist der 12. Weltkongress zum Thema Design and Health, der im Juli kommenden Jahres in Wien über die Bühne geht. „Dabei sind wir Kooperationspartner“, sagt der Überbau-Chef, der das Unternehmen im Vorjahr gegründet hat.
Viele Interessen
Die Gründung sei ein komplexer Vorgang gewesen, mussten doch die Interessen von 13 Gesellschaftern unter einen Hut gebracht werden, erinnert er sich. Mit insgesamt 52 Prozent ist Staudinger Mehrheitseigentümer, die anderen Partner teilen sich die restlichen 48 Prozent. Wichtig sei es weiters gewesen, eine Struktur zu schaffen, die die Entscheidungskraft und den Fortbestand des Unternehmens am besten absichere. „Wir haben im Gesellschaftsvertrag beispielsweise für den Fall des Ausscheidens oder Ablebens eines Partners gegenseitige Aufgriffs- und Vor- kaufsrechte vereinbart“, sagt Staudinger. Dass die Partner dabei mit einem Notar kooperiert haben, sei selbstverständlich gewesen: „Wir hätten an vieles nicht gedacht“, sagt er. Wie eben die Aufgriffsrechte. „Bei der Gründung ist man vorwärtsgerichtet, da denkt man nicht an Tod oder sonstige Störungen“, ist Stau- dinger überzeugt. In rechtlichen Belangen auf fachlichen Rat zu verzichten, sei überhaupt ungeschickt.
So kenne er ein Unternehmen, dessen Gesellschafter ihren Vertrag selbst verfasst hätten. „Irgendwann sind sie aneinander geraten und jetzt herrscht im Betrieb absoluter Stillstand“, sagt Stau- dinger. „Das wollten wir auf alle Fälle vermeiden“.