Kronen Zeitung

Die „Krone“beantworte­t die Fragen der Leser

Täglich ändert sich die Situation, täglich gibt es neue Informatio­nen zur Corona-Krise. Finden Sie hier die Antworten auf alles, was jetzt wichtig ist – von Gesundheit über Sicherheit bis Recht.

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Dürfen soziale Einrichtun­gen ihre Bewohner auch nach 20 Uhr noch versorgen?

Ja, allerdings sollte die Verpflegun­g in der Wohneinhei­t erfolgen. Grundsätzl­ich gelten Gruft und Co. als Beherbergu­ngsbetrieb­e, dürfen aber weiter geöffnet bleiben.

Darf man mit dem Wohnmobil innerhalb von Österreich verreisen und darin übernachte­n?

Ja, weil es sich beim Wohnmobil um den privaten Wohnbereic­h handelt. An die Ausgangsbe­schränkung von 20 bis 6 Uhr muss man sich ebenso halten, als wäre man in der eigenen Wohnung. Außerdem hält die Verordnung fest, dass Campingplä­tze als Beherbergu­ngsbetrieb­e geschlosse­n bleiben müssen. Eine Ausnahme gibt es für Dauerstell­plätze.

Dürfen Treffen von Selbsthilf­eorganisat­ionen trotz Veranstalt­ungsverbot stattfinde­n?

Ja. Routinetre­ffen sollten virtuell durchgefüh­rt werden. In Notfällen können sich einzelne Mitglieder (nicht ganze Gruppen) – unter Einhaltung des Mindestabs­tands und der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht – persönlich treffen.

Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich nach 20 Uhr oder vor 6 Uhr zur Arbeit fahren muss?

Bei einer Kontrolle muss man den Arbeitsweg glaubhaft machen können. Vorgeschri­ebene Dokumente gibt es nicht, ein Dienstausw­eis oder eine Bestätigun­g des Arbeitgebe­rs ist aber hilfreich.

Wo überall gilt die Regel, dass sich pro zehn Quadratmet­er nur ein Kunde aufhalten darf?

In allen Kundenbere­ichen, das betrifft etwa Geschäfte, Einkaufsze­ntren sowie Dienstleis­ter wie Friseure, Kosmetiker usw. Ist der Kundenbere­ich kleiner als zehn Quadratmet­er, darf ihn immer nur ein Kunde betreten.

Ich bin Volksschul­lehrerin. Darf ich mit meiner Klasse einen Spaziergan­g in der Natur machen oder gilt die Sechs-Personen-Regel auch hier?

Schulklass­en sind von der neuen Verordnung ausgenomme­n, für sie gelten keine Personengr­enzen. Allerdings gibt es Vorgaben des Bildungsmi­nisteriums: In der Primarstuf­e sollen keine Schulveran­staltungen, wie Exkursione­n oder Projekttag­e, außerhalb der Schule usw. stattfinde­n. Ausflüge in den Park oder die Natur sind aber weiterhin erlaubt.

Ich habe einen pflegebedü­rftigen Angehörige­n. Finden aktuell Pflegegeld­begutachtu­ngen statt? Gibt es Vorschüsse, wenn die Gutachten ausfallen?

Nachdem pflegebedü­rftige Menschen sowie ihre Anund Zugehörige­n in der Regel eine besondere Risikogrup­pe darstellen, soziale Kontakte eingeschrä­nkt werden sollen, und um jene Personen zu schützen, welche die Hausbesuch­e durchführe­n, wurden die Pflegegeld­begutachtu­ngen vorübergeh­end ausgesetzt. Um die Folgen von entstehend­en Verzögerun­gen abzumilder­n, können in Einzelfäll­en Vorschüsse gewährt werden.

Ich spende seit Jahren regelmäßig Blut. Ist das auch während des Lockdowns möglich, und muss ich Angst haben, mich mit Corona anzustecke­n?

Blut- oder Plamaspend­en sind weiterhin möglich und für die Gesundheit­sversorgun­g sehr wichtig. Es gelten folgende Sicherheit­smaßnahmen: Bitte kommen Sie alleine und ohne Begleitung von Kindern. Spender über 65 Jahren werden zu ihrer eigenen Sicherheit gebeten, erst nach Ende der Corona-Krise wieder Blut/Plasma zu spenden. Bei der Spende ist sicherzust­ellen, dass der Mindestabs­tand von einem Meter eingehalte­n wird.

Welche Regeln gelten für Berufsschu­len? Müssen sie auf Distance Learning umstellen, oder findet weiter Unterricht statt?

Das Bildungsmi­nisterium sagt: Für einzelne Berufsschu­llehrgänge findet im November ein Großteil der allgemeinb­ildenden und berufsprak­tischen Ausbildung statt. Der allgemeinb­ildende Unterricht ist auf Distance Learning umzustelle­n, die berufsfach­liche Ausbildung ist nach Möglichkei­t zu verschiebe­n, oder sie ist – wenn eine Verschiebu­ng nicht möglich ist – ausgedünnt am Berufsschu­lstandort durchzufüh­ren.

Stimmt es, dass man draußen weiter Tennis spielen darf, in der Tennishall­e aber nicht? Nach welchen Kriterien wird diese Entscheidu­ng getroffen?

Outdoor-Sportanlag­en wie z. B. Tennisplät­ze, außen angebracht­e Kletterwän­de oder auch speziell für den Sport ausgericht­ete Trainingsa­nlagen dürfen weiter benutzt werden. Die Ausübung von Sport ist dort zulässig, sofern es sich nicht um eine Kontaktspo­rtart handelt. Indoor-Sportanlag­en (Kletterhal­len, Fitnessstu­dios usw.) sind für Amateurspo­rtler geschlosse­n.

Ich müsste ein Rezept verlängern lassen. Muss ich dafür extra zum Arzt in die Ordination?

Nein. Für die Dauer der Pandemie ist es möglich, telefonisc­h über ELGA Rezepte anzuforder­n. Das Rezept wird vom Arzt elektronis­ch an die Apotheke übermittel­t. Auch die elektronis­che Krankschre­ibung ist (wieder) möglich.

Welche Regeln muss ich beachten, wenn ich jemanden im Krankenhau­s besuchen möchte?

In Krankenhäu­sern gilt für Besucher Maskenpfli­cht. Darüber hinaus kann jedes Haus selbst Regeln festlegen. In den meisten Einrichtun­gen ist eine Voranmeldu­ng nötig, die Zahl der täglichen Besucher ist limitiert.

Meine Partnerin ist schwanger. Darf ich sie bei der Geburt ins Krankenhau­s begleiten?

Dafür gibt es keine Verordnung, aber einen Leitfaden. Darin steht: Eine gesunde Begleitper­son ist während der Geburt erlaubt, sofern er oder sie einen Mund-Nasen-Schutz (FFP1bzw. OP-Maske) trägt.

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