Ein Attentat und seine vielen Folgen
Der Terroranschlag von Wien sorgte nicht nur für Trauer und Wut, sondern auch für viele Debatten um Justiz und Geheimdienste. Eine Strafrechtsnovelle und die Reform des BVT soll es Salafisten künftig schwerer machen.
Am 2. November, es war der letzte Abend vor dem Lockdown, hat der IS-Terror Österreich erreicht. Der aus Nordmazedonien stammende Kujtim F. (20) feuerte im Bermudadreieck mit einer vollautomatischen Waffe und einer Pistole um sich. Zudem hatte er einen Säbel dabei. Vier Personen kamen ums Leben. Schon tags darauf sorgten Trauernde für ein Meer aus Kerzen.
Die zahlreichen Pannen rund um die Überwachung des Doppelstaatsbürgers führte zu einer Debatte und einer anschließenden Gesetzesnovelle. Wer eine „religiös motivierte extremistische Verbindung“gründet oder sich in einer solchen „führend betätigt“, soll in Österreich künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Das sieht die Strafrechtsnovelle vor, die Teil des „Anti-Terror-Pakets“der Regierung ist.
Darin vorgesehen ist auch die Möglichkeit der elektronischen Überwachung – Stichwort Fußfessel – für die Zeit der Bewährung.
„Das Phänomen erfasst alle religiös motivierten extremistischen Ideologien und greift damit bestimmte religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen nicht selektiv heraus“, heißt es in den Erläuterungen. Aufgrund der „besonderen Entwicklungen in jüngerer Vergangenheit in Österreich (aber auch in ganz Europa) sei dies
aber „häufig im Bereich des Islamismus“festzustellen.
Neue Regeln sollen künftig auch für bedingt entlassene Häftlinge gelten und zwar nicht nur für religiös motivierte Terroristen, sondern etwa auch für nach dem Verbotsgesetz Verurteilte.
Außerdem wird auf Hochtouren
an der Neuaufstellung des BVT gearbeitet, damit unser Geheimdienst wieder internationales Ansehen erlangt. Die dortigen Razzien hatten bekanntlich zu schweren Verstimmungen mit sogenannten „befreundeten Diensten“geführt.