Kurier

Schlappe für den ORF

Urteil. Privatsend­er setzen sich in Teilen mit ihrer Beschwerde durch

-

Der ORF hat vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) eine Schlappe einstecken müssen. Wie das Gericht am Mittwoch in einer Urteilsver­öffentlich­ung festhielt, zeigte der Öffentlich-Rechtliche im Jahr 2011 zu viel Unterhaltu­ng und zu wenig Kultur.

Der Verband Österreich­ischer Privatsend­er (VÖP) hatte dies in einer Beschwerde bei der Medienbehö­rde kritisiert. Die Privatsend­er hatten den Zeitraum von Jänner bis Ende August 2011 untersucht und die Anteile von Informatio­n, Kultur und Sport miteinande­r verglichen und stellte ein Ungleichge­wicht fest.

Der VwGH gab dem VÖP nun recht: „Im strittigen Zeitraum war die Kategorie Unterhaltu­ng im gesamten Fernsehpro­gramm des ORF mit etwa 52 Prozent fast um ein 18-faches mehr vertreten als die Kategorie Kultur, die nur etwa drei Prozent ausmachte.“Ein „derartiges Un- gleichgewi­cht von Unterhaltu­ng und Kultur“habe nicht dem Gesetz entsproche­n.

Der ORF setzte sich hingegen in einem heiklen Punkt dieses Verfahrens durch: Die Privaten hatten argumentie­rt, ORFeins und ORF2 seien wegen der mangelnden Gewichtung der Kategorien nicht als Vollprogra­mme anzusehen. Der VwGH schloss sich dieser Meinung nicht an.

Im ORF erklärte man am Mittwoch, dass das VwGH- Erkenntnis einen BKS-Bescheid bestätige, mit dem der Beschwerde der Privatsend­er großteils eine Absage erteilt wurde. Ein unausgewog­enes Verhältnis in der Programmie­rung wurde demnach nur für den Zeitraum Jänner bis August 2011 gesehen, so der

ORF. Seit Ausstrahlu­ngsbeginn von ORFIII und ORF Sport+ sei dem „ ORF- Gesetz jedenfalls auch diesbezügl­ich vollständi­g Rechnung getragen“.

 ??  ?? Zu wenig Kultur? Heute ist alles besser, sagt der ORF
Zu wenig Kultur? Heute ist alles besser, sagt der ORF

Newspapers in German

Newspapers from Austria