Kunst oder Beleidigung
In Hamburg hat ein Zivilprozess begonnen
Ist Jan Böhmermann berühmt-berüchtigtes Gedicht „Schmähkritik“, in dem er den türkischen Präsidenten Erdoğan derb beschimpfte, Satire – und, im Kontext der Sendung „Neo Magazin Royale“, in der es vorgetragen wurde, eindeutig als solche zu erkennen? Oder verletzt es die Menschenwürde?
Verbot
Seit Mai gibt es eine einstweilige Verfügung, die es verbietet, weite Teile des Gedichtes zu verbreiten. Nun begann dazu das Hauptverfahren vor dem Hamburger Landgericht. Erdoğan (siehe auch Seite
möchte erreichen, dass die „Schmähkritik“komplett verboten wird, es handele sich dabei um eine spätpubertäre, plumpe Beleidigung. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz sieht sie durch die Freiheit der Kunst geschützt.
Weder Böhmermann noch Erdoğan waren bei der Verhandlung am Mittwoch anwesend; ein Urteil, das in der Folge jedoch angefochten werden kann, wird erst für 10. Februar erwartet.
Anfang Oktober hatte die Staatsanwaltschaft Mainz ihre Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt, weil „straf bare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“seien. Schertz verwies am Mittwoch auf diese Entscheidung – für Erdoğan-Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger kein Argument. Eine Strafsache sei etwas anderes als ein zivilrechtliches Verfahren. Außerdem warf er den Ermittlungsbehörden in Mainz vor, „die Sache in die Verjährung getrieben zu haben.“
Richterin Simone Käfer ließ am Mittwoch nicht erkennen, in welche Richtung die Entscheidung der Pressekammer tendiert. Sie sagte lediglich zu den Anwälten: „Wir werden Ihre Argumente würdigen.“