Schlappe für den ORF
Urteil. Privatsender setzen sich in Teilen mit ihrer Beschwerde durch
Der ORF hat vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine Schlappe einstecken müssen. Wie das Gericht am Mittwoch in einer Urteilsveröffentlichung festhielt, zeigte der Öffentlich-Rechtliche im Jahr 2011 zu viel Unterhaltung und zu wenig Kultur.
Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) hatte dies in einer Beschwerde bei der Medienbehörde kritisiert. Die Privatsender hatten den Zeitraum von Jänner bis Ende August 2011 untersucht und die Anteile von Information, Kultur und Sport miteinander verglichen und stellte ein Ungleichgewicht fest.
Der VwGH gab dem VÖP nun recht: „Im strittigen Zeitraum war die Kategorie Unterhaltung im gesamten Fernsehprogramm des ORF mit etwa 52 Prozent fast um ein 18-faches mehr vertreten als die Kategorie Kultur, die nur etwa drei Prozent ausmachte.“Ein „derartiges Un- gleichgewicht von Unterhaltung und Kultur“habe nicht dem Gesetz entsprochen.
Der ORF setzte sich hingegen in einem heiklen Punkt dieses Verfahrens durch: Die Privaten hatten argumentiert, ORFeins und ORF2 seien wegen der mangelnden Gewichtung der Kategorien nicht als Vollprogramme anzusehen. Der VwGH schloss sich dieser Meinung nicht an.
Im ORF erklärte man am Mittwoch, dass das VwGH- Erkenntnis einen BKS-Bescheid bestätige, mit dem der Beschwerde der Privatsender großteils eine Absage erteilt wurde. Ein unausgewogenes Verhältnis in der Programmierung wurde demnach nur für den Zeitraum Jänner bis August 2011 gesehen, so der
ORF. Seit Ausstrahlungsbeginn von ORFIII und ORF Sport+ sei dem „ ORF- Gesetz jedenfalls auch diesbezüglich vollständig Rechnung getragen“.