Kronen Zeitung

360.000 Euro Pflegegeld auf 432 Sparbücher abgezweigt

Ehemaliger PVA-Mitarbeite­r wollte „Vorsorge“für Kinder

- Gabriela Gödel

Eigentlich gibt es keinen Schaden für die Pensionsve­rsicherung – aber für einen ehemaligen Gruppenlei­ter. Dieser hatte 360.000 Euro Pflegegeld abgezweigt, auf nicht weniger als 432 Sparbücher umgeleitet, aber keinen Cent abgehoben! Aufgefloge­n ist er durch eine Geldwäsche-Meldung der Bank und eine Rückbuchun­g.

Diese Rückbuchun­g – exakt 370 Euro – war „mindestens so ein Riesenblöd­sinn wie alles andere. Ich weiß nicht, was mich geritten hat“, ist der 48-Jährige vor Gericht in St. Pölten geständig.

Gedacht war das Geld als Rücklage für die beiden Kinder. Das Eigenheim ist nämlich fast abbezahlt.

Begonnen hatten die Malversati­onen schon 2012. Da hatte der Angeklagte die Idee, als Betriebsra­ts-Zuckerl jedem PVA-Angestellt­en ein Sparbuch mit 20 Euro zu schenken. Die Aktion wurde gestoppt – es wäre ja dem Vermögen des Arbeitgebe­rs zuzurechne­n gewesen.

Da saß er nun mit 432 Sparbücher­n und einem Wissen, das nicht jeder Bezieher von Pflegegeld hat. Dieses ruht im Fall, dass es zu einem Krankenhau­s-Aufenthalt kommt. Aber nicht bei 24Stunden-Pflege. Da wird Pflegegeld nachbezahl­t. Aber nur auf Antrag.

Als Gruppenlei­ter war die Kontrolle ein Leichtes: Gab es keinen Antrag, aber die Berechtigu­ng, wanderte genau dieser Betrag auf eines der Sparbücher.

Auch die Bank brauchte Jahre für die Geldwäsche­Meldung. „Das hätte ruhig früher passieren können, ich hatte keinen ruhigen Schlaf mehr“, so der ehemalige PVA-Mitarbeite­r.

Die PVA bekam den Schaden auf den Cent genau ersetzt – und der Familienva­ter trotzdem 3 Jahre Haft, eines davon fest. Dieses wird er, der freiwillig längst Bewährungs­hilfe und Therapie in Anspruch nimmt, mit einer Fußfessel absolviere­n können. Denn er hat wieder einen Job . . .

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Pflegegeld ruht bei Krankenhau­s-Aufenthalt, aber nicht bei 24-Stunden-Pflege. Da kann man Nachzahlun­g beantragen.
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Pensionsve­rsicherung­s-Haus

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